Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Wohnflächenberechtigung bei Hartz4

petrag 11.07.2006, 21:05#1
hallo.
ich habe mal eine frage..irgendwie kann mir keiner richtig aufkunft geben :-(
ich bin auf wohnungssuche...beim wohnungsamt registriert. da ich allein mit meiner schwerbehinderten tochter (pvl, tetraparese, pflegestufe 1, 100% , B, G, H, aG) bin, rechnen die mir nur eine miete an von 380,-. das heißt ich bekomme wohnungen die so an die 50-60qm sind (wie die auch jetzt-und altbau). die vom hartz4 meinten sie könnten mir aufgrund der behinderung mehr wohnfläche anrechnen..das heißt..mehr kosten. jetzt will das wohnungsamt aber,daß ich was vorlege, was in zusammenhang mit dem SB-ausweis hängt, daß sie mehr wohnfläche haben darf. attest vom arzt habe ich schon vorgelegt. mir wurde vom wohnungsamt ne kostengünstige wohnung angeboten ...die aber ein sehr behindertengerechtes bad hat (offene dusche) mit der ich aber ÜBERHAUPT nichts anfangen kann (tochter ist 2 1/2). in meinem antrag steht zwar drin behindertengerecht...aber insofern...EG oder barrierefrei und um die 70qm. und daß bad mit wanne (setz mich doch nicht auf den boden in der dusche mit meiner kleinen..sie kann alleine nicht sitzen!) und die küche ist direkt im wohnzimmer mit drin! fehlt mir ja schon wieder der platz! jetzt habe ich ein angot: 71qm barrierefrei, räumlich sehr gut aufgeteilt und bad mit wanne...die kostet 490,- inkl nk.
die vom hartz4 tun jetzt blöd rum, wegen der kosten, obwohl sie damals beim antrag was anderes gesagt hatten!...wenn ich die nehme, ziehen sie mir das was zu hoch ist von meinem restlichen geld ab!!!! und ich habe ja kaum noch was über. weil ich ja die möglichkeit hätte, eine preisgünstigerere wohnung zu nehmen. und daß sie nicht so auf persönliche ablehngründen eingehen können und nicht dürfen!

ist das gerechtfertigt??? dürfen die einfach das "wie meine tochter leben soll" SO bestimmen?? gibt es nicht irgendwo urteile oder so ähnliches, wo ihr das sehr wohl zusteht??!! ich dachte man bemüht sich um die eingliederung und teilhabe und und und! oder zählt das nur bei erwachsenen??

ich bin total ratlos, und weiß jetzt ehrlich gesagt nicht mehr was ich tun soll. möchte gerne diese andere wohnung haben..aber wir müssen ja auch von was noch leben :-(

liebe grüße, petra  
Gast 12.08.2006, 12:15#2
Hallo, ich will mir am Montag, 14.08.2006 einen Einblick verschaffen, da selbst mit Hartz IV auf andere Weise beschafft. Früher ging es nicht, da in Urlaub. Bitte um Geduld.Danke
Gruß

Toni
Gast 19.08.2006, 20:04#3
Hallo und nochmals Entschuldigung, dass es nicht schneller ging. Es ist nicht hilfreich die Gründe anzuführen, warum es so lange gdauert hat. Also:
Es gibt keine einheitliche Regelung. Die Stadt WÜ (Arge WÜ) verfährt z.B. so, dass sie zur Fläche der Wohnung gar nicht Stellung nimmt, sondern pauschal einen bis zu 20 % höheren Mietpreis akzeptiert, wenn ihr der Mehrbedarf plausibel gemacht wird. Und auch da gibt es darüber hinaus noch weitergehende Einzelfallregelungen, die von den Betroffenen erkämpft wurden. D. h.: sollte die Arge-Verwaltung Probleme machen, mit einem Fachdienst, durchaus auch mit den Behindertenbeauftragten der Kommune, das Anliegen unterstüzten und durchsetzen. Ich hoffe, das hilft weiter.
Danke für die Geduld und liebe Grüße
'Toni