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Verhinderungspflege rückwirkend

marionundc0 30.09.2018, 16:16#1
Hallo zusammen,
heute habe ich mal eine Frage zur rückwirkenden Verhinderungspflege.
bisher habe ich die Verhinderungspflege nicht zeitnah eingereicht, sondern rückwirkend beantragt und die entsprechenden Belege eingereicht. soweit so gut, wurde auch immer anstandslos rückwirkend erstattet.
jetzt ist aber so, das Junior seit 8 Wochen in München in einer Einrichtung ist (nebenbei bemerkt, es läuft spitzenmäßig im Wohn-und Werkstattbereich und es gefällt ihm sehr gut und er macht unglaubliche Fortschritte) und ich habe noch einiges an Verhinderungspflege mit der Pflegekasse abzurechnen, da ich ja in Vorleistung gegangen bin und die stundenweise Verhinderungspflege von meinem Geld gezahlt hatte.
meine Frage ist, kann ein Kostenträger darauf zurückgreifen, auch wenn ich diese ja vorher selbst von meinem Einkommen bezahlt hatte?
amai 05.10.2018, 20:05#2
Hallo Marion,
genau kann ich dir das nicht sagen aber ich würde sagen nein weil:

-es geht um Zeiträume, wo dein Sohn noch nicht in einer Einrichtung war
-das Geld ist eine zweckbestimmte Erstattung von Auslagen zur Pflege deines Sohnes vor der Aufnahme in die Einrichtung
-das Geld fließt nicht deinem Sohn zu und wir wohl auch nicht auf sein Konto erstattet, wie ich annehme kann also nicht seinem Einkommen zugerechnet werden

Für Zeiten (z.B. Ferien, Wochenenden, Krankheit) in der du deinen Sohn daheim pflegst, kannst du anteiliges Pflegegeld von der Kasse beantragen, dazu reichst du eine Bestätigung der Abwesenheit von der Einrichtung ein. Für diese Zeiten kannst du auch Verhinderungspflege beanspruchen falls nötig. Für diesen Fall würde ich die Verhinderungspflege gleich auf das Konto der Personen überweisen lassen, die die Verhinderungspflege übernehmen, so dass erst gar keine Zurechnungskonflikte entstehen können.

LG, amai