Hallo zusammen,
meinem jetzt 19 jährigen Sohn wurde die Pflegestufe 1 aberkannt.
Ich habe folgende Fragen:wenn vom MDK festgestellt wird das eine Person unterhalb der Pflegestufe 1 einzustufen ist und weiter im Gutachten des MDK steht das die Person eine eingeschränkte Alltagskompetenz hat
Wortlaut Gutachten MDK: Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI Pflegestufe unter 1 die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt
Besteht die Empfehlung der Zuordnung zur erheblichen eingeschränkten Alltagskopetenz JA
Ergebnis:Alltagskompetens ist im Sinne §45 a SGB XI erheblich eingeschränkt.
Bedeutet dies dann Pflegestufe „0“ und die Person erhält monatliches Pflegegeld von 120 Euro bzw. Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro pro Monat ?
Im Anschreiben der Kasse steht sie erhalten künftig keine Leistungen mehr der Pflegeversicherung.Ist dies so richtig obwohl oben genanntes im Gutachten steht?Leider wollte mir die TK am Telefon keine Auskunft geben ich soll das schriftlich machen.....
Vielen Dank schon mal für Antworten!
meinem jetzt 19 jährigen Sohn wurde die Pflegestufe 1 aberkannt.
Ich habe folgende Fragen:wenn vom MDK festgestellt wird das eine Person unterhalb der Pflegestufe 1 einzustufen ist und weiter im Gutachten des MDK steht das die Person eine eingeschränkte Alltagskompetenz hat
Wortlaut Gutachten MDK: Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI Pflegestufe unter 1 die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt
Besteht die Empfehlung der Zuordnung zur erheblichen eingeschränkten Alltagskopetenz JA
Ergebnis:Alltagskompetens ist im Sinne §45 a SGB XI erheblich eingeschränkt.
Bedeutet dies dann Pflegestufe „0“ und die Person erhält monatliches Pflegegeld von 120 Euro bzw. Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro pro Monat ?
Im Anschreiben der Kasse steht sie erhalten künftig keine Leistungen mehr der Pflegeversicherung.Ist dies so richtig obwohl oben genanntes im Gutachten steht?Leider wollte mir die TK am Telefon keine Auskunft geben ich soll das schriftlich machen.....
Vielen Dank schon mal für Antworten!