Hallo!
Ich bin sonst in anderen Foren unterwegs, die gleiche Inhalte haben wie dieses, bin jetzt via Google hierher gelangt und stelle fest, dass hier viele das gleiche Problem haben wie anderswo, was den Schwerbehindertenausweis betrifft.
Es gibt Richtlinien, nach denen die Versorgungsämter beurteilen, welcher GDB und welche Merkzeichen einem Antragssteller zustehen.
Diese sind zwar kein Gesetz, aber wie untergesetzliche Normen anzuwenden, um eine gerechte Beurteilung zu ermöglichen. Leider scheinen sie die wenigsten Mitarbeiter der Versorgungsämter zu kennen, obwohl es ihre wichtigste Arbeitsgrundlage ist, weil immer wieder in krassem Gegensatz dazu entschieden wird, der GdB viel zu niedrig angesetzt wird, nicht alle Beeinträchtigungen berücksichtigt werden und Merkzeichen mit Begründungen verweigert werden, die nicht stimmen (z.B. das das B einem Kind erst ab einem bestimmten Alter zustehen würde, weil gleichaltrige gesunde Kinder auch noch ein Begleitung brauchen, was zwar Tatsache, aber für die Gewährung nicht relevant ist).
Genau ist es Unsinn, eine Behinderung erst am Tag der Antragsstellung anzuerkennen. Viele Behinderungen sind angeboren und bei diesen und auch bei erworbenen geht der Antragsstellung oft eine jahrelange Diagnosesuche voraus (ich lese es z.B. beinahe jeden Tag Autismus betreffend). Es kann ja nicht sein, dass Eltern dadurch weitere Nachteile haben als ohnehin schon, weil Ärzte nicht in der Lage sind, Behinderungen zu erkennen. Selbst wenn eine Behinderung durch einen Unfall plötzlich entsteht, wird wohl niemand am selben Tag einen Ausweis beantragen. Aber die meisten Eltern wissen nicht, das sie auch die rückwirkende Anerkennung beantragen können, oder tun es nicht, weil sie befürchten, dass ihnen Geldgier nachgesagt wird. Aber die Behinderung verursacht viele zusätzliche Kosten, auch schon vor dem Antrag und die Nachteilsausgleiche sind ja genau dafür vorgesehen, diese Kosten wenigstens zum Teil abzufedern.
So, lange Vorrede, jetzt die relevanten Links, bitte die jeweilige Zeile anklicken.
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/
Man kann sie auch als PDF-Datei beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales herunterladen, das hat den Vorteil, dass man gezielt nach bestimmten Sachen suchen kann. Dazu den Button „Suchen“ in der Kopfzeile anklicken und dann im rechts erscheinenden Suchfenster den entsprechenden Begriff eingeben.
/Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit
Rechtsnatur der Anhaltspunkte
Gesamt-GDB
Hilflosigkeit
Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen
GDB-Tabelle (bei den letzten beiden jeweils anklicken, was Euer Kind hat)
Merkzeichen G
Merkzeichen aG
Merkzeichen B
Merkzeichen RF
Nachteilsausgleiche
Die diversen Broschüren sind zwar von einzelenen Bundesländern herausgegeben, aber das Schwerbehindertenrecht ist ein Bundesrecht und damit überall gültig.
Vielleicht kann ein Moderator das auf der Intakt-Info-Seite irgendwo für alle hinterlegen, damit es nicht in den vielen Beiträgen verschwindet, da ja immer wieder die gleichen Fragen dazu aufkommen. Nur wenn man die Richtlinien kennt, kann man beurteilen, ob das Versorgungsamt richtig entschieden hat, oder ob man Widerspruch einlegen muss.
Bei rückwirkender Anerkennung kann man auch die Freibeträge rückwirkend geltend machen, es sind immer Jahresbeträge, auch wenn die Voraussetzungen nur eine Teil des Jahres vorgelegen haben. Höhe des Steuerfreibetrags je nach GdB, bei H der erhöhte von 3700 Euro, zusätzlich der Pflegepauschbetrag von 924 Euro und eine Fahrtkostenpauschale für sämtliche Fahrten mit oder wegen des Kindes (auch Privatfahrten wie Urlaub etc.) von 900 Euro bzw. bis zu 4500 Euro mit Nachweis. Letzteres zählt zu den außergewöhnlichen Belastungen, bei denen eine gewisser Betrag zumutbar ist (je nach Einkommen und Zahl der Familienmitglieder). Nur das was darüber liegt, kann abgesetzt werden (dazu zählen sämtliche Krankheitskosten, Zuzahlungen zu Medikamenten, Praxisgebühr usw.....)
Beim H gibt es außerdem Freibeträge für die Berechnung von Wohngeld und Erziehungsgeld (wenn man letzteres nicht voll bekommen hat), bei rückwirkender Anerkennung würde ich auch da eine Neuberechnung beantragen.
Wenn Finanzämter sagen, eine rückwirkende Änderung der Steuerbescheide sei nicht möglich, nicht glauben, das ist definitiv falsch!
Wie kann ein Steuerbescheid geändert werden?
*Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach zuungunsten des Steuerpflichtigen wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel, die nachträglich bekannt werden
*Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO zugunsten des Steuerpflichtigen wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel, die nachträglich bekannt werden, wenn den Steuerpflichtigen hieran kein grobes Verschulden trifft; das Verschulden ist unbeachtlich, wenn die Tatsachen oder Beweismittel in einem (un)mittelbaren Zusammenhang mit Tatsachen oder Beweismitteln im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO stehen.
Und die neue Tatsache ist die rückwirkende Feststellung der Behinderung.
Die meisten Finanzämter erkennen 5 Jahre ohne Probleme an, ich weiß aber auch von Leuten, bei denen es deutlich mehr war.
Liebe Grüße
Annette
Ich bin sonst in anderen Foren unterwegs, die gleiche Inhalte haben wie dieses, bin jetzt via Google hierher gelangt und stelle fest, dass hier viele das gleiche Problem haben wie anderswo, was den Schwerbehindertenausweis betrifft.
Es gibt Richtlinien, nach denen die Versorgungsämter beurteilen, welcher GDB und welche Merkzeichen einem Antragssteller zustehen.
Diese sind zwar kein Gesetz, aber wie untergesetzliche Normen anzuwenden, um eine gerechte Beurteilung zu ermöglichen. Leider scheinen sie die wenigsten Mitarbeiter der Versorgungsämter zu kennen, obwohl es ihre wichtigste Arbeitsgrundlage ist, weil immer wieder in krassem Gegensatz dazu entschieden wird, der GdB viel zu niedrig angesetzt wird, nicht alle Beeinträchtigungen berücksichtigt werden und Merkzeichen mit Begründungen verweigert werden, die nicht stimmen (z.B. das das B einem Kind erst ab einem bestimmten Alter zustehen würde, weil gleichaltrige gesunde Kinder auch noch ein Begleitung brauchen, was zwar Tatsache, aber für die Gewährung nicht relevant ist).
Genau ist es Unsinn, eine Behinderung erst am Tag der Antragsstellung anzuerkennen. Viele Behinderungen sind angeboren und bei diesen und auch bei erworbenen geht der Antragsstellung oft eine jahrelange Diagnosesuche voraus (ich lese es z.B. beinahe jeden Tag Autismus betreffend). Es kann ja nicht sein, dass Eltern dadurch weitere Nachteile haben als ohnehin schon, weil Ärzte nicht in der Lage sind, Behinderungen zu erkennen. Selbst wenn eine Behinderung durch einen Unfall plötzlich entsteht, wird wohl niemand am selben Tag einen Ausweis beantragen. Aber die meisten Eltern wissen nicht, das sie auch die rückwirkende Anerkennung beantragen können, oder tun es nicht, weil sie befürchten, dass ihnen Geldgier nachgesagt wird. Aber die Behinderung verursacht viele zusätzliche Kosten, auch schon vor dem Antrag und die Nachteilsausgleiche sind ja genau dafür vorgesehen, diese Kosten wenigstens zum Teil abzufedern.
So, lange Vorrede, jetzt die relevanten Links, bitte die jeweilige Zeile anklicken.
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/
Man kann sie auch als PDF-Datei beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales herunterladen, das hat den Vorteil, dass man gezielt nach bestimmten Sachen suchen kann. Dazu den Button „Suchen“ in der Kopfzeile anklicken und dann im rechts erscheinenden Suchfenster den entsprechenden Begriff eingeben.
/Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit
Rechtsnatur der Anhaltspunkte
Gesamt-GDB
Hilflosigkeit
Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen
GDB-Tabelle (bei den letzten beiden jeweils anklicken, was Euer Kind hat)
Merkzeichen G
Merkzeichen aG
Merkzeichen B
Merkzeichen RF
Nachteilsausgleiche
Die diversen Broschüren sind zwar von einzelenen Bundesländern herausgegeben, aber das Schwerbehindertenrecht ist ein Bundesrecht und damit überall gültig.
Vielleicht kann ein Moderator das auf der Intakt-Info-Seite irgendwo für alle hinterlegen, damit es nicht in den vielen Beiträgen verschwindet, da ja immer wieder die gleichen Fragen dazu aufkommen. Nur wenn man die Richtlinien kennt, kann man beurteilen, ob das Versorgungsamt richtig entschieden hat, oder ob man Widerspruch einlegen muss.
Bei rückwirkender Anerkennung kann man auch die Freibeträge rückwirkend geltend machen, es sind immer Jahresbeträge, auch wenn die Voraussetzungen nur eine Teil des Jahres vorgelegen haben. Höhe des Steuerfreibetrags je nach GdB, bei H der erhöhte von 3700 Euro, zusätzlich der Pflegepauschbetrag von 924 Euro und eine Fahrtkostenpauschale für sämtliche Fahrten mit oder wegen des Kindes (auch Privatfahrten wie Urlaub etc.) von 900 Euro bzw. bis zu 4500 Euro mit Nachweis. Letzteres zählt zu den außergewöhnlichen Belastungen, bei denen eine gewisser Betrag zumutbar ist (je nach Einkommen und Zahl der Familienmitglieder). Nur das was darüber liegt, kann abgesetzt werden (dazu zählen sämtliche Krankheitskosten, Zuzahlungen zu Medikamenten, Praxisgebühr usw.....)
Beim H gibt es außerdem Freibeträge für die Berechnung von Wohngeld und Erziehungsgeld (wenn man letzteres nicht voll bekommen hat), bei rückwirkender Anerkennung würde ich auch da eine Neuberechnung beantragen.
Wenn Finanzämter sagen, eine rückwirkende Änderung der Steuerbescheide sei nicht möglich, nicht glauben, das ist definitiv falsch!
Wie kann ein Steuerbescheid geändert werden?
*Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach zuungunsten des Steuerpflichtigen wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel, die nachträglich bekannt werden
*Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO zugunsten des Steuerpflichtigen wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel, die nachträglich bekannt werden, wenn den Steuerpflichtigen hieran kein grobes Verschulden trifft; das Verschulden ist unbeachtlich, wenn die Tatsachen oder Beweismittel in einem (un)mittelbaren Zusammenhang mit Tatsachen oder Beweismitteln im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO stehen.
Und die neue Tatsache ist die rückwirkende Feststellung der Behinderung.
Die meisten Finanzämter erkennen 5 Jahre ohne Probleme an, ich weiß aber auch von Leuten, bei denen es deutlich mehr war.
Liebe Grüße
Annette