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    Pflegedienst organisieren




    Hallo, zusammen

    Mal ein Beispiel

    Person A pflegt Person B (naher Angehöriger Elternteil) mit einem Pflegegrad 5 und erhält Pflegegeld von montl. 901€. Und irgendwann ist Person A mit der Pflege stark überfordert und plant die Pflege zumindest für tagsüber des Pflegedienstes zu übergeben.

    Wie sieht es mit den Kosten des Pflegedienstes aus? Muss man das Pflegegeld bei der KK im Pflegesachleistungen umwandeln lassen?

    Unter welchen Voraussetzungen kann die pflegebedürftige Person Pflegesachleistungen beantragen und wird dabei das Pflegegeld komplett gestrichen?

    Denn Person A und B haben kein Einkommen und sind Hartz IV Bezieher.

    Und wenn für die pflegebedürftige Person die Pflegesachleistungen gewährt werden, werden dann die kompletten Kosten des Pflegedienstes übernommen?

    Muss man für ein bestimmtes Teil der Kosten des Pflegedienstes selber aufkommen.

    Oder kann das Sozialamt / Jobcenter einen Teil der Kosten gewähren?


    Sorry für die so vielen Fragen, denn im Netz werde ich auch nicht konkret fündig.



    Lg


    gast

    #2
    Hallo Gast,

    das wäre eine Kombinationspflege:
    https://www.pflege-durch-angehoerige...nationspflege/

    https://dejure.org/gesetze/SGB_XI/38.html

    Bei einer Kombipflege geht das Jobcenter allerdings evtl. davon aus das auch Arbeit zumutbar ist:
    http://www.intakt.info/forum/forum/t...1288#post91288

    LG
    Monika

    Kommentar


      #3
      Hallo Gast
      Wie Monika schon schrieb, muss die Pflege in eine Kombipflege umgewandelt werden! Vom Pflegegeld bleibt dann nicht mehr viel übrig - je nach dem, was vom Pflegedienst übernommen wird. Meine Mutti hat den Pflegegrad 3. Der Pflegedienst rechnet um die 1000€ mit der Krankenkasse ab - 6% davon muss meine Mutti selber zahlen (Investitionskosten, dürfen Pflegedienste wohl verlangen) und vom Pflegegeld was noch bis zum Maximum übrig bleibt, zahlt die KK 50%. Macht derzeit also nur noch etwas über 100€.

      Pflegegeld ist ja nun mal für notwendige Pflegekosten.

      Bei der Kombipflege gibt es natürlich eine Obergrenze. Die Pflegedienste kennen diese und es sollte mit ihnen auch besprochen werden. Alles was darüber ist, zahl man selber. Bzw. man müsste ggf. mit dem Sozialamt sprechen, was für Kosten diese dann übernehmen, wenn die Obergrenze überschritten werden muss.

      Kommentar


        #4
        Also meines Erachtens bestehen dort ehe finanzielle Nachteile, als würde man vom den Pflegegeld die Pflege komplett selbst in der Hand nehmen.

        Und besonders steht die Moral und der Wunsch des Pflegebedürftigen ehe im Vordergrund.

        Kommentar


          #5
          Guten Morgen, gast225!

          Deine Formulierung über "finanzielle Nachteile" bei einer Kombinationspflege wirkt etwas befremdlich auf mich.

          Es geht doch nicht um monetäre Vor- oder Nachteile, sondern vielmehr (wie Du in Deinem zweiten Absatz ja selbst schreibst) um die Sicherstellung einer möglichst den Wünschen des pflegebedürftigen Menschen entsprechende Pflege. In manchen Fällen ist hier die Nutzung der Kombipflege die beste zur Verfügung stehende Möglichkeit, in anderen Fällen halt die Nutzung von Sachleistung oder Pflegegeld.

          Es ist schwierig, diese Leistungen der Pflegeversicherung quantitativ gegenüberzustellen, denn ein Pflegedienst kostet nun einmal mehr, als eine privat organisierte Pflegeperson - und auch bei privat organisierten Kräften kann es signifikante Unterschiede geben, weil z. b. die Mama im Zweifelsfall halt vermutlich für weniger Geld hilft, als die Nachbarin. Dann kommen ja auch noch Ersatz- und Kurzzeitpflegeansprüche dazu...
          Kurzum: Der Versuch, finanzielle Vor- oder Nachteile ausmachen zu wollen, muss in Leere führen.

          Zudem bleibt die Frage: Finanzielle Nachteile für wen eigentlich...?


          Grüße,

          Daniel

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            #6
            Pflegegeld oder Pflegesachleistungen sind dafür da, die Pflege sicher zu stellen. Macht dies der Partner, bleibt das Pflegegeld sozusagen in der "Familienkasse". Kommt ein Pflegedienst, verdient er daran, das Pflegegeld ist dann natürlich nicht mehr zur freien Verfügung. Was ist daran bitte verwerflich? Soll der Pflegedienst bezahlt werden + Pflegegeld wie bisher extra? Wer soll das bezahlen?

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              #7
              Ok,

              habs verstanden

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