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*Verhinderunpflege neues Gesetz ? Brauche Hilfe

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    *Verhinderunpflege neues Gesetz ? Brauche Hilfe

    Hallo,


    meine Tochter bekommt seit dem sie 5 monate ist ps ^1.

    Jedes Jahr holen wir uns eine Bekannte die ein paar Tage aufpasst das wir wegkönnen ein paar Tage Verhinderungpsflge in Anspruch nehmen Jetzt sieht Der Antrage anderst aus Was heisst dieser Abschnitt bitte in Deutsch bin total verwirrt

    Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr; § 34 Abs. 2 Satz 1 gilt nicht. Voraussetzung ist, daß die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

    ?? Verstehe ich nicht, Ich pflege meine Tochter und meine Bekannte passt 1 mal im Jahr auf die für die 1 Woche auf Verhinderungpflege halt.

    Kann mit einer Helfen danke

    #2
    AW: *Verhinderunpflege neues Gesetz ? Brauche Hilf

    Hallo,das die KK die Kosten übernimmt,wenn die Pflegeperson (du) ausfällt. Längsten 4 Wochen(war schon immer so).
    Du mußt deine Tochter 6 Monate gepflegt haben um überhaupt Anspruch,auf Verh.-Pflege zu haben.Ab Pflegestufebewilligung.

    V.G.

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