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Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

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    Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

    Was ist ein Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz? Kann das auf der Grundsicherung für Erwerbsgeminderte angerechnet werden?

    V.G

    #2
    AW: Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

    Nein kann es nicht. Es bringt u.a. Verbesserungen im Bereich der Pflege bzw. Entlastung. Hier findest du nähere Infos.

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      #3
      AW: Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

      Das Amt hat mich heute angeschrieben,ich soll die erhöhten lLeistung beantragen bei der KK...und dann geht es weiter,im Schreiben" die neuen,erhöhten Leistungen des Sozialgesetzbuches XI / PNG sind in vollem Umfang, auf die Leistungen nach dem SGB XII anzurechnen....

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        #4
        AW: Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

        Hallo krebslein,

        Leistungen der Pflegekasse dürfen Ämter garnicht anrechnen. das dürfte auch bei den PNG der Fall sein. das Geld ist ja für die Pflege des pflegebedürftigen gedacht und nicht für den Lebensunterhalt.
        naja diese Ämter versuchen es natürlich immer wieder mal, weil sie davon ausgehen, das nicht jeder informiert ist.

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          #5
          AW: Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

          ok. Wo steht das,daß sie es nicht berrechnen können?

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            #6
            AW: Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

            Hallo Krebslein,

            nein, das Pflegegeld darf nicht angerechnet werden. Ohne wenn und aber! Nur, wenn Ihr vom Sozialamt schon Hilfe zur Pflege erhaltet. Rein auf die Grundsicherung darf es definitiv nicht angerechnet werden. Widerspreche diesem, sollte man es doch tun, das wäre falsch!

            Pflegegeld ist kein Einkommen im Sinne des § 82 SGB XII. Das an die pflegende Person weitergegebene Pflegegeld ist für diese steuer- und abgabenfrei.

            Liebe Grüße
            Anke

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              #7
              AW: Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

              Nach § 83 SGB XII bleibt das Pflegegeld anrechnungfrei, als "Leistung, die auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht wird". Das gilt selbstredent auch für das erhöhte Pflegegeld nach § 123 SGB XI. In § 123 SGB XI steht ausdrücklich, dass es sich bei dem erhöhten Betrag um Pflegegeld nach § 37 SGB XI handelt, also dem Zweck nach der Sicherstellung der Pflege dient.

              fast schon kriminell zu nennen, diese Sozialämter.


              § 263 Strafgesetzbuch
              Betrug.


              (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

              (2) Der Versuch ist strafbar.


              LG Michael

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                #8
                AW: Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

                ...und ich möchte nicht wissen, wieviele da weder Wissen, noch Kraft und Mut haben, sich gegen eine Anrechnung zu wehren. Aber ich unterstelle einfach den Sozialämtern, dass sie sehr wohl wissen, dass es nicht angerechnet werden darf!

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                  #9
                  AW: Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

                  danke erst mal. Na dann bin ich ja gespannt was da raus kommt.Ich telefoniere erst einmal morgen mit ihr.

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                    #10
                    AW: Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

                    Ist erledigt,ich habe telefoniert. Kein Abzug,weil ich mir Hilfe durch den FED suche und direkt schon mit der KK abgerechnet wird. Ist ein Massenschreiben...

                    Ich habe aber dafür schlaflose Nächte hinter mir.

                    Danke noch mal,für die Tipps.

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                      #11
                      AW: Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

                      Hallo Krebslein,

                      ich verstehe die Begründung so gar nicht. Die Gelder, die durch dieses PNG neu eingeführt wurden oder die Erhöhung der Pflegestufen 1 und 2 ... dürfen nirgendwo angerechnet werden. Egal ob Du Dir das Geld auszahlen lässt oder Dir dafür Dienstleistungen einkaufst.

                      Dann gibt es noch die Leistungen, die nur mit einem Dienstleister abgerechnet werden kann, wo man das Geld praktisch nicht ausgezahlt bekommt. Das sind die Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Da kann man also z.B. auch über den FED betreut werden. Aber diese Gelder könnte man sich nicht auszahlen lassen. Also käme hier auch nie etwas zur Anrechnung.

                      Wie ich es drehe und wende ... es kann durch nichts von diesen Bsp. auf irgend eine Sozialleistung angerechnet werden.

                      Liebe Grüße, Anke

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                        #12
                        AW: Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

                        Hallo Anke du hast schon Recht,wie du es siehst.... Sie haben es probiert.....Ich habe eine Fam.Helferin,sie wird über Eingliederungshilfe abgerechnet,ich vermute es geht/ging um diese Kosten.Das Amt hat mir sogar ein Prospekt von Pflege-Neuerungs-Gesetz mit geschickt und noch geschrieben,daß dieses Geld vorangig zu nutzen ist,bevor Eingliederungshilfe kommt und das sie diesen Betrag eben mal 200,-Euro voll an der GS nach SGB XII anrechnen....Wie gesagt ist der Brief vom Amt hinfällig....

                        VG

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