Hallo zusammen,
hab schon wieder ein Anliegen. also über die Lebenshilfe lassen wir die Betreuungsleistungen laufen, da es ja vorgeschrieben ist, dass das keine private Person machen darf. und die stundenweise Verhinderungspflege dafür haben wir wem privates aus dem Umfeld. so nun ruf ich bei der KK an und frage da mal nach und die teilten mir denn mit, dass vom 18.10.-25.10213 und vom 8.11-22.11.2013 die Lebenshilfe die stundenweise Verhinderungspflege abgerechnet hatte.
ich selbst habe da von der Lebenshilfe nie eine Rechnung gesehen. und in den Zeitraum hatten wir über diese Zeit auch gar keinen Bedarf. der ist wenn denn immer nur stundenweise und nicht gleich über eine Woche und länger. und wir verbrauchen die Betreuungsleistungen oft auch garnicht, so dass die Lebenshilfe ganz sicher nicht noch auf die Verhinderungspflege zugreifen muss. und das noch ohne mein Wissen.
ist das eigentlich so rechtens, was die Lebenshilfe da gemacht hatte, sind ja keine Leistungen erbracht worden. oder nehmen die das für den damaligen Beistand für den MDK-Besuch? aber das war denn auch nur eine gute Stunde. und das hätten die ja sagen können, dass für den Beistandsbesuch denn über die Verhinderungspflege was abgerechnet wird. aber finde das schon bischen viel. weil das sind denn ja praktisch 3 Wochen, was die über die Verhinderungspflege berechnet hatten. und das wie gesagt, ohne mein Wissen.
heute ist denn natürlich keiner mehr da und die von der Pflegekasse konnte mir leider auch nichts genaueres sagen, soll da morgen nochmal anrufen und nachfragen.
hab schon wieder ein Anliegen. also über die Lebenshilfe lassen wir die Betreuungsleistungen laufen, da es ja vorgeschrieben ist, dass das keine private Person machen darf. und die stundenweise Verhinderungspflege dafür haben wir wem privates aus dem Umfeld. so nun ruf ich bei der KK an und frage da mal nach und die teilten mir denn mit, dass vom 18.10.-25.10213 und vom 8.11-22.11.2013 die Lebenshilfe die stundenweise Verhinderungspflege abgerechnet hatte.
ich selbst habe da von der Lebenshilfe nie eine Rechnung gesehen. und in den Zeitraum hatten wir über diese Zeit auch gar keinen Bedarf. der ist wenn denn immer nur stundenweise und nicht gleich über eine Woche und länger. und wir verbrauchen die Betreuungsleistungen oft auch garnicht, so dass die Lebenshilfe ganz sicher nicht noch auf die Verhinderungspflege zugreifen muss. und das noch ohne mein Wissen.
ist das eigentlich so rechtens, was die Lebenshilfe da gemacht hatte, sind ja keine Leistungen erbracht worden. oder nehmen die das für den damaligen Beistand für den MDK-Besuch? aber das war denn auch nur eine gute Stunde. und das hätten die ja sagen können, dass für den Beistandsbesuch denn über die Verhinderungspflege was abgerechnet wird. aber finde das schon bischen viel. weil das sind denn ja praktisch 3 Wochen, was die über die Verhinderungspflege berechnet hatten. und das wie gesagt, ohne mein Wissen.
heute ist denn natürlich keiner mehr da und die von der Pflegekasse konnte mir leider auch nichts genaueres sagen, soll da morgen nochmal anrufen und nachfragen.