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Frage zum Behindertenausweis

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    Frage zum Behindertenausweis

    Guten Tag
    Da dies mein erster Eintrag ist bitte ich um etwas Nachsicht falls die Formulierungen nicht ganz zu treffen sollten .
    Meine Frage . Mein Sohn , er ist 12 Jahre , ist geistig Beeinträchtigt . Dieses ist mit 70% auf seinem Behindertenausweis belegt . Zu dem hat er auch noch B und H vermerkt . Jetzt wurde bei ihm auch Atypischer Autismus diagnostiziert . Wirkt sich dieses jetzt auch noch auf die Prozentzahl aus ? Muss das jetzt bei der Behörde angegeben werden ? Desweiteren hat er Pflegestufe null . Ändert sich diese Einstufung auch eventuell ?
    Danke für etwaige Antworten im voraus .
    MfG Michael Meyer

    #2
    AW: Frage zum Behindertenausweis

    Ich würde es, in Bezug auf den SBA, auf alle Fälle versuchen, weil hierfür ausschlaggebend ist, was in den Befunden steht. Änderungen an den Befunden sollte man immer angeben.
    Vor der selben Frage stehe ich demnächst ja auch. Wir klären bei meinem Sohn, auch gerade Autismus ab.

    Bei der Pflegestufe, bin ich mir nicht sicher. Da geht es ja eher nach dem Aufwand den man hat. Sollte sich dieser geändert haben, könnte sich auch dort etwas ändern.

    Kommentar


      #3
      AW: Frage zum Behindertenausweis

      Hallo Michael,

      Willkommen bei INTAKT! :)

      Pflegestufe und Schwerbehinderung werden nach vollkommen unterschiedlichen Kriterien bewertet und festgestellt.

      Bei der Pflegestufe ist die tatsächliche Zeit, die ein Mensch an Unterstützung bei bestimmten Verrichtungen des Alltags (Körperpflege, Mobilität, etc.) benötigt, ausschlaggebend. Bei der behördlichen Feststellung der Schwerbehinderung geht es um Art und Grad der Beeinträchtigung oder Einschränkung, die ein Mensch aufgrund der Folgen einer Erkrankung oder Behinderung im Alltag erlebt.

      Gerade bei einer sog. geistigen Behinderung kann es sein, dass der Beeinträchtigungsgrad hoch ist, während der Pflegebedarf nur gering ausfällt.

      Zur eigenen Überprüfung des Pflegebedarfes kann es Sinn machen, hin und wieder zu notieren, bei welchen Verrichtungen Dein Sohn Hilfe benötigt und wie lange die Hilfe erforderlich ist. Dazu gibt es sog. "Pflegetagebücher" (hier ein Beispiel zum Herunterladen), in denen man den Unterstützungsbedarf systematisch protokollieren kann. Das bedeutet ein bisschen Aufwand, da es wirklich gut ist, die Zeiten genau mit der Stoppuhr festzustellen und nicht nur grob zu überschlagen - man erhält jedoch einen ganz guten Eindruck davon, ob sich ein Höherstufungsantrag lohnen könnte.
      Zu beachten: Auch die Zeiträume, in denen Dein Sohn Anleitung und Überwachung benötigt, gelten in der Regel als Pflegezeit - selbst wenn er letztlich die Verrichtungen selbst vornimmt (Stichwort: "Aktivierende Pflege").

      Die Berechnung des Grades der Behinderung und die Feststellung der Anspruchsgrundlage für Merkzeichen ist deutlich komplizierter. Hier kann es Sinn machen, sich einen Termin bei einer geeigneten Beratungsstelle zu holen und dort eine Einschätzung treffen zu lassen.
      Natürlich kannst Du auch mit der neuen Diagnose und entsprechenden ärztlichen Attestierungen aufs Geratewohl einen Antrag auf Erhöhung des GdB beim Versorgungsamt stellen und gucken, was dabei heraus kommt. Das Ergebnis dann jedoch ohne genauere Sachkenntnis zu beurteilen, ist allerdings wieder schwierig.

      Abhängig davon, wie sich eine Erkrankung oder Behinderung entwickelt, können sich sowohl der Pflegebedarf, als auch der Grad der Behinderung verändern - in beide Richtungen, also sowohl "mehr" wie auch "weniger" werden.


      Schönen Sonntag!

      Daniel

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