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Behindertenpauschbetrag Lohnsteuerkarte

Calotta 11.10.2006, 14:30#1
Hallo1
Ich hoffe mal wieder auf eure Hilfe!
Gibt es ausser dem Behindertenpauschbetrag (in unerem Fall in Höhe von 3700€), noch einen anderen Pauschbetrag, den man direkt auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen kann?
Vielen Dank und Gruß
Helga
Calotta 18.10.2006, 12:05#2
Hallo,
mein Gedächtnis lässt mich doch noch nicht ganz im Stich. Ich meinte den Pflegepauschbetrag in Höhe von 924€. Ich habe ihn heute eintragen lassen.
Gruß Helga
Gast 16.01.2007, 14:23#3
Hallo,

gibt es diesen Pauschbetrag auch noch, wenn das Kind im Heim aufgenommen wird?
Kann man das Auto auch weiterhin von der Steuer befreien, wenn es noch für Arzt- und Heimfahrten, sowie Besuche genutzt wird?
Gruss
Maria
Holger 16.01.2007, 16:41#4
Hallo Maria,

wenn dein Kind in einem Heim aufgenommen wird, erhältst du nach wie vor einen Pauschbetrag von 924,- Euro (sh. diese Seite)

Für das Auto gilt prinzipiell das Gleiche, wie vorher auch: Du darfst das Auto von der Steuer befreien, aber genau genommen nur für Fahrten mit dem/für das Kind nutzen. (Sh. auch diesen Beitrag)

LG
Holger
Blautopas 17.01.2007, 10:23#5
Hallo!

Den Pflegepauschbetrag gibt es auch bei Heimunterbringung in voller Höhe (924 Euro), wenn das Kind mindestens 36 Tage im Jahr von den Eltern gepflegt wird, sprich zu Besuch zu Hause ist. Voraussetzung ist, dass es das jeden Tag mindestens 6 Stunden ist (das gilt auch, wenn die Eltern es dort besuchen und die 6 Stunden mit dem Kind zusammen sind).
Wir kommen alleine durch die monatlichen Besuchswochenenden auf 36 Tage, da wir unseren Sohn freitags immer gegen 17 Uhr abholen, dazu kommen zusätzliche Tage zu Ostern und Weihnachten.

Außer dem Steuerfreibetrag und dem Pflegepauschbetrag kann man noch außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Bitte mal hier nachlesen:
http://www.rehakids.de/phpBB2....#158877
http://www.rehakids.de/phpBB2....#183505
http://www.rehakids.de/phpBB2....#189131
http://www.rehakids.de/phpBB2....#189131 <a href="http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=224303&highlight=au%DFergew%F6hnliche+belastung#224303(bei" target="_blank">
http://www.rehakids.de/phpBB2....303 (bei den letzten beiden jeweils in der unteren Hälfte des Beitrages)

Also alles an Belegen sammeln, was anfällt und bei der Steuerklärung geltend machen. Ist zwar mühsam, dürfte aber eine hübsche Steuerrückerstatung bringen.
Ich habe mit der Steuerklärung für 2006 schon angefangen :-), man muss ja dem Finanzamt nicht unbedingt einen zinslosen Kredit geben.....

Nicht zu vergessen: Für jeden Tag, den das Kind mindestens 6 Stunden von den Eltern gepflegt wird, bekommt man von der Pflegekasse 1/30 des monatlichen Pflegegeldes.
Uns wurde damals die Auskunft erteilt, man würde gar nichts bekommen, aber das stellt sich als falsch heraus und wir bekamen das Geld nachgezahlt.

Ebenso bekommen wir vom Jugendamt, über das in unserem Fall die Unterbringung läuft, für einen Besuch im Monat (bei jüngeren Kindern sind es, soweit, ich weiß 2 pro Monat) einen Fahrtkostenzuschuss von 30 Cent pro km. Da unser Sohn nicht alleine mit öffentlichen Verkehrsmittel fahren kann und die Verbindung sowieso miserabel ist, holen wir ihn freitags und bringen ihn sonntags zurück. Das heißt, wir fahren jeweils zweimal und bekommen den Zuschuss für beide Fahrten, jeweils hin und zurück, insgesamt 4 Teilstrecken. Ich gehe mal davon aus, dass das beim Sozialamt auch so läuft.
Wenn man nicht mit dem Auto, sondern mit öffentlichen Verkehrsmiteln hinfährt, bekommt man die Kosten auch erstattet.

Liebe Grüße

Annette

PS: Normalerweise müssten die Ämter und Krankenkassen auch bei derlei dingen ihrer gesetzlichen Pflicht zur Information, Beratung und aufklärung nachkommen, siehe hier http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=5883
reneundsandra 30.01.2007, 21:27#6
Hallo,sind neu hier und haben gleich ne Frage haben heute für unseren Sohn den Ausweis bekommen endlich hat ja 1 JaHR gedauert.Er ist ei 80% unsere Frage was müssen oder können wir jetzt tun???Lohnsteuerkarte und Steuern Auto???Haben nur gehört aber kennen uns nicht aus.Unser Sohn lebt zuhause hoffe auf eure Tipps.
LG Sandra Mann Rene Kinder Patrick und Joen Paul + Baby leon Inside 35+1

Muss dazu sagen haben Hartz 4
Yvonne 30.01.2007, 21:41#7
Hallo Sandra,

welche Buchstaben habt ihr denn bekommen?
Steuern könnt ihr durch Harz IV leider keine geltend machen, da ihr ja keine Steuern zahlt. Die Steuerbefreiiung für das Auto hängt von den Buchstaben ab die ihr habt.
Und schaue doch mal bitte auf dem Ausweis ab wann die Schwerbehinderung anerkannt ist.

Liebe Grüße

Yvonne
Blautopas 31.01.2007, 01:12#8
(reneundsandra @ 30. 01 2007, 21:27)
Hallo,sind neu hier und haben gleich ne Frage haben heute für unseren Sohn den Ausweis bekommen endlich hat ja 1 JaHR gedauert.Er ist ei 80% unsere Frage was müssen oder können wir jetzt tun???Lohnsteuerkarte und Steuern Auto???Haben nur gehört aber kennen uns nicht aus.Unser Sohn lebt zuhause hoffe auf eure Tipps.
LG Sandra Mann Rene Kinder Patrick und Joen Paul + Baby leon Inside 35+1

Muss dazu sagen haben Hartz 4
Hallo Sandra!

Mal hier lesen: http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=5883
(auch meine weiteren Beiträge da, nicht nur den ersten).

Bitte auch die Links genau angucken und überprüfen, ob GdB 80 ohne Merkzeichen angemessen ist und, auch wichtig, ab wann der Ausweis gültig ist. Warum eine Anerkennung der Behinderung ab Datum der Antragsstellung Unsinn ist, habe ich in dem verlinkten Thema auch geschrieben.

Ich weiß nicht, was Dein Sohn hat, aber ich vermute, dass ihm Merkzeichen zustehen, denn einen GdB von 80 bekommt man nicht für einen krummen Zeh... ;-)

Überprüfe das genau und lege Widerspruch ein, wenn Du meinst, der Ausweis ist nicht angemesssen.
Sei doch so lieb und schreib mal die Diagnose(n) auf und was genau im Bescheid steht. Oft sind die Begründungen für die Ablehnung von Merkzeichen nämlich falsch. Wenn du meinst, der ausweis ist nicht angemessen, Widerspruch einlegen! Die Frist beträgt 4 Wochen + 3 Tage ab Datum des Poststempels auf dem Umschlag, deshalb solche Umschläge gut aufheben!
Man kann auch erstmal pauschal Widerspruch einlegen, um die Frist zu wahren und die Begrünung nachreichen.

Alles, was es an Nachteilsausgleichen gibt, steht in dem verlinkten Thema unter "Nachteilsausgleiche".

Hast Du Pflegegeld für Deinen Sohn beantragt?

Liebe Grüße

Annette
Holger 31.01.2007, 10:45#9
Hallo Sandra,

habe gerade entdeckt, dass du hier auch nochmal geschrieben hast. Meine Antwort findest du unter diesem Link bei dem anderen Beitrag. Gut, da stand nicht, dass ihr Hartz IV bekommt, denn dann ist das mit den Steuern natürlich nichts...

LG
Holger
reneundsandra 31.01.2007, 11:11#10
Hallo Anette
Danke für deine Antwort also haben heute schon rumtelefoniert. aber richtig erreicht haben wir nix auf dem grünen Ausweis steht nur der grad 80% und im Bescheid steht drin geistige Behinderung sehminderung links Gesichtsfeldeinengung beidseitig.
Was hat es denn mit Pflegegeld auf sich?
Au Mann haben keine erfahrung damit,aber wir hoffen ja auf die Hilfe von euch.
LG Sandra Mann Rene und Kinder Patrick und Joen Paul+Baby Leon Inside35+2

Auf dem Amt sollen wir jetzt widerspruch einlegen weil ja auf dem grünen ausweis kein Merkzeichen steht und er uns so nix nutzt.
Blautopas 31.01.2007, 12:03#11
Hallo Sandra!

Jetzt haben wir uns überschnitten. :-)
Lies mal hier: http://www.intakt.info/cgi-bin....try8162
und im Bescheid steht drin geistige Behinderung sehminderung links Gesichtsfeldeinengung beidseitig.

Bei mehreren Behinderungen muss beides berücksichtigt werden, die schwerwiegendste voll, die anderen anteilig. Und bei geistiger Behinderung kommt auch das Merkzeichen H infrage.

http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr....#a]http

[iB]ei geistiger Behinderung kommt häufig auch bei einem GdB/MdE-Grad unter 100 - und dann in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres - Hilflosigkeit in Betracht, insbesondere wenn das Kind wegen gestörten Verhaltens ständiger Überwachung bedarf. Hilflosigkeit kann auch schon im Säuglingsalter angenommen werden, z.B. durch Nachweis eines schweren Hirnschadens.
Was hat es denn mit Pflegegeld auf sich?

http://www.pflegestufe.info/pflege/pflegev.html
http://www.intakt.info/99-0-welche-pflegestufe.html
http://www.intakt.info/98-0-leistungen-der-pflegeversicherung.html
http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic1955.html
http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic12180.html

Die originalen Begutachtungsrichtlinien des MDK:
http://www.mds-ev.org/download/Begutachtungsrichtlinien_screen.pdf

Wegen des Sehfehlers wird man es wohl nicht bekommen, aber bei geistiger Behinderung ist es oft so, dass man einen ganz erheblichen Mehraufwand an Beaufsichtigung und Anleitung hat, dem Kind immer wieder die Notwendigkeit bestimmter Dinge erklären muss, das Kind mangelnde Gefahreneinschätzung zeigt usw. auch Fahrtzeiten und Wartezeiten bei Therapien müssen auch als Pflegebedarf berücksichtigt werden.

Lies mal hier nach: http://www.rehakids.de/phpBB2....#218148
(wichtig ist der Link dort).

Den Antrag bitte schnell stellen, da bei Bewilligung erst ab Antragsstellung gezhalt wird!
Auf dem Amt sollen wir jetzt widerspruch einlegen weil ja auf dem grünen ausweis kein Merkzeichen steht und er uns so nix nutzt.

Begründe den Widerspruch bitte konkret mit dem, was ich Dir aus den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit" verlinkt und zitert habe und achte unbedingt darauf, ab wann der Ausweis gilt! Weder die Sehbehindeurng noch die geistige Behinderung sind am Tag der Antragsstellung auf den Ausweis entstanden, oder? ;-) Nimm in den Widerspruch mit auf, dass Du die Anerkennung rückwirkend ab Geburt willst.

Mehr kann ich leider nicht für Dich tun, dafür fehlt mir einfach die Zeit. Alles, was Du wissen musst, steht in den diversen Links und in meinen anderen Beiträgen hier im Forum.

Liebe Grüße

Annette
reneundsandra 31.01.2007, 14:30#12
Die Behinderung ist ab 26.01.2006 anerkannt also der Ausweis gültig ab den Datum.Legen jetzt widerspruch ein und dann hoffen wir das die das mal auf die Reihe kriegen so wie der Ausweis jetzt ist nützt er uns garnix ohne Merkzeichen.
Brauchen den ja auch fürs Arbeitsamt.
LG