Hallo, zusammen
Mal ein Beispiel
Person A pflegt Person B (naher Angehöriger Elternteil) mit einem Pflegegrad 5 und erhält Pflegegeld von montl. 901€. Und irgendwann ist Person A mit der Pflege stark überfordert und plant die Pflege zumindest für tagsüber des Pflegedienstes zu übergeben.
Wie sieht es mit den Kosten des Pflegedienstes aus? Muss man das Pflegegeld bei der KK im Pflegesachleistungen umwandeln lassen?
Unter welchen Voraussetzungen kann die pflegebedürftige Person Pflegesachleistungen beantragen und wird dabei das Pflegegeld komplett gestrichen?
Denn Person A und B haben kein Einkommen und sind Hartz IV Bezieher.
Und wenn für die pflegebedürftige Person die Pflegesachleistungen gewährt werden, werden dann die kompletten Kosten des Pflegedienstes übernommen?
Muss man für ein bestimmtes Teil der Kosten des Pflegedienstes selber aufkommen.
Oder kann das Sozialamt / Jobcenter einen Teil der Kosten gewähren?
Sorry für die so vielen Fragen, denn im Netz werde ich auch nicht konkret fündig.
Lg
gast