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Kindergeldanspruch

Gast 04.12.2006, 14:01#1
Hallo liebe Gemeinde,

da ich bei den Behörden überhaupt keine kompetenten Auskünfte erhalte und wie gegen Windmühlenflügel kämpfe hoffe ich hier Hilfe zu finden.

Kurz ein paar Infos in Stichpunkten:
- 22 Jahre, lebe im Haushalt der Eltern
- Krankheit: Hodenkrebs mit Ausbreitung in Lunge + Bauchraum, Chemo + mehrere OP´s
- unterbrochene Ausbildung wg. Krankheit seit 06/2005
- Schwerbehindertenausweis, befristet, GdB 100%
- Einkünfte bis jetzt 220€/mtl. Krankengeld + KiGeld
- November 2006: Rente wg. voller Erwerbsunfähigkeit (befristet bis 06/2007) rückwirkend zum 01.01.2006 bewilligt > 684€/mtl.
- Rückzahlung Krankengeld durch Rente für 2006

Meine Frage betreffs des Kindergeldes ist nun ob ich dieses zurückzahlen muss oder nicht!? Wie wird die KiGeld Einkommensgrenze von 7680,-€ in diesen Fall angerechnet / erhöht?

Der Lebensbedarf eines Menschen mit Behinderung kann ja höher sein als die 7680 € und man bekommt evtl. trotzdem weiter KiG. Laut der Intakt.Info kann man den behinderungsbedingten Mehrbedarf mit anrechnen, der beträgt laut §33ESTG bei einem GdB von 100 1420€. Erhöht sich um diesen Betrag dann die Kindergeldeinkommensgrenze?

Wie verhält es sich mit einem Mehrbedarf durch kostenaufwändige Ernährung wg. Krebs? Hat dies auch Einfluss auf das Kindergeld?

Laut Familienkasse soll ich die durch die Behinderung entstehenden Fahrtkosten beziffern. Welche Fahrtkosten sind das? Leider konnte mir das niemand erklären. Da ich zur Zeit ja nicht meine Ausbildung fortführen kann habe ich insofern bezüglich dieser auch keine Fahrtkosten zur Arbeitsstelle/Berufsschule.

Ich hoffe, das mir irgendjemand helfen kann oder einige Tips hat. Bitte um schnelle Antwort, bin ab morgen für ca. wieder 2 Wochen im Krankenhaus (nächste OP - Lungenmetastase    ).

DANKE für EURE HILFE !!!

Gruß - smeagol2006
amai 04.12.2006, 22:04#2
Hallo Smeagol,
ziemlich heftig, was du da schon alles durchstehen musstest, alles Liebe und Gute für die OP!

Schau doch mal hier ins Steuermerkblatt des Bmvk, dort ist beispielhaft berechnet und erklärt , wie sich der behinderungsbedinte Mehrbedarf zusammenrechnet.
http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/steuermerkblatt.pdf

Fahrtkosten sind alle steuerlich berücksichtigungsfähigen Kosten (auf jeden Fall aber zu Ärzten und Therapien) , hast du auch Merkzeichen oder nur 100% GdB, denn das ist relevant für die unterschiedlich ansetzbaren Beträge?

http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegrechte.html#A101
"Kraftfahrzeugkosten für Privatfahrten (§ 33 EStG)
Bei behinderten Menschen mit einem GdB von mindestens 80 können auch Kraftfahrzeugkosten für Privatfahrten in angemessenem Rahmen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG neben dem Pauschbetrag berücksichtigt werden. Das gleiche gilt auch für behinderte Menschen mit einem GdB von 70, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind (Merkzeichen G). Im allgemeinen wird ein nachgewiesener oder glaubhaft gemachter Aufwand von 3.000 km jährlich für angemessen erachtet. Da ein Kilometersatz von 0,30 € zugrunde gelegt wird, ergibt sich ein berücksichtigungsfähiger Aufwand von 900 € im Jahr. Benutzt ein behinderter Mensch kein eigenes Kraftfahrzeug, so können in den genannten Fällen auch nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Aufwendungen für andere Verkehrsmittel (z. B. Taxi) in angemessenem Umfang als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden; werden daneben behinderungsbedingte Kraftfahrzeugkosten geltend gemacht, ist die für Kraftfahrzeugkosten im allgemeinen als angemessen anzusehende jährliche Fahrleistung von 3.000 km entsprechend zu kürzen. Bei behinderten Menschen, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen Bl) oder hilflos (Merkzeichen H) sind, sind grundsätzlich alle Kraftfahrzeugkosten, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, eine außergewöhnliche Belastung, also nicht nur die unvermeidbaren Kosten zur Erledigung privater Angelegenheiten, sondern in angemessenem Rahmen auch die Kosten für Erholungs-, Freizeit- und Besuchsfahrten. Soweit die Fahrleistung für Privatfahrten 15.000 km im Jahr übersteigt, ist die Grenze des Angemessenen in aller Regel überschritten. Die Fahrtkosten werden mit einem Kilometersatz von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer berücksichtigt. Höhere Aufwendungen sind nicht berücksichtigungsfähig."


Ich hoffe, das hilft dir schon etwas weiter?

LG, amai
Gast 04.12.2006, 22:39#3
@ amai

"nur GdB 100 ohne Merkzeichen

Danke schonmal, les mir das in Ruhe in paar Tagen durch.

Gruß smeagol2006
Holger 12.12.2006, 12:11#4
Hallo smeagol2006,

ich hoffe deine OP ist soweit gut verlaufen. Sorry, dass ich es nicht vorher geschafft habe.

Aber jetzt hab ich mich noch mal schlau gemacht auch bei der Familienkasse angerufen. Die Infos auf unserer Seite hab ich nun noch etwas präzisiert.

Also: Nach Aussage des Beraters dort (der kannte sich mit dem Thema zwar nicht wirklich aus, hat mir aber die Richtlinien am Telefon vorgelesen und wir haben die dann gemeinsam interpretiert ) und dem, was auf unserer Seite steht und was ich auch noch mal nachgeforscht habe, musst du das Kindergeld nicht zurück bezahlen. Es ist tatsächlich so, dass sich dein Lebensbedarf ohne Nachweis um den entsprechenden Behinderten-Pauschbetrag erhöht. Das heißt, dein Lebensbedarf beträgt 9100 €, du erhältst ja aber über die EU-Rente nur 8208 €. Also hast du nicht genug Geld, um dich selbst zu unterhalten und so erhalten deine Eltern Kindergeld für dich.
Damit müsste dir geholfen sein. Du musst das Ganze immer beantragen und das wird im Einzelfall entschieden. Der Berater von der Familienkasse hat was vorgelesen von "in Orientierung an dem Pauschbetrag", das heißt auch hier gibt es wohl einen gewissen Spielraum, über den man streiten kann. Glaube aber kaum, dass das bei dir mit fast 900 € Differenz strittig sein wird.

Was du immer machen kannst, ist im Einzelfall deinen behinderungsbedingten Mehrbedarf nachweisen an Stelle des Pauschbetrags. Das lohnt sich eben dann, wenn du mehr als den Pauschbetrag nachweisen kannst. Das ist dann auch immer eine Einzelfallunterscheidung, was dabei als "behinderungsbedingt" anerkannt wird und was nicht. Letztlich ist das eben Begründungssache. Du überlegst einfach, welche Kosten durch deine Behinderung verursacht werden: Fahrtkosten zu Therapie, zu Untersuchungen, kostenaufwändige Ernährung (am besten mit ärztlicher Bestätigung dazu), usw. Meines Erachtens müsstest du das aber nicht tun, weil dir ja der Pauschbetrag ausreicht, um deinen Lebensbedarf hoch genug dafür zu haben, dass deine Eltern noch Kindergeld für dich erhalten.

Ich hoffe, das konnte dir ein wenig helfen. Schreib doch mal, wie's weiter gegangen ist, ok?

Ich wünsch dir alles Gute!
Ciao,

Holger