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    Bin mal wieder geladen ... und das zum Wochenende!

    Verflixt und zugenäht ...immer kommen solche Hiobsbotschaften vor einem Wochenende wo man nix klären kann.

    Hallo Ihr lieben, ich muss mal meinen Frust raus lassen. Wie lief das bei Euren Kindern mit der Familienversicherung?!

    Meine Tochter ist im Juli 23 geworden. Im Normalfall endet zu dieser Zeit die Familienversicherung, sofern nicht noch Lehrzeit oder Studium vorliegt o.ä.

    Eine Altersgrenze wird bei der AOK aufgehoben, wenn durch die Behinderung das Kind nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Meine Tochter ist natürlich nicht berufstätig.

    Als am Anfang des Monats kein Pflegegeld gut geschrieben wurde, schrieb ich heute eine Mail. Diese wurde auch beantwortet mit in etwa dem Satz " Für Ihre Tochter endete am xx.xx.2013 die Familienversicherung" - Punkt.

    Ich solle mich zur Klärung an einen Service vor Ort wenden oder die Servicenummer nutzen. Diese sind Rund um die Uhr erreichbar. Habe ich auch gemacht, nur kann man in solch einem speziellen Fall nicht weiter helfen *hmpf*

    Also Mail zurück.

    Was mich so ärgert ...keine Info darüber! Klar ist heute jeder zunächst versichert ....aber wenn meine Tochter nicht mehr über mich Familienversichert ist, müsste ja irgendwer den Beitragssatz zahlen. In dem Fall das Grundsicherungsamt. Diese zahlen aber nicht automatisch, sondern ich müsste ja erst einmal die Information weiter geben, dass gezahlt werden muss. Also würden Beitragsschulden auflaufen ...hätte ich mich jetzt nicht gemeldet und hätte nix erfahren .... wer weiß, ob das GruSi-Amt auch Rückwirkend zahlen würde. Dann wären es Schulden meiner Tochter an die Krankenkasse, da ja Versicherungspflicht besteht.

    Große Klasse ... und nun fehlt bis zur Klärung das Pflegegeld. Ich kann dies finanziell nicht auffangen, da ich selber nur ALG II erhalte. Macht man sich da überhaupt Gedanken dazu? Die Kasse weiß von der Behinderung und lassen einen dann so auflaufen?

    Ich könnt ........ rrrrrrrr

    Wie lief das denn bei Euch, liebe Eltern behinderter Kinder ü23?

    Liebe Grüße
    Anke

    #2
    AW: Bin mal wieder geladen ... und das zum Wochene

    Hallo Anke,

    wir haben dies ein für allemal so geklärt: Kopie des Schwerbehindertenausweises ( obwohl dieser vorlag) UND Attest des behandelnden Arztes, dass Kind aufgrund seiner Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Wurde problemlos akzeptiert.
    In Deinem Fall würde ich ein Begleitschreiben hinzufügen mit der Bitte, dass umgehend entsschieden werden muss, da das Pflegegeld an dieser Entscheidung mit dran hängt.
    Leider muss ich Dir sagen, dass es nicht soweit gekommen wäre, wenn Du dies vor dem 23. Geburtstag Deiner Tochter schon vorsorglich geklärt hättest. Von allein kommen die nicht darauf, dass aufgrund der Schwerbehinderung eigene Unterhaltung nicht möglich ist.
    Kopie des Schreibens an die Pflegekasse ( ebenfalls mit Kopie Ausweis und Attest) und schon müßte es laufen.

    Lass Dir das Wochenende nicht verderben.
    LG
    susemichel

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      #3
      AW: Bin mal wieder geladen ... und das zum Wochene

      Hallo Suse, zunächst mal lieben Dank.

      Sicher hätte ich es im Vorfeld klären können, allerdings hatte ich diese Grenze nicht in meinem Kopf, da ich davon ausging, dass sie in der Familienversicherung bleiben wird. Also hätte man ja mal anfragen können. Wenn es um Mitgliederwerbung geht, sind die doch auch hinterher ... und es hätte ja ein Mitgliedervertrag aufgesetzt werden müssen, würde meine Tochter nun selber versichert werden. Demzufolge bekommt die Kasse auch Den Krankenkassenbeitrag. Aber der ist ja geringer, als die laufende Zahlung von Pflegegeld, daher - so unterstelle ich mal - ist es günstiger, das Kind sucht sich eine andere Kasse? Bloß keine schlafenden Hunde wecken, bloß kein Angebot machen?!

      Uns soeben erhalte ich einen Brief. Das die Familienversicherung für meine Tochter geendet ist und "eine Weiterversicherung darüber hinaus nur möglich sei, wenn meine Tochter in einer Schul- oder Berufsausbildung ist und dies sei ja nicht der Fall".

      Achja, kennen die ihre eigenen Regelungen nicht? Blöd nur, dass ich weiß, dass eine Weiterversicherung möglich ist. Wo bleibt denn das Angebot einer normalen Mitgliedschaft? Wieso unterbreitet man denn keine Vorschläge? Genau...das was ich oben schrieb ...man würde sicher lieber auf eine Versicherung verzichten - die Kosten, die Kosten!

      Ich bin geladen!

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        #4
        AW: Bin mal wieder geladen ... und das zum Wochene

        Hallo Anke,
        Verweise auf § 10 Abs.2 Nr.4.
        Ebenso frisches Urteil gegen die AOK in entspr. Sachlage vom 27.06.2013- Az.: S 39 KR 490/10 in Deinem Anschreiben.
        LG
        susemichel

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          #5
          AW: Bin mal wieder geladen ... und das zum Wochene

          Vielen Dank! Bin gerade schon am Schreiben.

          LG
          Anke

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            #6
            AW: Bin mal wieder geladen ... und das zum Wochene

            Hallo Anke,
            verweise auf §10 Abs. 2 NR. 4 SGB V.
            Ebenso auf das frische Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 27.06.2013 Aktenzeichen: S 39 KR 490/10, Sachlage gleich, gegen die AOK.
            Beides im Anschreiben erwähnbar.
            Vielleicht versuchst Du erst den "kleinen Dienstweg": Klärung vor Ort mit dem Service ( mit dem Geschäftsstellenleiter) da es ja schnell gehen sollte. Positive Entscheidung ( Verbleib in der Familienversicherung SOFORT schriftlich mitgeben lassen, brauchst Du zur Klärung Pflegegeld ) Wenn keine Klärung möglich, Widerspruch formulieren mit Kopie Ausweis und (schnellstmöglich einzuholendem Attest des beh. Arztes).

            Wird schon klappen, da können sie sich eigentlich nicht herausreden- zumal Ihnen die Behinderung Deiner Tochter durch entpr. Behandlungskosten/ Therapiekosten und durch die Feststellung des Medizinischen Dienstes bzgl. Pflegestufe bekannt sind!
            Sollte es länger dauern und Du in finanzielle Schieflage dadurch geraten solltest, Antrag auf finanzielle Unterstützung (Härtefall) beim Jobcenter stellen.

            Und falls Du ein paar Euro ( 54.- pro Jahr) übrig haben solltest, werde Mitglied im VDK- für uns regeln die die Dinge, die ich selbst nicht habe durchsetzen können. Oft reicht da schon eine Anschreiben des Verbandes mit Nennung der entspr. Paragrahen und Gerichtsurteilen in schönstem Rechtsdeutsch.

            LG
            susemichel

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              #7
              AW: Bin mal wieder geladen ... und das zum Wochene

              Hallo zusammen,

              was ist denn jetzt besser, bzw. sinnvoller? Familienversicherung, oder selbst versichert? Dabei geht es eben um Menschen mit einer schweren Behinderung und dem Besuch einer Tagesförderstätte.

              Vielen Dank im Voraus und lb. Grüße

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                #8
                AW: Bin mal wieder geladen ... und das zum Wochene

                Hallo Myriam,

                ich gehe nicht davon aus, dass sich irgendwas (positiv) ändert, wenn sich die Art und Weise der Versicherung in der gleichen Krankenkasse ändert. Und bezahlen muss ja auch jemand diese Beiträge. Das GruSi-Amt würde sich vermutlich wehren.

                Als mein Mann und ich noch unterschiedliche Krankenversicherungen hatten, wurden wir in Bezug auf die Zuständigkeit für bestimmte Maßnahmen für unsere Große auch als Ping-Pong-Ball behandelt: wer übernimmt die Kosten für Mutter bzw. Kind bei einer Mutter-Kind-Kur? Wenn ich mir vorstelle, dass unsere Große noch eine eigene Krankenkasse hätte . . .
                Wir sind alle in einer Krankenkasse, somit ist diese dann einfach zuständig und Schluss und Ende!

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                  #9
                  AW: Bin mal wieder geladen ... und das zum Wochene

                  Hallo zusammen,

                  vielen Dank noch mal für die Informationen die ich hier im Thread gefunden habe. Ich habe das gar nicht gewusst und wäre vielleicht auch überrascht worden. So habe ich jetzt bei unserer KK nachgefragt und es läuft dann regulär wie gehabt weiter. Als Unterlagen dienen auch die Infos, die der KK bereits vorliegen. (Pflegestufe - Begutachtung)

                  Bin ich froh. Vielen Dank und......gut, dass es Intakt.info gibt!

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