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Hannah71

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    Hannah71

    Mein Sohn hat Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz in erheblichen maße. Welchen Pfleegrad haben wir ab 2017?

    #2
    Hallo Hannah,

    momentan gibt es schon die ersten Info Veranstaltungen zum Thema Pflegegrade. Einige von unserem Team, nehmen im November an einer Fortbildung teil. Fachleute aus den Einrichtungen haben diese Fortbildung teilweise auch schon hinter sich. Ich empfehle dir, unabhängig von deiner Frage hier, einfach mal bei deinem Pflegedienst, Pflegeversicherung, Lebenshilfe, oder auch Krankenkasse nachzufragen.
    Zuletzt geändert von Kirsten; 21.09.2016, 20:37.

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      #3
      Hallo Hannah,

      schau mal hier:
      ------------------------------------------------------------------------------------
      § 140 SGB XI - Überleitung von bestehenden Pflegestufen in die künftigen Pflegegrade

      Pflegestufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz
      a) von Pflegestufe I in den Pflegegrad 2,
      b) von Pflegestufe II in den Pflegegrad 3,
      c) von Pflegestufe III in den Pflegegrad 4 sowie
      d) von Pflegestufe III, soweit die Voraussetzungen für einen Härtefall vorliegen in den Pflegegrad 5

      Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
      a) ohne gleichzeitige Pflegestufe = Pflegegrad 2,
      b) bei gleichzeitigem Vorliegen der Pflegestufe I = Pflegegrad 3,
      c) bei gleichzeitigem Vorliegen der Pflegestufe II = Pflegegrad 4,
      d) bei gleichzeitigem Vorliegen der Pflegestufe III ohne oder mit Härtefall = Pflegegrad 5

      Komplette Info:
      http://www.kv-media.de/pflegereform-2016-2017.php

      -------------------------------------------------------------------------------------

      LG
      Monika

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