Hallo,ab wann kann man die tatsächlichen Fahrzeugkosten absetzen???
Habe mit WISO Steuer meine Erklärung für dieses Jahr gemacht und das Programm sagte mir das wenn ich ein "G"
auf meinen Behindertenausweis habe, und mindestens 50 bzw. 70 Prozent schwerbehindert bin, (ich bin 60%) kann
ich die tatsächlichen Kosten für mein Fahrzeug absetzen wie z.B. Werkstattkosten,Dahrlehen usw.
Dieses habe ich getan.
Dann kam der Steuerbescheid in dem Stand unter Erläuterungen:"für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten nicht die tatsächlichen Kosten der Hin und Rückfahrt angesetzt werden, weil Ihr Grad der Behinderung nicht mindestens 70 bzw. mindestens 50 und eine erhebliche Gehbehinderung betragen hat."
Vielen Dank
Habe mit WISO Steuer meine Erklärung für dieses Jahr gemacht und das Programm sagte mir das wenn ich ein "G"
auf meinen Behindertenausweis habe, und mindestens 50 bzw. 70 Prozent schwerbehindert bin, (ich bin 60%) kann
ich die tatsächlichen Kosten für mein Fahrzeug absetzen wie z.B. Werkstattkosten,Dahrlehen usw.
Dieses habe ich getan.
Dann kam der Steuerbescheid in dem Stand unter Erläuterungen:"für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten nicht die tatsächlichen Kosten der Hin und Rückfahrt angesetzt werden, weil Ihr Grad der Behinderung nicht mindestens 70 bzw. mindestens 50 und eine erhebliche Gehbehinderung betragen hat."
Vielen Dank
