Hallo!
Den Pflegepauschbetrag gibt es auch bei Heimunterbringung in voller Höhe (924 Euro), wenn das Kind mindestens 36 Tage im Jahr von den Eltern gepflegt wird, sprich zu Besuch zu Hause ist. Voraussetzung ist, dass es das jeden Tag mindestens 6 Stunden ist (das gilt auch, wenn die Eltern es dort besuchen und die 6 Stunden mit dem Kind zusammen sind).
Wir kommen alleine durch die monatlichen Besuchswochenenden auf 36 Tage, da wir unseren Sohn freitags immer gegen 17 Uhr abholen, dazu kommen zusätzliche Tage zu Ostern und Weihnachten.
Außer dem Steuerfreibetrag und dem Pflegepauschbetrag kann man noch außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Bitte mal hier nachlesen:
http://www.rehakids.de/phpBB2....#158877
http://www.rehakids.de/phpBB2....#183505
http://www.rehakids.de/phpBB2....#189131
http://www.rehakids.de/phpBB2....#189131 <a href="http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=224303&highlight=au%DFergew%F6hnliche+belastung#224303(bei" target="_blank">
http://www.rehakids.de/phpBB2....303 (bei den letzten beiden jeweils in der unteren Hälfte des Beitrages)
Also alles an Belegen sammeln, was anfällt und bei der Steuerklärung geltend machen. Ist zwar mühsam, dürfte aber eine hübsche Steuerrückerstatung bringen.
Ich habe mit der Steuerklärung für 2006 schon angefangen

, man muss ja dem Finanzamt nicht unbedingt einen zinslosen Kredit geben.....
Nicht zu vergessen: Für jeden Tag, den das Kind mindestens 6 Stunden von den Eltern gepflegt wird, bekommt man von der Pflegekasse 1/30 des monatlichen Pflegegeldes.
Uns wurde damals die Auskunft erteilt, man würde gar nichts bekommen, aber das stellt sich als falsch heraus und wir bekamen das Geld nachgezahlt.
Ebenso bekommen wir vom Jugendamt, über das in unserem Fall die Unterbringung läuft, für einen Besuch im Monat (bei jüngeren Kindern sind es, soweit, ich weiß 2 pro Monat) einen Fahrtkostenzuschuss von 30 Cent pro km. Da unser Sohn nicht alleine mit öffentlichen Verkehrsmittel fahren kann und die Verbindung sowieso miserabel ist, holen wir ihn freitags und bringen ihn sonntags zurück. Das heißt, wir fahren jeweils zweimal und bekommen den Zuschuss für beide Fahrten, jeweils hin und zurück, insgesamt 4 Teilstrecken. Ich gehe mal davon aus, dass das beim Sozialamt auch so läuft.
Wenn man nicht mit dem Auto, sondern mit öffentlichen Verkehrsmiteln hinfährt, bekommt man die Kosten auch erstattet.
Liebe Grüße
Annette
PS: Normalerweise müssten die Ämter und Krankenkassen auch bei derlei dingen ihrer gesetzlichen Pflicht zur Information, Beratung und aufklärung nachkommen, siehe hier
http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=5883