Hallo zusammen,
ich hätte gerne Euren Rat zu folgendem Sachverhalt:
Die Erstbegutachtung im Sommer 2016 ergab 33 Minuten und somit keine Pflegestufe. Wir schrieben einen Widerspruch, es gab eine Zweitbegutachtung im Dezember 2016, welche Pflegestufe 1 ergab. Die Pflegekasse wollte dies nicht akzeptieren, kopierte Teile des Gutachtens in eine Anfrage an den MDK, der dazu nochmals Stellung beziehen sollte. Die dritte Person des MDK kam danach wieder zu dem Urteil, es läge keine Pflegestufe vor. Der Gutachter des Zweitgutachtens müsse sich geirrt haben. Was dort drin steht ist einfach eine Frechheit und anhand der Anfrage hat man schon gemerkt, dass das Ziel der Pflegekasse eindeutig ist, keine Leistungen übernehmen zu müssen.
Wir wollen den Widerspruch weiter verfolgen. Der nächste Schritt ist nun ja der Widerspruchsausschuss. Wir fragen uns, ob wir dies mit einem Rechtsanwalt, der im Sozialrecht, Bereich Pflegeversicherung spezialisiert ist oder mit einem dieser Dienste, die sich auf das Durchboxen von Pflegestufen und Pflegegeld spezialisiert haben, angehen sollen. Unsere Rechtschutzversicherung deckt auch im Widerspruchsverfahren. Bisher haben wir keinen Anwalt gefunden, der sich wirklich gut mit dem Lesen von Gutachten und den ganzen Bedingungen zu den Pflegestufen auskennt und wir fragen uns, ob ein Jurist die Lösung ist. Andererseits braucht es nun ggf. die Einschaltung eines Anwalts, wir wissen nicht wie diese Dienste arbeiten.
Wir freuen uns auf jegliches Feedback. Vielleicht habt Ihr Euch dieser Entscheidung auch schon einmal stellen müssen. Für Erfahrungen mit oder Empfehlungen bestimmter Dienste oder Anwälte wären wir dankbar.
Beste Grüße
Nati
ich hätte gerne Euren Rat zu folgendem Sachverhalt:
Die Erstbegutachtung im Sommer 2016 ergab 33 Minuten und somit keine Pflegestufe. Wir schrieben einen Widerspruch, es gab eine Zweitbegutachtung im Dezember 2016, welche Pflegestufe 1 ergab. Die Pflegekasse wollte dies nicht akzeptieren, kopierte Teile des Gutachtens in eine Anfrage an den MDK, der dazu nochmals Stellung beziehen sollte. Die dritte Person des MDK kam danach wieder zu dem Urteil, es läge keine Pflegestufe vor. Der Gutachter des Zweitgutachtens müsse sich geirrt haben. Was dort drin steht ist einfach eine Frechheit und anhand der Anfrage hat man schon gemerkt, dass das Ziel der Pflegekasse eindeutig ist, keine Leistungen übernehmen zu müssen.
Wir wollen den Widerspruch weiter verfolgen. Der nächste Schritt ist nun ja der Widerspruchsausschuss. Wir fragen uns, ob wir dies mit einem Rechtsanwalt, der im Sozialrecht, Bereich Pflegeversicherung spezialisiert ist oder mit einem dieser Dienste, die sich auf das Durchboxen von Pflegestufen und Pflegegeld spezialisiert haben, angehen sollen. Unsere Rechtschutzversicherung deckt auch im Widerspruchsverfahren. Bisher haben wir keinen Anwalt gefunden, der sich wirklich gut mit dem Lesen von Gutachten und den ganzen Bedingungen zu den Pflegestufen auskennt und wir fragen uns, ob ein Jurist die Lösung ist. Andererseits braucht es nun ggf. die Einschaltung eines Anwalts, wir wissen nicht wie diese Dienste arbeiten.
Wir freuen uns auf jegliches Feedback. Vielleicht habt Ihr Euch dieser Entscheidung auch schon einmal stellen müssen. Für Erfahrungen mit oder Empfehlungen bestimmter Dienste oder Anwälte wären wir dankbar.
Beste Grüße
Nati