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Fragen zum Schwerbehindertenausweis

Chelsey 09.09.2006, 22:40#1
Ich habe hier den Vordruck für einen Schwerbehindertenausweis liegen,hab aber so gar keine Ahnung davon.
Und zwar betrifft es meinen Sohn,er wird nächsten Monat 6 Jahre alt.Er hat ausgeprägtes ADHS,auditive Wahrnehmungsstörungen,er ist sprachbehindert und entwicklungsverzögert,hat Probleme mit der Feinmotorik (kann sich z.B. nicht alleine anziehen,nicht schneiden mit einer Schere u.a.),er hat schweres Asthma, Neurodermitis,ausgeprägten Heuschnupfen (weil nichts mehr ging,wurde deshalb eine Nasenmuschelkaustik gemacht,als er Polypen rausbekam) und sehr viele Allergien.

Nun nennt sich das Ding ja Schwerbehindertenausweis und ich frage mich,sind das denn alles überhaupt Behinderungen,die einen Schwerbehindertenausweis berechtigen? Oder eher nicht.

Und was schickt man für Unterlagen mit?Reichen die Unterlagen,die man zu Hause hat?Wir sind noch nicht so lange bei diesem Kinderarzt (der alte ist in Rente).
Ich hab hier zu Hause Berichte der Klinik,vom LBZ für Hörgeschädigte,Fachberater vom Gesundheitsamt, Bericht vom Sprachheilkindergarten (er ist jetzt Integrativkind ),Bericht einer Psychologin des Kreisamts (wegen dem Integrativplatz),mehr hat der Kinderarzt auch nicht,brauchen wir dann trotzdem noch einen Bericht von ihm?

Tschau-mit vielen Fragen (sorry)
Chelsey
amai 10.09.2006, 18:16#2
Hallo Chelsey,
aus Zeitnot kopiere ich dir mal eine Antwort von mir an jemand in einem anderen Forum hier herein:
Zu deiner Frage mit dem Schwerbehindertenausweis:
den Antrag stellt man beim zuständigen Versorgungsamt.
Viele Versorgungsämter haben mittlerweile eine Website, bei vielen kann man die Anträge runterladen und ausdrucken, bei einigen online ausfüllen und dann ausdrucken und in Bayern kann man wenn man will den ganzen Antrag vollkommen online stellen.

Grundsätzlich ist es wichtig, das wirklich jede Gesundheitsstörung bzw. Beeinträchtigung erwähnt wird, also nicht nur das mit dem Hüftgelenk und Diabetes sondern auch evtl. Allergien, chron. Bronchitis, Asthma , Neurodermitis etc..

Nun ist es aber nicht so, das einfach die Prozente der einzelnen Krankheiten zusammenaddiert würden (also 50 % für Diabetes und 50 % fürs Hüftgelenk = 100 %), sondern unter Abwägung aller Krankheiten und der konkreten Beeinträchtgungen ein Gesamt-GdB gebildet wird.

Wichtig: dem Antrag möglichst alle Berichte von Ärzten und Krankenhäusern und Atteste in Kopie beifügen, das hilft die Bearbeitungszeit zu verkürzen. Die kann bis maximal sechs Monate betragen, kommt natürlich auch auf das Versorgungsamt an in Ballungsgebieten wirds es eher länger dauern als in einem Versorgungsamt das weniger Anträge zu bearbeiten hat.

Ich empfehle euch die Lektüre folgender Seiten:
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/index.html

(ist zwar eine bayerische Seite, finde sie aber schon übersichtlich und es handelt sich ja um Bundesrecht, hier wird die Bedeutung aller Merkzeichen und die einzelnen Nachteilsausgleiche sehr ausführlich erklärt)

http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/
hier gibts Infos über das Verfahren an sich und auch die offiziellen GdB-Tabellen der Gutachter, da kannst du nachschauen wieviel % es für welche Krankheiten gibt. AD(H)S ist nicht explizit aufgeführt, wohl aber "26.3 Nervensystem und Psyche (Teil 2)
Beeinträchtigungen der geistigen Leistungsfähigkeit im Kindes- und Jugendalter
Die GdB/MdE-Beurteilung der Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung darf nicht allein vom Ausmaß der Intelligenzminderung und von diesbezüglichen Testergebnissen ausgehen, die immer nur Teile der Behinderung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfassen können. Daneben muss stets auch die Persönlichkeitsentwicklung auf affektivem und emotionalem Gebiet, wie auch im Bereich des Antriebs und der Prägung durch die Umwelt mit allen Auswirkungen auf die sozialen Einordnungsmöglichkeiten berücksichtigt werden."

http://www.vsbinfo.de/
hier gibt es Urteile zum Schwerbehindertenrecht

sehr empfehlenswert ist es auch sich folgende Broschüre zu besorgen:
*Die Rechte behinderter Menschen und Ihrer Angehörigen*
online als PDF-Dokument bekommt man sie hier:
http://www.messe-duesseldorf.de/rehacare2004/bagh/rechte.pdf

In Druckform bekommt man sie für 4,80 Euro beim BAGH:
http://www.bag-selbsthilfe.de/veroeffentli...iteraturdienst/

Ich hoffe, das beantwortet deine Fragen, sonst frag einfach noch mal nach.
LG, amai
claudia&joachim 15.09.2006, 18:44#3
hallo,
auf jeden fall beantragen, alle berichte die ihr habt beilegen,berichte die fehlen werden von versorgungsamt bei den ärzten angefordert. unterlagen ( Karteikarten ) von nicht mehr praktizierenden doktoren müssen 10 Jahre aufbewart werden, der praxisnachfolger müßte zugriff darauf haben, ansonsten bei der zuständigen ärztekammer nachfragen.
unser sohn hat ADHS, Aspergerautismus, allergisches Asthma,Neurodermitis,wahrnehmungsstörungen, 70 % SB.
es gibt Geld vom finanzamt bei den steuern rückwirkend( bei uns für 6 jahre ! )