Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Gesetzentwurf zum SGB XII

Guenther 27.10.2006, 23:59#1
Die dauerhafte volle Erwerbsminderung ist Voraussetzung dafür, dass jemand Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bekommt. Gemäß §45 SBG XII  wird diese dauerhafte volle Erwerbsminderung entweder vom Rentenvwersicherungsträger oder vom Fachausschuss einer Werkstatt für behinderte Menschen festgestellt, und zwar bindend für den Sozialhilfeträger, der dann die Grundsicherung zahlt.
Momentan ist ein Gesetzentwurf im Bundestag (Drucksache 16/2711), der eine Reihe von Normen im SGB ändern soll (ohne das in der Überschrift des Gesetzesentwurfs kenntlich zu machen). Unter anderem soll künftig der Fachausschuss seine Feststellung nur mehr im Einvernehmen mit dem Sozialhilfeträger treffen dürfen. Woher letzterer auf einmal die dazu notwendige fachliche Qualifikation haben soll, wird in der Begründung zum Gesetzesentwurf nicht erklärt. Es wird auch nicht erklärt, was passieren soll, wenn das Einvernehmen nicht hergestellt wird. Etwa weil der Sozialhilfeträger meint, die dauernde volle Erwerbsunfähigkeit sei nicht gegeben - was heisst schließlich schon dauernd. Sollen die Betroffenen dann als prinzipiell erwerbsfähig gelten, und damit ALG II bekommen und von der ARGE betreut werden?

Ich habe bei meinen beiden Bundestagsabgeordneten nachgefragt. Von einer habe ich überhaupt keine Antwort bekommen, die andere windet sich. Könnten Vielleicht von euch ein paar Leute Anfragen an eure MdB's starten? Vielleicht lässt sich dieser Blödsinn doch noch stoppen.
Guenther 25.11.2006, 19:08#2
Für meinen Wahlkreis gibt es zwei Bundestagsabgeordnete. Bei beiden hatte ich meine Bedenken zu dem Gesetzentwurf vorgebracht. Von einer habe ich bis heute nicht gehört. Die andere erklärte mir auf meine dritte Nachfrage, der §45 SGB XII werde wie geplant geändert. Ich habe bei ihr nochmals detailliert nachgefragt. Sie schaltete auf 'Pause', um sich bei Kollegen zu informieren.  Am 22.11.2006 schrieb sie mir nun, auch diese Änderung sei gestrichen worden. Ich habe noch nicht die Zeit gefunden, ihre Aussage nachzuprüfen.
Bei mir bleibt ein ausgesprochen schaler Geschmack:
1. drei beabsichtigte Änderungen moniert, dreimal gestrichen - welche Sauereinen haben wir denn gar nicht entdeckt und wurden deshalb Gesetz???
2.a Von den zwei angeschriebenen Abgeordneten hat sich überhaupt nur einer gerührt!
2.b Diejenige MdB, die geantwortet hat, kannte aber offensichtlich den Text nur oberflächlich, sonst hätte sie nicht bei ihren Fachkollegen nachfragen müssen. Aber abgestimmt hat sie sicherlich....
MfG
Günther