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ps1 mit knapp 1j ab wann kann ich Betreuungs bean

maya291206 14.03.2014, 18:14#1
Hallo :winke:


mein kleine Tochter hat ab dem 10monat eine PS 1 bekommen 2012

Jetzt wäre sie im sommer juli August wie die zeit haben wieder dran.

Ein Frühchen 27ssw mit brille schielen atemprobleme schwitzen essenproblemen.

Jetzt kommt dazu das sie wie ihr großer bruder dazuneigt. Hyperaktiv zu sein

Wutanfälle hat wegläuft Türen werden abgeschlossen klinken hochgemacht :unsicher:

Kann ich jetzt bereits Betreuung beantragen?

oder mach ich das besser wenn die vom mdk kommt? Ich will nicht das die nicht 2mal kommen müssen


Es steht bei einigen seiten weglaufen erst ab 3j oder Gefahren erkennen?

Im November wird er 3 wie wird das gewertet?:gruebel:


Ud die Fangfrage bekommen wir auch bei 100Euro Betreuung die neue Differenz Btreuungsgeld 70Euro bei ps1

oder wenn wir keine PS 1 mehr bekommen dnn die 120Euro auch bei 100Euro Betreuungsgeld?

Die gebrauchen wir immer für sprit zu therapieren rechnet irgendwie einer mit das alles teuer wird

ganz liebe grüße
zippe 21.03.2014, 09:50#2
AW: ps1 mit knapp 1j ab wann kann ich Betreuungs

Hallo Maya,

ich verstehe nicht ganz, was Du mit dem Betreuungsgeld meinst :gruebel:
Habt Ihr jetzt die PS 1, aber noch keine Zusätzlichen Betreuungsleistungen? Oder??
Anke 21.03.2014, 10:40#3
AW: ps1 mit knapp 1j ab wann kann ich Betreuungs

Hallo Maya,

Die häusliche Betreuung als Pflegesachleistung wird nur gezahlt, wenn sich die zusätzliche Betreuung aus der Erkrankung ergibt. Ich gehe mal davon aus, dass Kinder in diesem Alter eh noch gesteigert Betreut werden müssen. Ob man diese für solch ein kleines Kind nun zahlt kommt drauf an, ob man im Gutachten des MDK diesen erhöhten Betreuungsbedarf erkennt und ankreuzt.

Bei der AOK liest man dazu folgendes:
"
Pflegegeld oder Pflegesachleistung für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

Altersverwirrte, demenzkranke, geistig behinderte oder psychisch kranke Menschen müssen verstärkt beaufsichtigt und betreut werden. Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) wurden deshalb die Leistungen für diesen
Personenkreis verbessert. Seit dem 01.01.2013 wurden das Pflegegeld und die Pflegesachleistung in den Pflegestufen 0 bis II erhöht."

Der Hintergedanke waren eigentlich Geistig Behinderte bzw. Demente Menschen.
Bei meiner Tochter wurde dies automatisch begutachtet, ich habe also gar nicht danach gefragt. Die Gegebenheit der erhöhten Betreuung ergibt sich bei uns aus der Erkrankung heraus, sie ist aber auch viel älter, wo man also eine gewisse "Alltagskompetenz" erwartet, die jedoch nicht vorhanden ist. Bei einem 3-Jährigem Kind ist diese sowieso nicht bzw. noch nicht vorhanden. Das, worum es bei Dir geht, ist Erziehung, die das Kind benötigt. Sicherlich anstrengender, als ein gesundes Kind, aber nicht aussichtslos ;-)

Wünsche Dir natürlich viel Glück, möchte Dir aber nicht all zu viele Hoffnungen machen.

Liebe Grüße