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Kein Kindergeld mehr, wenn Kind im Heim wohnt!

Holger 29.09.2006, 11:03#1
Hallo zusammen!

Soeben haben mich sehr bedenkliche Informationen von der Bundeselternvereinigung für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie erreicht. Das müsst ihr unbedingt lesen, weil es früher oder später euch alle betreffen kann!
Liebe Eltern und Angehörige,

wie Sie aus dem dieser Nachricht beigefügten Musterbrief inkl. Anlage erkennen steht im Augenblick eine Gesetzesänderung mit weit reichenden negativen Folgen für die Einrichtungen unserer Töchter und Söhne und für die meisten von uns an.

Laut Auskunft unseres Spitzenverbandes kann jetzt nur noch unser massenhafter Protest an Mitglieder des Bundestages helfen.

Worum geht es?
Die Bundesregierung hat im Gesetzesentwurf zur Änderung des SGBXII massive Verlagerung von zusätzlichen administrativen Aufgaben auf die Einrichtungen vorgeschlagen und der Bundesrat hat seinerseits noch - neben anderen Belastungen - zusätzlich den Wegfall des Kindergeldes für Eltern, deren Kinder in so genannten (voll)stationären Einrichtungen leben, hinzugefügt.
Es ist nun vorgesehen, dass der Sozialhilfeträger, der die
Eingliederungshilfe trägt, dieses Kindergeld auf sich überleiten soll.

Wie zeitkritisch ist der Vorgang?
Der zeitliche Ablauf im Bundestag ist wie folgt vorgesehen:
Die 1. Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales wird wahrscheinlich am 16. Oktober 2006 sein, die Gesetzesverabschiedung ist für 1. November 06 geplant, damit das Gesetz zum 1. Januar 2007 in Kraft treten kann.
Was können wir noch tun?
Wir haben als Selbsthilfeorganisation (BundesElternVereinigung und Freundeskreis Camphill) selbstverständlich auch noch die jetzt im Bundestag Verantwortlichen angeschrieben, vor allem die Mitglieder des Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales und den zuständigen Minister Franz Müntefering.

Um jedoch viele Politiker zu erreichen, bitten wir Sie nun - in eigenem Interesse, aber auch solidarisch, wenn Sie nicht persönlich betroffen sind - tätig zu werden. Ihr Protest muss noch in der ersten Oktober-Hälfte die Politiker erreichen! Schreiben Sie an die Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises!

Noch besser ist natürlich das persönliche Gespräch (über persönliche Kontakte oder Sprechstunden im Wahlkreis) oder eine Einladung der Abgeordneten in Ihre Einrichtung in Abstimmung mit den Mitarbeitern der Einrichtung. Hier bitten wir vor allem auch diejenigen unter Ihnen, die sich
in Elternvereinen oder Angehörigenbeiräten vor Ort engagieren, mit Ihren Partnern in der Einrichtung das Vorgehen zu besprechen und aktiv zu werden. Es betrifft uns alle!

Wichtig ist, dass wir uns durch die mit dem Gesetz einhergehende Tendenz der Polarisierung von Betreuten - Mitarbeitern - Eltern und der unterschiedlichen Behandlung von Eltern von Söhnen und Töchtern mit geringerem und höherem Hilfebedarf nicht untereinander entsolidarisieren
lassen.

Mal wieder eine Geschichte, die einfach mal so eben entschieden werden soll... Also: Jeder einzelne Bundestagsabgeordnete entscheidet mit, deswegen bedeutet jeder einzelne, bei dem ihr Protest einlegt und diesen vielleicht umstimmt, eine Stimme FÜR die Qualität eures Lebens und der Betreuung eurer Kinder oder Angehörigen! Das Kindergeld ist das eine, der Verwaltungsaufwand für die Heime ist das andere. Wo wird da wohl der zusätzliche Aufwand eingespart werden müssen? Das kann sich sicher jeder selbst ausmalen...

In der Anlage findet ihr den Musterbrief der BEV und auf deren Homepage noch eine Anlage zu diesem Brief zum Herunterladen und weitere Informationen, z.B. wie ihr an die Adresse eures Bundestagsabgeordneten kommt.

Jetzt muss jeder von euch tun, was er kann! Auf geht's!

Viele Grüße,

Holger
Gast 05.10.2006, 23:09#2
Zu dem Beitrag: Kein KiGe wenn Kinder im Heim leben.

Dies ist bereits gängige Praxis. In uns bekannten Kinderklau-Fällen wird das Kindergeld derzeit nicht an Eltern sondern Jugendamt ausgezahlt.

MFG kinderklau-info
Gast 06.10.2006, 19:04#3
Zum Thema "kein Kindergeld wenn Kinder im Heim wohnen"
Mein zu 100% behinderter Sohn (25) wohnt bei mir und nicht im Heim. Trotzdem bekomme ich praktisch auch kein Kindergeld, da es mir beim Arbeitslosengeld 2 als Einkommen gleich wieder abgezogen wird. Dagegen klage ich seit ca. einem 3/4 Jahr beim Sozialgericht Köln. Leider alleine, weil ich nicht weiß wie man genügend Betroffene für eine Sammelklage unter einen Hut bekommt.
Einkommensmillionäre wissen da schon besser Bescheid. Wie lässt es sich sonst erklären, daß die Sozialleistung Kindergeld laut Urteil des Verfassungsgerichtes auch ihnen zusteht.
MfG
Leuthold_BEV_Berlin 30.10.2006, 10:37#4
Kindergeld gerettet; Bruttoprinzip bleibt

Glücklicherweise sind beide von uns "beanstandeten" geplanten Gesetzesänderungen NICHT verabschiedet worden (das SGB XII-Änderungsgesetz wurde am 19.10. im Bundestag verabschiedet). Die Infos dazu auf unserer Website www.bev-ev.de.
Danke für Ihre Unterstützung!
BundesElternVereinigung für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie e.V., Argentinische Allee 23, 14163 Berlin, E-Mail:
Guenther 30.10.2006, 18:48#5
Bruttoprinzip und Kindergeld sind offenkundig tatsächlich vom Tisch. Nicht aber die neue Regelung zur Feststellung der dauernden vollen Erwerbsminderung als Voraussetzung für die Grundsicherung.
Bisher (§45 SGB XII) wurde die dauernde volle Erwerbsminderung auf Ersuchen des Sozialhilfeträgers vom zuständigen Rentenversicherungsträger festgestellt, und zwar bindend für den Sozialhilfeträger. Dieses Ersuchen war kraft Gesetzes nicht zu stellen, wenn der Fachausschuss einer Werkstätte für behinderte Menschen eine Stellungnahme abgegeben hat und der Leistungsberechtigte kraft Gesetzes nach SGB VI als voll erwerbsgemindert gilt.
Künftig soll der Fachausschuss diese Feststellung nur mehr im Einvernehmen mit dem Sozialhilfeträger treffen dürfen! Der Sozialhifleträger soll also ein Vetorecht bekommen, und zwar ohne dass dafür in irgendeiner Weise ein Ermessenspielraum definiert wird. Mir ist auch schleierhaft, woher der Sozialhilfeträger die notwendige Fachkompetenz hernehmen will.
Also allein in diesem Punkt bedarf der Gesetzentwurf einer weiteren Nachbesserung. Wobei ich nicht in Anspruch nehmen kann, den ganzen Text - und allein der Entwurf der Bundesregierung umfasst 20 Seiten, dazu kommen noch 16 Seiten Stellungnahme des Bundesrates - zu kapieren. Aber erfahrungsgemäß sind da wohl noch weitere Fallstricke für Behinderte versteckt.

Günther