Die dauerhafte volle Erwerbsminderung ist Voraussetzung dafür, dass jemand Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bekommt. Gemäß §45 SBG XII wird diese dauerhafte volle Erwerbsminderung entweder vom Rentenvwersicherungsträger oder vom Fachausschuss einer Werkstatt für behinderte Menschen festgestellt, und zwar bindend für den Sozialhilfeträger, der dann die Grundsicherung zahlt.
Momentan ist ein Gesetzentwurf im Bundestag (Drucksache 16/2711), der eine Reihe von Normen im SGB ändern soll (ohne das in der Überschrift des Gesetzesentwurfs kenntlich zu machen). Unter anderem soll künftig der Fachausschuss seine Feststellung nur mehr im Einvernehmen mit dem Sozialhilfeträger treffen dürfen. Woher letzterer auf einmal die dazu notwendige fachliche Qualifikation haben soll, wird in der Begründung zum Gesetzesentwurf nicht erklärt. Es wird auch nicht erklärt, was passieren soll, wenn das Einvernehmen nicht hergestellt wird. Etwa weil der Sozialhilfeträger meint, die dauernde volle Erwerbsunfähigkeit sei nicht gegeben - was heisst schließlich schon dauernd. Sollen die Betroffenen dann als prinzipiell erwerbsfähig gelten, und damit ALG II bekommen und von der ARGE betreut werden?
Ich habe bei meinen beiden Bundestagsabgeordneten nachgefragt. Von einer habe ich überhaupt keine Antwort bekommen, die andere windet sich. Könnten Vielleicht von euch ein paar Leute Anfragen an eure MdB's starten? Vielleicht lässt sich dieser Blödsinn doch noch stoppen.
Momentan ist ein Gesetzentwurf im Bundestag (Drucksache 16/2711), der eine Reihe von Normen im SGB ändern soll (ohne das in der Überschrift des Gesetzesentwurfs kenntlich zu machen). Unter anderem soll künftig der Fachausschuss seine Feststellung nur mehr im Einvernehmen mit dem Sozialhilfeträger treffen dürfen. Woher letzterer auf einmal die dazu notwendige fachliche Qualifikation haben soll, wird in der Begründung zum Gesetzesentwurf nicht erklärt. Es wird auch nicht erklärt, was passieren soll, wenn das Einvernehmen nicht hergestellt wird. Etwa weil der Sozialhilfeträger meint, die dauernde volle Erwerbsunfähigkeit sei nicht gegeben - was heisst schließlich schon dauernd. Sollen die Betroffenen dann als prinzipiell erwerbsfähig gelten, und damit ALG II bekommen und von der ARGE betreut werden?
Ich habe bei meinen beiden Bundestagsabgeordneten nachgefragt. Von einer habe ich überhaupt keine Antwort bekommen, die andere windet sich. Könnten Vielleicht von euch ein paar Leute Anfragen an eure MdB's starten? Vielleicht lässt sich dieser Blödsinn doch noch stoppen.
