Hallo liebe Gemeinde,
da ich bei den Behörden überhaupt keine kompetenten Auskünfte erhalte und wie gegen Windmühlenflügel kämpfe hoffe ich hier Hilfe zu finden.
Kurz ein paar Infos in Stichpunkten:
- 22 Jahre, lebe im Haushalt der Eltern
- Krankheit: Hodenkrebs mit Ausbreitung in Lunge + Bauchraum, Chemo + mehrere OP´s
- unterbrochene Ausbildung wg. Krankheit seit 06/2005
- Schwerbehindertenausweis, befristet, GdB 100%
- Einkünfte bis jetzt 220€/mtl. Krankengeld + KiGeld
- November 2006: Rente wg. voller Erwerbsunfähigkeit (befristet bis 06/2007) rückwirkend zum 01.01.2006 bewilligt > 684€/mtl.
- Rückzahlung Krankengeld durch Rente für 2006
Meine Frage betreffs des Kindergeldes ist nun ob ich dieses zurückzahlen muss oder nicht!? Wie wird die KiGeld Einkommensgrenze von 7680,-€ in diesen Fall angerechnet / erhöht?
Der Lebensbedarf eines Menschen mit Behinderung kann ja höher sein als die 7680 € und man bekommt evtl. trotzdem weiter KiG. Laut der Intakt.Info kann man den behinderungsbedingten Mehrbedarf mit anrechnen, der beträgt laut §33ESTG bei einem GdB von 100 1420€. Erhöht sich um diesen Betrag dann die Kindergeldeinkommensgrenze?
Wie verhält es sich mit einem Mehrbedarf durch kostenaufwändige Ernährung wg. Krebs? Hat dies auch Einfluss auf das Kindergeld?
Laut Familienkasse soll ich die durch die Behinderung entstehenden Fahrtkosten beziffern. Welche Fahrtkosten sind das? Leider konnte mir das niemand erklären. Da ich zur Zeit ja nicht meine Ausbildung fortführen kann habe ich insofern bezüglich dieser auch keine Fahrtkosten zur Arbeitsstelle/Berufsschule.
Ich hoffe, das mir irgendjemand helfen kann oder einige Tips hat. Bitte um schnelle Antwort, bin ab morgen für ca. wieder 2 Wochen im Krankenhaus (nächste OP - Lungenmetastase
).
DANKE für EURE HILFE !!!
Gruß - smeagol2006
da ich bei den Behörden überhaupt keine kompetenten Auskünfte erhalte und wie gegen Windmühlenflügel kämpfe hoffe ich hier Hilfe zu finden.
Kurz ein paar Infos in Stichpunkten:
- 22 Jahre, lebe im Haushalt der Eltern
- Krankheit: Hodenkrebs mit Ausbreitung in Lunge + Bauchraum, Chemo + mehrere OP´s
- unterbrochene Ausbildung wg. Krankheit seit 06/2005
- Schwerbehindertenausweis, befristet, GdB 100%
- Einkünfte bis jetzt 220€/mtl. Krankengeld + KiGeld
- November 2006: Rente wg. voller Erwerbsunfähigkeit (befristet bis 06/2007) rückwirkend zum 01.01.2006 bewilligt > 684€/mtl.
- Rückzahlung Krankengeld durch Rente für 2006
Meine Frage betreffs des Kindergeldes ist nun ob ich dieses zurückzahlen muss oder nicht!? Wie wird die KiGeld Einkommensgrenze von 7680,-€ in diesen Fall angerechnet / erhöht?
Der Lebensbedarf eines Menschen mit Behinderung kann ja höher sein als die 7680 € und man bekommt evtl. trotzdem weiter KiG. Laut der Intakt.Info kann man den behinderungsbedingten Mehrbedarf mit anrechnen, der beträgt laut §33ESTG bei einem GdB von 100 1420€. Erhöht sich um diesen Betrag dann die Kindergeldeinkommensgrenze?
Wie verhält es sich mit einem Mehrbedarf durch kostenaufwändige Ernährung wg. Krebs? Hat dies auch Einfluss auf das Kindergeld?
Laut Familienkasse soll ich die durch die Behinderung entstehenden Fahrtkosten beziffern. Welche Fahrtkosten sind das? Leider konnte mir das niemand erklären. Da ich zur Zeit ja nicht meine Ausbildung fortführen kann habe ich insofern bezüglich dieser auch keine Fahrtkosten zur Arbeitsstelle/Berufsschule.
Ich hoffe, das mir irgendjemand helfen kann oder einige Tips hat. Bitte um schnelle Antwort, bin ab morgen für ca. wieder 2 Wochen im Krankenhaus (nächste OP - Lungenmetastase
).DANKE für EURE HILFE !!!
Gruß - smeagol2006

) und dem, was auf unserer Seite steht und was ich auch noch mal nachgeforscht habe, musst du das Kindergeld nicht zurück bezahlen. Es ist tatsächlich so, dass sich dein Lebensbedarf ohne Nachweis um den entsprechenden Behinderten-Pauschbetrag erhöht. Das heißt, dein Lebensbedarf beträgt 9100 €, du erhältst ja aber über die EU-Rente nur 8208 €. Also hast du nicht genug Geld, um dich selbst zu unterhalten und so erhalten deine Eltern Kindergeld für dich.