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Frage zur Verhinderten Pflege

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    Frage zur Verhinderten Pflege

    Guten Tag, ich bin neu hier.
    Ich habe eine frage,meine Frau hat meine Pflege übernommen, nunmöchten wir die verhinderten Pflege in Anspruch nehmen.
    Dies würde ihre Tochter aus erster Ehe übernehmen.Meine frage ist nun, ist ihre Tochter mit mir im 1 oder 2 Grad verwandt ?
    Wir kennen uns da leider nicht aus.
    Im voraus danke ich für die Antwort.
    LG wolle

    #2
    Hallo Wolle58 und herzlich willkommen bei INTAKT!

    Die Frage bezieht sich vermutlich auf den Passus "bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert" in § 39 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 Satz 1 SGB XI.
    Stiefkinder gelten meiner Kenntnis nach als im ersten Grade verschwägert mit dem Stiefelternteil (Vgl. z. B. http://www.juraforum.de/lexikon/schwaegerschaft). Eine Verwandtschaft besteht jedoch nicht.

    Oder andersrum formuliert: Ja, Stiefkinder sind "bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert" im Sinne der Rechtsnorm.


    Gruß,

    Daniel
    Zuletzt geändert von Daniel; 08.06.2016, 19:33. Grund: Einschränkung entfernt - bei Adoption besteht ja Verwandtschaft.

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