Hallöle,
welche Möglichkeiten gibt es eigentlich, wenn die Verhinderungs- und anteilige Kurzzeitpflege und Zusätzlichen Betreuungsleistungen schon jetzt ausgeschöpft sind? Welche Anträge muss man da wo stellen? Gibt es dazu Gesetze und Paragraphen?
welche Möglichkeiten gibt es eigentlich, wenn die Verhinderungs- und anteilige Kurzzeitpflege und Zusätzlichen Betreuungsleistungen schon jetzt ausgeschöpft sind? Welche Anträge muss man da wo stellen? Gibt es dazu Gesetze und Paragraphen?