Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Private Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Private Krankenversicherung und Pflegeversicherung

    Liebe Forums-TeilnehmerInnen,
    eben hat eine Mutter eines neugeborenen Mädchens mit Trisomie 21 aus einer Kinderklinik angerufen (Tochter musste schon operiert werden) und stellte die Frage, wie es mit der Mitaufnahme des Kindes in die Private Krankenversicherung sei. Mutter und Vater sind privat versichert, Mutter beihilfeberechtigt.

    Ich bin hier nicht am aktuellen Stand.

    Stimmt das so noch:
    "Neugeborene können in der PKV innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt ohne Wartezeiten und ohne Risikozuschläge versichert werden, wenn der entsprechende Elternteil bereits mindestens drei Monate in der PKV ist (Fachbegriff: Kindernachversicherung)."

    Welche Vorgaben gibt es, bei welchem Elternteil das Kind mitversichert werden muss? Bei der/dem Höherverdienenden?

    Freue mich über schnelle Rückmeldungen, gerne auch über Telefon (persönliche Mail senden),

    Danke,
    Wolfgang

    Nachtrag: habe online nochmals viel zu der "Kindernachversicherung" in der PKV recherchiert, es gibt dazu sehr widersprüchliche Aussagen zur Kontrahierungs-/Versicherungspflicht seitens der PKV, wenn es sich um _angeborene_ "Gesundheitsschäden"/Behinderung handelt, hat hier jd. praktische Erfahrungen?
    Zuletzt geändert von MDS; 28.02.2013, 12:36. Grund: ergänzende Frage

    #2
    AW: Private Krankenversicherung und Pflegeversiche

    Hallo Wolfgang,
    ich habe mich bei Freunden die in diesem Bereich arbeiten erkundigt und folgende Auskunft bekommen:
    Auszug aus den Versicherungsbedingungen der Privatversicherer: Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge ab Vollendung der Geburt, wenn am Tage der Geburt für einen Elternteil eine Versicherungsdauer von mindestens drei Monaten erfüllt ist. Die Wartezeit nach § 3 gilt bei Neugeborenen als erfüllt, wenn am Tage der Geburt für einen Elternteil die Wartezeit gemäß §3 erfüllt ist. Die Anmeldung zur Versicherung soll spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend erfolgen.
    Die Eltern des Kindes sollen in ihren Verträgen sofort nachsehen, welcher Elternteil höher versichert ist (wichtig: offener Hilfsmittelkatalog d.h. der Katalog wird ständig nach dem neusten Stander der Hilfsmittelentwicklung aktualisiert). Will heißen : die Mutter und der Vater sind zwar beide privat versichert, haben aber unterschiedliche Leistungsprämien gewählt. Also den Elternteil als Hauptversicherer wählen der den besseren /höheren Schutz hat, gerade das Hilfsmittelthema ist da vermutlich wichtig.
    Hoffe das hilft weiter
    LG Barbare

    Kommentar


      #3
      AW: Private Krankenversicherung und Pflegeversiche

      Hallo Barbara,
      vielen herzlichen Dank für die wichtigen Infos.

      Habe gestern noch über Telefonate und anderes Forum die Rückmeldung von mehr als 10 privat versicherten Eltern von Kind mit Trisomie 21 bekommen, bei denen im Rahmen der Kindernachversicherung keine Probleme aufgetreten sind. Auch das Dt. Down-Syndrom Centrum und die große DS-Mailingliste kennen das Problem nicht, dass bei "angeborenen" Gesundheitsschäden das Kind ggf. nicht privat versichert wird.
      Auslöser für die dennoch im Internet geführte Diskussion dazu war wohl ein inzwischen über 7-Jahre-alter Bericht von Stern-TV zu einem Kind mit angeborener Sehbeeinträchtigung, bei dem die PKV die Versicherung verweigert hat.

      Herzliche Grüße,
      Wolfgang

      Kommentar


        #4
        AW: Private Krankenversicherung und Pflegeversiche

        Hallo Wolfgang,
        finde ich toll wie Du Dich reinhängst gerade bei Eltern die so ganz neu mit dieser Situation klar kommen müssen. Wenn dann auch noch die Sorge um die Krankenversicherung dazu kommt..... Nachdem hier nichts an Infos verloren geht profitiert vielleicht mal wieder jemand davon.
        LG Barbara

        Kommentar


          #5
          AW: Private Krankenversicherung und Pflegeversiche

          Hallo Barbara,
          als unser zweites Kind auf die Welt kam, das "unter den besonderen Bedingungen einer Trisomie 21" aufwächst, hatte ich am Tag nach der Geburt von einer Selbsthilfegruppe ein selbst "betroffenes" Elternteil vom anderen Ende Deutschlands am Telefon, der uns über die ersten Tage und Wochen wiederholt Ansprechpartner war. Und ich finde, das ist eine so große, teils unersetzliche, glaubwürdige Unterstützung, dass das selbstverständlich ist, dass jetzt wir das selbst anbieten.
          Und das machen ja ganz viele Menschen hier bei Intakt ...

          LG, Wolfgang

          Kommentar


            #6
            AW: Private Krankenversicherung und Pflegeversiche

            Leider habe ich dazu auch keine eigenen praktischen Erfahrungen. Bisher habe ich meine Informationen und Recherche immer über optitarif betrieben. Die sind fachlich sehr gut aufgestellt! Die Info's gibt es außerdem völlig kostenlos!
            Zuletzt geändert von Kirsten; 26.04.2013, 14:07. Grund: gewerblichen Link entfernt

            Kommentar


              #7
              AW: Private Krankenversicherung und Pflegeversiche

              Hallo Antoine,

              in unseren Forenregeln haben wir festgehalten, dass wir keine gewerblichen Links von Gewerbetreibenen im Forum dulden. Links die von betroffenen Eltern mit Erfahrungswerten weitergegeben werden, zählen nicht dazu.
              Ich gehe davon aus, dass du kein betroffenes Elternteil bist und der Link nur zu Werbungszwecken von dir eingestellt wurde.
              Wir bitten dies zu beachten.

              Ansonsten herzlich Willkommen im Forum und bei Bedarf wünsche ich einen guten Austausch.

              Kommentar


                #8
                AW: Private Krankenversicherung und Pflegeversiche

                @antoine
                ich möchte in einem speziellen Forum wie diesem _nicht_ auf irgendwelche Versicherungs-Tarif-Vergleichsseiten gelenkt werden, erst recht nicht ohne jeglichen _konkreten_ Bezug zu meiner sehr speziellen Frage. Denn das raubt mir und allen hier nutzlos Zeit (die wir eh oft nicht haben).
                Im Impressum/Kontakt der von Dir gelinkten Seite steht ausdrücklich: "Bitte beachten Sie, dass wir weder per EMail, noch telefonisch Auskunft über Versicherungsfragen geben können".

                Somit kann ich dort diese sehr spezielle Thematik nicht beantwortet bekommen.

                Deshalb drängt sich mir ebenso wie der Moderatorin Kirsten der Verdacht auf, dass Du womöglich Werbung für diese Seite machst, was ich hier in diesem Forum wirklich nicht möchte.

                Oder dass Du Dich noch nicht sonderlich mit diesem Forum bisher befasst hast, was sich ja leicht ändern lässt: Die Foren-Regeln findest Du hier: http://www.intakt.info/forum/showthr...0-Forum-Regeln

                Wolfgang

                Kommentar

                Online-Benutzer

                Einklappen

                4 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 4.

                Lädt...
                X