Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ein paar Grundsatzfragen zum MDK

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ein paar Grundsatzfragen zum MDK

    Hallo

    Ja, der MDk lässt mich nicht los......


    Wenn bei einem Widerspruch der Gutachter seine Einschätzung zurückzieht, dann kommt der MDK kein zweites Mal raus, richtig?

    Wenn der Gutachter im Gutachten Zeiten nicht aufschreibt, mit Unterstellung meinerseits, willentlich nicht aufschreibt, von mir aber jederzeit zu belegen ist, das ich diese Zeiten abdecke, reicht das für eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

    Bei einem Widerspruch kommt nicht derselbe Gutachter, richtig? Muss ich, falls doch, den Gutachter reinlassen?

    Muss ich bei einem wiederholten Besuchs des MDK zwei Leute von denen reinlassen zur Begutachtung?



    Und zu guter Letzt: Wenn bei einem erneuten Besuch innerhalb von 6 Monaten (bei wohlgemerkt gesicherter Diagnose und verständnislosem kopfschütteln beim KiArzt sowie SPZ) feststellen muss, das der Besuch sich absolut kontraproduktiv beim Kind auswirkt, kann ich dagegen etwas unternehmen??


    Theoretisch können die direkt einen Bogen für mich mitbringen,denn dieser verdammte Druck der von denen zu unrecht aufgebaut wird, lässt mich aktuell kurz vor der Klinik stehen.



    Merle

    #2
    AW: Ein paar Grundsatzfragen zum MDK

    Liebe Merle,

    ob es dir weiter hilft, weiß ich jetzt nicht, aber vielleicht kannst du mit der Seite vom mdk Bayern etwas anfangen.

    Kommentar

    Online-Benutzer

    Einklappen

    14 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 14.

    Lädt...
    X