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Sarah

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    Sarah

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin hier neu drin. Ich habe eine geistig, behinderte Tochter mit Pflege Grad 3 und haben über 112 Pflegestunden Gutachten usw ist alles vorhanden. Mein Problem ist das Jobcenter sagt ich muss arbeiten aber hab zeitlich nicht die Zeit dazu die schicken mich überall hin und soll arbeiten bis 17 Uhr usw. Wo kann ich Hilfe finden mich als nicht vermittelbar bei Jobcenter eintragen zu lassen. Ich brauch dies schriftlich. Wir haben auch sehr viele Arzt Termine und Therapien. Ärzte bestäitgien mir sowas nicht. Es gibt auch kein Hort mehr in der Schule. Was mache Ich in den Ferien falls das Jobcenter meint sie müssen mich von A nach B schicken. Bin für jede Hilfe und TIpps dankbar.

    #2
    Zitat von Kaffekekzz Beitrag anzeigen
    Mein Problem ist das Jobcenter sagt ich muss arbeiten aber hab zeitlich nicht die Zeit dazu die schicken mich überall hin und soll arbeiten bis 17 Uhr usw. Wo kann ich Hilfe finden mich als nicht vermittelbar bei Jobcenter eintragen zu lassen. .
    Hallo,

    kennst Du die

    Fachliche Weisungen § 10 SGB II

    BA-Zentrale
    https://www3.arbeitsagentur.de/web/w...22DSTBAI377934

    Bei Pflegegrad 3 steht in der Weisung (Stand: 30.03.2017):
    In Abhängigkeit von der erforderlichen Präsenz der Pflegeperson bis zu 6 Stunden pro Tag "...
    Lt. der Weisung ist ab Pflegegrad 4 eine Arbeit nicht zumutbar.


    Bei Kindern sollte sicher noch berücksichtigt werden:
    § 10 SGB II Zumutbarkeit
    …"
    (1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass

    3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ih-res Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollen-det hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass er-werbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird, "...

    https://www3.arbeitsagentur.de/web/w...22DSTBAI377934



    LG
    Monika

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      #3
      Hallo,
      bei der geistigen Behinderung deiner Tochter dürfte doch beim Pflegegrad 3 sicher noch die eingeschränkte Alltagskompetenz hinzukommen, oder? Aber müsste sie dann nicht Pflegegrad 4 haben?
      Monika hat es zwar schon genannt, es gibt den §10 SGB II Zumutbarkeit. ich würde aber trotzdem zusehen, dass die eingeschränkte Alltagskompetenz anerkannt wird. Damit dürfte dann Ruhe sein, weil auch wenn das jetzt ein SB im JC doch einsieht, das bei PG 3 keine Berufstätigkeit möglich ist, sagt das leider nicht, das der nächste SB das auch so sieht.
      ich würde also zum einen das JC auf den §10SGB II hinweisen, auf die fehlenden Betreuungsmöglichkeiten, die Schule wird ja ein Schreiben ausstellen können, das sie keinen Hort mehr haben und eben gleichzeitig die Anerkennung der eingeschränkten Alltagskompetenz beantragen bei der Pflegekasse.
      Solltest du einen Vermittlungsvorschlag bekommen, auf dem du dich bewerben musst, kannst du ja in der Bewerbung erwähnen, dass du dich zwar gerne auf die Stelle bewerben möchtest, du aber u.a. eine geistig behinderte Tochter mit PG 3 hast und nach Schulschluß und in den Ferien keine Betreuungsmöglichkeiten für das Kind und das Kind wöchentlich mehrere Therapiestunden und Arzttermine hat.
      und übrigens, das JC ist bei solchen Sachen immer schnell dabei mit "Sie müssen trotz Pflege arbeiten". eine Freundin von mir, mit 2 Hospizkindern, beide schwerstmehrfachbehindert, da hieß es auch, sie müßte arbeiten. sie ist dann mit den beiden beim hiesigen JC aufgeschlagen. War für das JC denn mehr als peinlich gewesen.

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        #4
        Zitat von marionundc0 Beitrag anzeigen

        ...und eben gleichzeitig die Anerkennung der eingeschränkten Alltagskompetenz beantragen bei der Pflegekasse.
        Hallo Marion,

        das gibt es doch so nicht mehr:


        ZITAT:
        …"Das Konzept der eingeschränkten Alltagskompetenz ist mit der Umsetzung des PSG II abgeschafft worden. Bei der Überleitung von Pflegestufen zu Pflegegraden wurde die eingeschränkte Alltagskompetenz letztmalig betrachtet und von den neuen Begutachtungsrichtlinien ersetzt".....
        https://www.pflegegrad.de/pflegevers...tagskompetenz/

        …."hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Dieser Anspruch ist für alle Pflegegrade gleich und gilt ab Pflegegrad 1"....
        https://www.pflegegrad.de/pflegevers...astungsbetrag/

        LG
        Monika

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          #5
          Zitat von werner62 Beitrag anzeigen

          Hallo Marion,

          das gibt es doch so nicht mehr:


          Hallo Monika,
          das wusste ich nicht. bei meinen Sohn war es so, das er mit PS 2 und eingeschränkter Alltagskompetenz in den PG 4 kam.

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            #6
            Zitat von Kaffekekzz Beitrag anzeigen
            Tochter mit Pflege Grad 3 und haben über 112 Pflegestunden .
            Hallo,

            welche 112 Stunden? In welchem Zeitraum und wo steht das? Wieso werden keine ärztlichen und therapeutischen Termine bestätigt?

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