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Betreuungsleistungen/Lebenshilfe

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    Betreuungsleistungen/Lebenshilfe

    Hallo zusammen,

    hab schon wieder ein Anliegen. also über die Lebenshilfe lassen wir die Betreuungsleistungen laufen, da es ja vorgeschrieben ist, dass das keine private Person machen darf. und die stundenweise Verhinderungspflege dafür haben wir wem privates aus dem Umfeld. so nun ruf ich bei der KK an und frage da mal nach und die teilten mir denn mit, dass vom 18.10.-25.10213 und vom 8.11-22.11.2013 die Lebenshilfe die stundenweise Verhinderungspflege abgerechnet hatte.
    ich selbst habe da von der Lebenshilfe nie eine Rechnung gesehen. und in den Zeitraum hatten wir über diese Zeit auch gar keinen Bedarf. der ist wenn denn immer nur stundenweise und nicht gleich über eine Woche und länger. und wir verbrauchen die Betreuungsleistungen oft auch garnicht, so dass die Lebenshilfe ganz sicher nicht noch auf die Verhinderungspflege zugreifen muss. und das noch ohne mein Wissen.

    ist das eigentlich so rechtens, was die Lebenshilfe da gemacht hatte, sind ja keine Leistungen erbracht worden. oder nehmen die das für den damaligen Beistand für den MDK-Besuch? aber das war denn auch nur eine gute Stunde. und das hätten die ja sagen können, dass für den Beistandsbesuch denn über die Verhinderungspflege was abgerechnet wird. aber finde das schon bischen viel. weil das sind denn ja praktisch 3 Wochen, was die über die Verhinderungspflege berechnet hatten. und das wie gesagt, ohne mein Wissen.

    heute ist denn natürlich keiner mehr da und die von der Pflegekasse konnte mir leider auch nichts genaueres sagen, soll da morgen nochmal anrufen und nachfragen.

    #2
    AW: Betreuungsleistungen/Lebenshilfe

    Hallo,

    das klingt für mich seltsam ... würde unbedingt versuchen, das direkt mit "Deiner" Lebenshilfe zu klären. Ohne Wissen bzw. Unterschrift (!) der Eltern bzw. des Kunden kann eigentlich niemand Leistungen abrechnen.

    Schöne Grüße
    Simone

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      #3
      AW: Betreuungsleistungen/Lebenshilfe

      Hallo Marion,

      hast Du eine "Abtretungserklärung" unterschrieben? Dann kann die Lebenshilfe mit der Pflegekasse zwar direkt abrechnen, aber eine Unterschrift für die geleisteten Betreuungsstunden musst trotzdem vorliegen.
      Ruf einfach mal an und frag nach. Vielleicht haben die auch Namen oder Daten verwechselt.

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        #4
        AW: Betreuungsleistungen/Lebenshilfe

        Hallo Simone und Zippe,

        ich hab nun bei der Lebenshilfe nachgefragt. sie hatte statt der Betreuungsleistungen da die stundenweise Verhinderungspflege abgerechnet und ich soll doch bei der KK nachfragen, ob sie die Beträge von der stundenweisen Verhinderungspflege auf die Betreuungsleistungen umschreiben könnten, hab ich denn gefragt bei der KK, das geht. die brauchen denn nur nochmal eine korrigierte Rechnung der Lebenshilfe. und die Lebenshilfe haben wir hier nur für die Betreuungsleistungen, für die stundenweise Verhinderungspflege haben wir wem privat, da geht denn der Betrag nur an die private Person und wir müssen nicht noch irgendeine Verwaltung mitzahlen.

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          #5
          AW: Betreuungsleistungen/Lebenshilfe

          Liebe Marion,

          nur kurz zu den "irgendwelche" Verwaltungskosten", sie enthalten u.a. anteilig Kosten für Versicherung, Fortbildung, PKW-Kosten An- und Abfahrt und vieles mehr. Wenn du selbst jemanden beauftragst, kommt das natürlich viel billiger. Der Vorteil es über einen Dienstanbieter abrechnen zu lassen besteht einfach darin, dass die zu betreuende Person, sowie die betreuende Person abgesichert sind.
          Da ich selbst als 1. Vorsitzende einer großen Lebenshilfe im Ehrenamt tätig bin, liegt mir diese Ergänzung sehr am Herzen. Ich hoffe auf dein Verständnis und sende dir liebe Grüße.

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            #6
            AW: Betreuungsleistungen/Lebenshilfe

            für die Fahrtkosten geben wir immer eine Stunde mehr an. also bspw. 2 Stunden war die Betreuungsfrau da und aufschreiben tun wir denn 3 Stunden. 1 Stunde ist denn für Fahrkosten. von der Lebenshilfe hier ist selbst nichts von Fahrkosten enthalten, dass muss man selbst übernehmen oder gibt wie wir, denn eben eine Stunde von den Betreuungsleistungen dazu. und Fortbildung ist da auch nicht. wegen der Versicherung müssen wir mal nachfragen.
            und für die stundenweise Verhinderungspflege brauchen wir keine Fahrkosten, das macht jemand aus der Nachbarschaft.

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              #7
              AW: Betreuungsleistungen/Lebenshilfe

              Hallo Marion,

              der Betreuer überreicht dir doch einen Zettel und du füllst ihn aus. Zu den Stundensätzen rechnet der Betreuer seine privaten Anfahrtskosten ab, oder kommt mit dem LH-PKW. Es ist Aufgabe der Lebenshilfe und geht nicht von dem Budget deines Kindes in Form einer Betreuungsstunde ab. Du hast damit nichts zu tun. Fortbildungen laufen in der Lebenshilfe meist selbst ab in Form der Einweisung, oder Aufklärung über ein Behinderungsbild. Die Helfer sind versichert, ansonsten könnte es sich die Lebenshilfe nicht leisten, bzw. verantworten. Die genauen Kosten, sowie Stundensätze kann man in den LH einsehen. Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass es die Ansage gibt, man muss die An-und Abfahrt zusätzlich selbst bezahlen, oder eine Stunde zusätzlich aufschreiben. Irgendwo iäuft da etwas verkehrt. Wenn ihr eine Stunde zusätzlich angebt, ist das am Ende euer eigener Schaden. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es so etwas bei einer LH gibt. An- und Abfahrt liegen nicht im Bereich der Zuständigkeit von Eltern, bzw. Angehörigen. Hingegen die Privatfahrten, die während der Betreuung anfallen und mit dem zu Betreuenden stattfinden natürlich schon. Wenn ihr die mit einer zusätzlichen Stunde abrechnet, dann fehlen euch am Ende halt wieder diese Stunden in der Betreuung. Abgesehen davon, dass es nicht rechtens ist. Aber das ist natürlich eure Sache. Mir liegt nur daran, dass eine Lebenshilfe transparent ist und nicht immer wieder negative Argumente im Raum bleiben, die manchmal auf Missverständnisse, oder auch Unkenntnis beruhen. Solltet ihr wirklich die Kosten für An- und Abfahrt des Betreuers selber tragen müssen, wende dich einfach mal an deine Lebenshilfe und hinterfrage mit Hinweis auf einer gleichzeitigen Nachfrage bei der Pflegekasse genau. Ich bin mir sicher, hier liegt ein Missverständnisse vor. Gerne helfe ich dir bei Fragen auch weiter.
              Zuletzt geändert von Kirsten; 18.04.2014, 20:40.

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                #8
                AW: Betreuungsleistungen/Lebenshilfe

                Hallo Kirsten,

                also wir haben da Vordrucke von der LH bekommen. da steht drauf: Einsatzbestätigung für Familien/Hausbetreuung.
                dann der Name des Pflegebedürftigten, seine Adresse, Geb.Datum. der Name der Betreuungsperson. ein Feld für den jeweiligen Monat und 31 Kästchen, wo man eintragen kann, an welchen Tagen die Betreuungsperson hier war und wieviel Stunden jeweils. und es wurde damals, als wir die LH fragten, ob sie auch über die Betreuungsleistungen abrechnen, dass denn die Anfahrtkosten der Betreuungsperson selbst übernommen werden müssen oder eben eine zusätzliche Stunde aus dem Betreuungsleistungen genommen wird. also die LH übernimmt da keine Fahrkosten der Betreuungsperson zu den Pflegebedürftigten.
                dann ist noch ein Feld auf dem Vordruck, da müssen wir denn die Gesamtstunden und den Stundenlohn und die Gesamtsumme eintragen und unterschreiben.
                und wenn ein Monat um ist, füllen wir den Vordruck aus, unterschreiben den und schicken den an die LH. die Betreuungsperson selbst schickt nichts an die LH.

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                  #9
                  AW: Betreuungsleistungen/Lebenshilfe

                  Liebe Marion,

                  vielen Dank für deine Antwort. Ist dir bekannt, wie viel deine LH pro Stunde in Rechnung stellt? Dann würde ich an deiner Stelle die Fahrtkosten (An-und Abfahrt) direkt selbst bei der Pflegekasse in Rechnung stellen. Das steht dir zu! Denn wenn du eine Stunde mehr aufschreibst, sind ca 16€ von deinem Budget im Monat weg. Rechnest du die Kilometer direkt ab, bleibt dir sicher etwas mehr für die Betreuung über.
                  So wie du es beschreibst, kenne ich es von meiner LH nicht. Ich habe auf die schnelle, hier einen Link zum Thema Fahrtkosten gefunden.

                  http://caritas.erzbistum-koeln.de/ko...betreuung.html
                  Zuletzt geändert von Kirsten; 18.04.2014, 20:02.

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                    #10
                    AW: Betreuungsleistungen/Lebenshilfe

                    Liebe Kirsten,

                    ich schreibe auf die Vordrucke immer 9 Euro pro Stunde darauf. es gibt bei der LH unterschiedliche Beträge, kommt darauf an, ob die Betreuungsperson vom Fach ist, also bspw. Erzieherin, Kinderpflegerin, Therapeutin etc. Juniors Betreuungsfrau ist vom Fach, daher 9 Euro. Fachfremde bekommen denn ein bischen weniger.
                    und so wie es uns damals gesagt wurde, gehen die 9 Euro an die Betreuungsfrau. vielleicht kommt daher ja, dass die LH sagt, Fahrkosten müssen selbst übernommen werden, weil da denn ja kein Anteil mehr für Fahrkosten weggeht. weiss aber nun nicht genau, ob die LH denn noch zusätzliche Kosten bei den Betreuungsleistungen dazunimmt. also das wir die 9 Euro für die Betreuungsfrau zahlen, plus anteilig noch bspw. 2 Euro für Versicherung etc. hab da echt keine Ahnung im Moment. aber ich vermute mal, dass werden nicht nur die 9 Euro sein, wenn das eh denn über die LH laufen muss.
                    ich denke mal, das wird vermutlich auch unterschiedlich sein, wie eine LH das handhabt.

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                      #11
                      AW: Betreuungsleistungen/Lebenshilfe

                      Liebe Marion,

                      ja, die Sätze variieren ein wenig aufgrund der Kalkulation der Kosten. Der Betreuende bekommt meist zwischen 6,50 und 9€ und auch der unterschiedliche Ansatz ob vom Fach oder nicht, ist üblich.
                      Bei deiner Pflegekasse wird ein entsprechender Stundensatz/pro geleistete Betreuungsstunde zum Ansatz gebracht. Die Lebenshilfe bekommt dann die Auslage ersetzt. Normalerweise überweist sie dann dem Betreuer den angesetzten Stundensatz zzgl. der Fahrtkosten zum Einsatzort und wieder zurück. Ich habe wirklich noch nicht gehört, dass An- und Abfahrt vom zu Betreuenden selbst zu leisten sind, da die Pflegekasse ja solche auch ersetzt. (Wohlgemerkt nicht weitere Privatfahrten mit dem zu Betreuenden)
                      Mit den Verwaltungskosten hat man selbst nichts zu tun. Sie werden eben mit dem Satz, den der Dienstanbieter pro Stunde der Pflegekasse in Rechnung stellt, abgegolten. Wenn du einen Betreuer über einen Dienstanbieter nimmst, in deinem Fall die Lebenshilfe, ist dieser immer abgesichert, eben auch auf der Fahrt zu dir und wieder zurück. Das ist eben der Vorteil, wenn man es über einen Anbieter macht. Dann hat man wohl weniger Stunden zur Verfügung, aber ist abgesichert, egal was passiert. Ich wollte nur mal erwähnen, warum die Lebenshilfe mehr bei der Pflegekasse abrechnet, als am Ende der Betreuer selbst bekommt.

                      Liebe Grüße
                      Kirsten

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