Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

behindertenausweis fibulaaplasie/tibiaverkrümmung

Gast 02.06.2006, 21:33#1
hallo,

habe heute den schwerbehindertenausweis für meinen sohn bekommen. nach nem widerspruch haben sie ihm nun 50% und "G" zuerkannt. können wir uns damit zufrieden geben oder besteht die reale möglichkeit noch mehr zu bekommen???welche merkzeichen haben eure kinder mit vergleichbaren beeinträchtigungen und welche erfahrungen habt ihr mit dem versorgungsamt gemacht???

danke für eure antworten


susi
Yvonne 02.06.2006, 22:21#2
Hallo Susi,

welche Beeinträchtigungen dein Kind hat und wie alt es ist etc. wissen wir ja nicht, so dass man nichts genaueres sagen kann.
Erzähl doch mal ein bisschen.

Liebe Grüße

Yvonne
Gast 03.06.2006, 13:36#3
also- jendrik wird jetzt 8 monate alt und ist mit einer komplexen fehlbildung des rechten beines zur welt gekommen. das rchte beinchen ist stark verkürzt, die fibula fehlt und das schienbein ist ungefähr in der mitte fast rechtwinklig nach außen gebogen un d daran sitzt dann das füßchen.

Die diagnosen heißen je nach arzt anders, aber sie meinen alle das selbe.
- amniotische schnürfurchen rechter us mit kongenitaler deformität des fußknöchel, fibulaaplasie, femur-fibula-ulna-syndrom
-fibulaaplasie, 3 strahliger fuß, beinverkürzung

nach MRT : nur 2 strahliger fuß

lg susi
Yvonne 05.06.2006, 19:39#4
Hallo Susi,

ist es abzuschätzen, wie sehr dein Kind durch die Behinderung beinträchtigt sein wird?
Das Problem ist wohl auch, dass dein Kind noch sehr klein ist und es verglichen wird mit einem gesunden Kind im gleichen Alter.

Viele Grüße

Yvonne
Gast 14.06.2006, 14:57#5
hallo,
also wie sehr ihn seine behinderung eínschränkt, kann so genau noch niemand sagen. allerdings fehlt ihm schon jetzt bei vielen bewegungen(wie z.b. drehen, "krabbeln"...) das gegengewicht des unterschenkels. es kommt ganz oft vor das das ganze bein in der luft hängt , obwohl er es wohl eigentlich zum abstutzen nehmen wollt. ähnliches haben wir schon beim drehen beobachtet, dort hat er nun aber den dreh raus wies trotzdem klappt. krabbeln wird er laut ärzten wohl noch lernen, laufen aber schon wegen der verkürzung nicht mehr. dahere ist eine op in 3 wochen angesetzt, damit er dann im herbst eine orthese bekommt mit der er sich dann schaffen kann.

da er aber ohne die orthese nicht laufen kann, halte ich b und h eigentlich auch bei kleinen kindern für gerechtfertigt, zumindest so lange bis er alt genug ist damit ganz alleine klar zu kommen, also auch abmachen, anmachen....oder sehe ich das nun falsch?

lg
susi
Yvonne 14.06.2006, 15:07#6
Hallo Susi,

also ich bin der Meinung, dass wenn er nie ohne Orthese in seinem Leben alleine Laufen kann, müsste ihm das aG auch zustehen. B und H weiss ich auch nicht, weil jedes Kind in dem Alter wie deines ist es Hilflos ist und Begleitung benötigt.
Ich würde mich an deiner Stelle da echt mal fachlich beraten lassen. Bei den versorgungsämtern habe ich oft dass gefühl, dass sie auch Willkürlich entscheiden.
Hast du keine Rechtschutzversicherung um doch mal bei einem Anwalt für Sozialrecht beraten zu lassen?

Liebe Grüße

Yvonne
Zebra 14.09.2007, 12:38#7
AW: behindertenausweis fibulaaplasie/tibiaverkrümm

Hallo Susi,
mein sohn ist 2003 auch mit fehlemdem Wadenbein und knick im schienbein , fehlenden zehen , kreuzbändern und sprungelenk und beinverkürzung zur welt gekommen !!! er hat auch mit 11 monaten seine erste op hinter sich gebracht !!! in drei wochen wird er das erste mal wegen der 6 cm verkürzung operiert !! er ist jetzt 4 und geht in den kindergarten ! ich kann dich aber in sofern vieleicht beruhigen das mein sohn dank der orthese und eines erhöhten schuhes sehr gut laufen kann und durch die gegend jagt wie jedes andere kind in dem alter !!! durch die nächste op wird die erhöhung viel kürzer o vieleicht sogar erstmal ganz weg fallen !!! die zeit wirds zeigen! zum thema ausweiß kann ich dir nur sagen das unser sohn auch nur 50% mit G bekommen hat ! obwohl wir zum versorgungsamt mußten zur untersuchung ! ich denke das sich das noch ändern wird wenn er älter ist und erkennbar wird in wie fern er dann einschränkungen hat ! ich sag dir nur , habe gedult ! Ämters mühlen mahlen bekanntlich schon immer langsam!!
Danja75 14.09.2007, 16:33#8
AW: behindertenausweis fibulaaplasie/tibiaverkrümm

Hallo,

ich habe selber beidseitig eine Fibulaaplasie und habe dafür auch nur 50% mit einem G bekommen, was mir jedoch mit 14 Jahren wieder abgenommen wurde.
Gruß
Zebra 16.09.2007, 16:44#9
AW: behindertenausweis fibulaaplasie/tibiaverkrümm
Zitat von Danja75
Hallo,

ich habe selber beidseitig eine Fibulaaplasie und habe dafür auch nur 50% mit einem G bekommen, was mir jedoch mit 14 Jahren wieder abgenommen wurde.
Gruß
Hi,
das ist doch der Gipfel!!!! Dann laß ich mich ja mal überraschen was da mit unserem Sohn noch so auf uns zu kommt !!!
LG Mona
Blautopas 08.10.2007, 23:56#10
AW: behindertenausweis fibulaaplasie/tibiaverkrümm

Hallo!

@
Yvonne:
Bei den versorgungsämtern habe ich oft dass gefühl, dass sie auch Willkürlich entscheiden.

Das ist leider fast immer der Fall, ich lese es jeden Tag wieder im Internet. :-( Dabei gibt es Richtlinien, nach denen entschieden werden soll, die zwar kein Gesetz sind, aber wie untergesetzliche Normen anzuwenden sind.

http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/

Und trotzdem werden immer wieder Merkzeichen verweigert, wird zu niedrig eingestuft und das im krassen Gegensatz zu den Richtlinien begründet. Oft wird z.B. ein H ohne B bewilligt, was schon einWiderspruch in sich ist und es wird damit argumentiert, dass dass dem Kind nicht zustehen würde und ein gleichaltriges gesundes Kind auch noch eine ständige Begleitung brauche, was zwar den Tatsachen entspricht, aber laut der Richtlinien nicht relevant ist.

Ebensowenig ist den meisten unbekannt, dass beim Vorliegen des B eine Begleitperson nicht Pflicht ist, sie war es noch nie, und deshalb gab es dazu gab es zum 1.12.06 sogar eine Gesetzesänderung. In den neuen Ausweisen ist von "Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson" die Rede.

Beim G müsste eigentlich noch das B drin sein.

http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/32.htm

Liebe Grüße

Annette
Frank 050966 16.11.2007, 20:49#11
AW: behindertenausweis fibulaaplasie/tibiaverkrümm

Hallo ,auch ich habe einen Behindertenausweis für meine Tochter (6 mon. Fibulaaplasie rechts) beantragt.Habe erst mal alles angekreuzt was zu der körperlichen Behinderung zutrifft. Also G ; aG;B; H . Mal schauen was dabei herumkommt.Habe auch schon Antwort bekommen,dass das H noch geprüft werden muss. :pfeif:
Frank
Frank 050966 15.01.2008, 10:54#12
AW: behindertenausweis fibulaaplasie/tibiaverkrümm

Hallo zusammen.
Ende Dezember habe ich den Schwerbehindertenausweis für Nina bekommen.Wie ihr alle hatsie auch nur 50 % mit G bekommen.Das berechtigt dich noch nicht mal zum Parken auf einen "Behindertenparkplatz". Hier in Hamm sind die anderen Parkplätze so eng zusammen , dass ich die Tür nich weit genug aufbekomme,dass ich Nina mit ihrem Sitz nicht aus dem Auto bekomme. :kopfkratz:
Bis dann mal Frank
Gast 21.01.2008, 21:28#13
AW: behindertenausweis fibulaaplasie/tibiaverkrümm

Mein Sohn Lukas hat auch ne Fibulaaplasie, ausserdem ne Fehlbildung des rechten Fusses (der ist eigentlich gar nicht da). Er trägt deshalb eine Prothese.

Er hat 70 % bekommen und Merkzeichen "G" und "B". Darf dennoch nicht auf Behindertenparkplätzen parken, da man dafür, soweit ich weiss, 80% benötigt.

Liebe Grüsse
Yvonne 21.01.2008, 21:36#14
AW: behindertenausweis fibulaaplasie/tibiaverkrümm

Hi Justine,

darf ich fragen wie gut dein Kind mit seiner Prothese laufen kann? Bin schon etwas geschockt, dass ihr nur 70% Schwerbehinderung habt.

Liebe Grüße

Yvonne
Gast 21.01.2008, 22:16#15
AW: behindertenausweis fibulaaplasie/tibiaverkrümm

Ja, er kann normal laufen und rennen. Wenn er lange Hosen anhat, fällt es überhaupt nicht auf. Gut, ub und an humpelt er, da ja nur ca. jedes Jahr ne neue Prothese angefertigt wird, und zwischendurch nur angepasst wird.

Vor zwei Jahren hat sich auch noch rausgestellt, dass er kleinwüchsig ist. Die beim Versorgungsamt meinten jedoch, dass das beim Behindertausweis nicht berücksichtigt wird, weil ja Kinder eh noch klein ind. Witzig, oder????
Kadda33 09.02.2008, 09:16#16
AW: behindertenausweis fibulaaplasie/tibiaverkrümm

Hallo,
unser Sohn hat auch am linken Fuß eine Fibula aplasie und nur zwei Zehen. In seinem Behindertenausweis steht auch nur ein G und er hat 60 %. Ich fands auch eine Sauerei, wir haben auch gesagt, er sollte ein B im Ausweis stehen haben, da er auch ständig eine Begleitperson braucht, werden wir wohl aber nicht bekommen.
Wenn du willst können wir uns gerne weiter austauschen.
Liebe Grüße
Katharina
Blautopas 09.02.2008, 12:09#17
AW: behindertenausweis fibulaaplasie/tibiaverkrümm

Hallo Katharina!
Zitat von Kadda33
unser Sohn hat auch am linken Fuß eine Fibula aplasie und nur zwei Zehen. In seinem Behindertenausweis steht auch nur ein G und er hat 60 %. Ich fands auch eine Sauerei, wir haben auch gesagt, er sollte ein B im Ausweis stehen haben, da er auch ständig eine Begleitperson braucht, werden wir wohl aber nicht bekommen

Vermutlich wurde es mit Verweis auf das Alter Deines Sohnes abgelehnt, das ist die übliche Begründung.
Das Alter spielt aber keine Rolle für die Zuerkennung.

http://www.bmas.de/coremedia/generator/22788/property=pdf/2007__12__11__anhaltspunkte__gutachter.pdf
(ganz aktuele neugefasst seit 1.1.08)

Punkt 32, Seite 147/48

Auch bei Säuglingen und Kleinkindern ist die gutachtliche Beurteilung der
Berechtigung für eine ständige Begleitung erforderlich. Für die Beurteilung
sind dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen mit gleichen Gesundheitsstörungen
maßgebend. Es ist nicht zu prüfen, ob tatsächlich diesbezügliche
behinderungsbedingte Nachteile vorliegen oder behinderungsbedingte
Mehraufwendungen entstehen.
(2) Eine Berechtigung für eine ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten
Menschen (bei denen die Voraussetzungen für die Merkzeichen „G”
oder „H” vorliegen) gegeben, die infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung
von Gefahren für sich oder andere bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Du kannst auch das Wort "Begleitung" ins Suchfenster eingeben.

Ich würde das B umgehend beantragen und entsprechend begründen, zitiere ruhig die Regelung aus den "Anhaltspunkten" und schreibe, dass Du der Ansicht, das Deinem Sohn das B zusteht!

Wenn wieder abgelehnt wird, Widerspruch einlegen!
Falls die damit argumentieren, dass die "Anhlatspunkte" kein Gesetz sind, stimmt das zwar, aber sie sind wie untergesetzliche Normen anzuwenden.

Seite 2:
Die vorliegende Auflage enthält alle bis zum 31.12.2007 beschlossenen
Änderungen und gilt weiter wie eine untergesetzliche Norm und als antizipiertes
Sachverständigengutachten bis eine Neuauflage als Ergebnis einer
systematischen Überarbeitung nach Verrechtlichung erscheinen wird.



@ Frank: für Dich gilt das gleiche!

Liebe Grüße

Annette