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montag kommt er mdk wichtige frage wegen Einstufun

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    montag kommt er mdk wichtige frage wegen Einstufun

    Hallo,

    am montag hat es nach 4 montag jetzt auch mal der mdk zu uns geschafft :)

    Erstantrag sohn 1 jahr Frühchen 27SSw 900gramm+pulsoxi kg 2 mal die woche lungenstzündung 2 mal schon gehabt leistenbruch weiter inhalieren.

    Da ich breits 1 Tochter mit pflegestufe habe 360 gram Seit geburt an weiss ich ja das die beim Erstantrag ja Richtig penibel sind !

    Möchte ich gerne wissen wie das mit der Haushaltanrechung der 45 minuten ist! Wan bekomme ich die angerechnet , es steht zwar im Text verstehen tue ich es jedoch nicht ?? Wenn er mehr spuckt und brucht wie normale kinder oder wie ??

    Er spuckt sehr viel kann ausser drehen auf dem Bauch leider nichst und Füße anfassen und Schreien , schreien den ganzen Tag ach ja fast hätte ich das lachenv ergessen..

    Kann ich das auch eintragen??? Es ist schon besser geworden jetzt schläft er durch aber ansonsten will er nur rmgetragen werden ansonsten schreit er .

    Ja ich weiss,, sol ihn schreien lassen aber ich habe noch meine tochter die ist auch schon genervt .. Er hatte ne 2 fache lungenetzündung wird müssen ihnalieren alzu lange darf/ kann ich ihn nicht qäken lassen...

    Bitte um Rückantwort da die Dame am montag schon kommt...

    danke für euere Hilfe

    #2
    AW: montag kommt er mdk wichtige frage wegen Einst

    Hallo Maya,
    gerade Frühchen weinen oft sehr viel und brauchen ganz viel Körperkontakt um Sicherheit zu bekommen und sich zu entwickeln. Ein Kind schreit nie, um zu *ärgern*, sondern weil es damit seine Bedürfnisse ausdrückt.
    Das Kind in einem Tragetuch tragen macht die Hände frei, um anderes tun zu können und das Kind hat trotzdem den Kontakt, den es braucht.

    Zu deiner Frage mit der hauswirtschaftlichen Anrechnung bei Kindern: die wird pauschal gerechnet bei Kindern unter acht (und auch darüber, wenn er nicht einzeln aufschlüsselbar ist), wenn ein erhöhter Bedarf besteht wie zum Beispiel durch vermehrten Wäschebedarf durch spucken oder Inkontinenz, oder auch erhöhten Reinigungsbedarf. Die Höhe beträgt dann in der Pflegestufe I 45 Minuten pauschal, in den Pflegestufen II und III 60 Minuten.

    Für die Begutachtung am Montag wünsche ich euch alles Gute.
    LG, amai

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      #3
      AW: montag kommt er mdk wichtige frage wegen Einst

      Hallo, danke für deine antwort..

      ja so ist es bei luca auch er weint.. er schreit ..


      sobald er in den Arm genommen wird vorbei!

      Da ich bereits eine Tochter habe noch früher 25 SSw 360Gram bei ihr wahr es

      nicht so extrem wie bei ihm ....

      Dh. für mich ich muss ihr der Dame vom MDK quasi nur noch 45 minuten
      nachweisen,
      das luca mehr als altersgleich kinder brauchen also 1 jähirge kinder da ich diese

      Haushaltspauschale schon drinne habe?

      glg verena

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        #4
        AW: montag kommt er mdk wichtige frage wegen Einst

        Hallo Verena,
        ja, wenn ein allgemeiner hauswirtschaftlicher Mehrbedarf besteht , dann sind diese Pauschalen nachgewiesenbei einem Kind unter 8 Jahren..
        Aus den Richtlinien zur Begutachtung:
        http://www.mds-ev.de/media/pdf/BRi_Pflege_090608.pdf

        "Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass gesunde Kinder bis zur Vollendungdes 8. Lebensjahres keine nennenswerten hauswirtschaftlichen Leistungen erbringen. Dennoch zeigen die Erfahrungen bei der Begutachtung, dass ein Mehrbedarf
        in der Hauswirtschaft in aller Regel erfüllt ist. Dies rechtfertigt es, bei bestehendem Mehrbedarf mit Hinweis auf das Alter des Kindes (unter 8 Jahre) nicht im Einzelnen den Mehrbedarf im Gutachten zu dokumentieren.
        In diesem Fall kann bei bestehendem Grundpflegemehrbedarf, der die Kriterien der Pflegestufe I erfüllt, ein hauswirtschaftlicher Mehrbedarf von wenigstens 45 Minuten zugrunde gelegt werden. Bei einem Grundpflegemehrbedarf, der die Kriterien der Pflegestufen II oder III erfüllt, kann ein hauswirtschaftlicher Mehrbedarf von wenigstens 60 Minuten zugrunde gelegt werden.

        Bei Kindern nach vollendetem 8. Lebensjahr ist dem gegenüber der hauswirtschaftliche Mehrbedarf spezifiziert zu dokumentieren. Ist der bestehende Mehrbedarf jedoch nicht quantitativ spezifiziert darstellbar, ist dies zu begründen.

        In diesen Fällen kann im Hinblick auf die Erfahrungswerte bei bestehendem Grundpflegemehrbedarf, der die Kriterien der Pflegestufe I erfüllt, ein hauswirtschaftlicher Mehrbedarf von wenigstens 45 Minuten zugrunde gelegt werden.

        Bei einem Grundpflegemehrbedarf, der die Kriterien der Pflegestufen II oder III erfüllt, kann ein hauswirtschaftlicher Mehrbedarf von wenigstens 60 Minuten zugrunde gelegt werden."

        Dann müsstest du mindestens 46(!) Minuten Mehrbedarf an Pflege für dein Kind über den natürlichen Pflegebedarf eines gleichaltrigen , gesunden Kindes nachweisen.

        Sollte bei euch der Zeitbedarf wegen besonderer Umstände über den pauschalen 45 Minuten liegen, solltest du das ruhig auch angeben.

        In den oben verlinkten Richtlinien findest du ab Seite 57 die "Besonderheiten der Ermittlung des Hilfebedarfs bei Kindern einschließlich
        Zeitbemessung".

        Ausserdem kann ich dir auch noch mal die Pflegefibel empfehlen, die von einem betroffenen Vater erstellt wurde, sehr hilfreiche Informationen, übersichtlich zusammengestellt (Download im ersten Beitrag):
        http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic7006.html

        Noch einmal alles Gute für die Begutachtung.

        LG, amai

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          #5
          AW: montag kommt er mdk wichtige frage wegen Einst

          danke für die schnelle Antwort


          Ich weiß nur nicht ob mich das jetzt aufbauen / oder aufregen sollte

          im 1 Lebensjahr luca wird in 14 Tagen ^1 jahr ist es nur unter vorbehalt kinder/

          Säuglingen zu bewilligen

          Also mein tochter hat sie mit 5 monaten bekommen, aber maya hatte sauerstoff und pulsoixmeter das hat luca nicht zumindest keinen Sauerstoff muss aber andauernd inhalieren um nicht wieder eine zubekommen und um infekt frei zubleiben..

          Er kam in der 27SSw 900 gramm hat schon ne 2 fache lungentzünsung hinter sich 4 Wo, Stationär und leistenbruch hängt nachts / mittags schlaf auch am pulsoxi

          Den Rest muss sie uns aber einfach glauben oder elesen aus den Berichten die ich besorgt haben

          Spz und krankeng jeweils 2 Berichte..


          Er kann nichts ausser drehen, dann könnte Sie ja sagen das lernt er noch..

          Klar nur wann ? Darf Sie sowas oder nicht?

          Mobilität ,Arztbesuche, und das ewige Spucken / Hauswirtschaftlich Teil Waschen durch Spucken erneurt essen ist bei uns der Mehrbedarf mal sehen..


          oh mann mal sehen was die morgen sagt

          danke

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            #6
            AW: montag kommt er mdk wichtige frage wegen Einst

            Hallo!!!

            Ich hoffe ich bin noch nicht zu Spät!!!
            Es gehören auch Arztbesuche, Physiothermine, Apothekenbesuche,... dazu. Hast du einen Kinderpflegedienst??? Oder etwas Ähnliches? Das ist hin und wieder ganz Hilfreich. Außerdem wäre es beim nächsten Besuch des MDK nicht schlecht jemanden davon mit dabei zu haben. Werden deine Kinder mit Magensonde ernährt oder PAC? Die Dame die ich zur Beurteilung hatte war net so toll. Wenn abgelehnt wird, beantrage die Beurteilung und lege wieder spruch ein!!! Unter www.behinderte-kinder.de kannst du auch nachlesen wie viel bei was gerechnet wird.
            Bei uns wurde die Pflegestufe leider abgelehnt und wir können sie auch nicht mehr nachbeurteilen lassen weil unsere Tochter verstarb.

            Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
            Liebe grüße Sandra

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              #7
              AW: montag kommt er mdk wichtige frage wegen Einst

              Danke für die antwort


              das tut mir schrecklich leid für euch mein beleid...


              Nein beide wahr nur wenn man das soo sagen kann

              25+27 ssw jeweils 360-900gramm


              Er ist mit seiner entwicklung stark verzögert habe darüber berichte..

              Essen ist schlecht danach spucken wieder essen waschen und inhalieren er hatte schon 2 lungenentzündungen und kanidat für die 3

              er isz jetzt1 jahr und kannn nur drehen mehr nicht kein sitzen krabbeln..


              danke und alles gute..

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                #8
                AW: montag kommt er mdk wichtige frage wegen Einst

                So die Dame vom MDK wahr da,

                wunderbar gelaufen blöder hätte es nicht laufen können

                Sowas pulsoxi inhalieren schreiien zählt unter Behandlungspflege pech

                So essen haben wir laut tabelle nur 15 minuten mehr

                keine Ahnung on sie sich die Tagebücher durchlist da stehtdrin das ich ihm 2 mal zeiten durch spucken nochmal geben muss?!
                Muss Sie eigentlich

                Und außer Haus zur kg 1.5 rechnet sie mir an was rechnet die den dann ?

                30 min Zeit für Therapie oder hin & Rückweg 15 minuten? Was `?

                Und er spuckt sonst immer heute mal nich na klar

                Wechseln des lätzchens oberbekleidung teilwaschung rechnet sie mir an mindest 1 mal

                Sie weiß aber nicht ob es reicht?! Rechnet es nach zuhause

                Laut meiner Rechnung ja ka. Wie die rechnet mal sehen und in den spz berichten steht ja auch da er spuckt und probleme mit verstopfung hat

                Achso und das er krabblet ect ist egal ist ja eh noch ein baby

                Na danke...kan mir einer vielleicht kurz weiterhelfen was die außer haus rechnet oder ob die Rechnet das ich ihn erneut waschen muß??

                lg

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                  #9
                  AW: montag kommt er mdk wichtige frage wegen Einst

                  Hallo!

                  Es werden die Wege zum Arzt, Physio,... und die Heimwege gerechnet aber nicht die Zeit die dort verbracht wird. Hast du ein Pflegetagebuch??? Wenn nein, fang damit an und schreibe jede Kleinigkeit auf die du mit deinem Kind machst!!!! Jede Minute genau. So schafft man es leichter.

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                    #10
                    AW: montag kommt er mdk wichtige frage wegen Einst

                    Hallo Sandra,

                    laut den Begutachtungsrichtlinien und einem BSG-Urteil ist auch die Wartezeit während der Therapien anzurechnen unter bestimmten Umständen:
                    Seite 74/75 http://www.mds-ev.de/media/pdf/BRi_Pflege_090608.pdf:

                    "Das Aufsuchen von Behörden oder anderen Stellen, die das persönliche Erscheinen des Antragstellers notwendig machen, ist zu berücksichtigen. Weitere Hilfen – z. B. die Begleitung zur Bushaltestelle auf dem Weg zu Werkstätten für behinderte Menschen, Schulen, Kindergärten oder im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, beim Aufsuchen einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung sowie bei Spaziergängen oder Besuchen von kulturellen Veranstaltungen – bleiben unberücksichtigt. Der Hilfebedarf beim Ein kaufen ist unter der lfd. Nr. 16 Einkaufen” mit z berück sichtigen.

                    Im Zusammenhang mit berücksichtigungsfähigen Anlässen des Verlassens und Wiederaufsuchens der Wohnung ist der Hilfebedarf beim Gehen, Stehen und Treppensteigen außerhalb der Wohnung zu bewerten. Dabei ist auch die Verkehrssicherheit zu beachten. Es sind die notwendigen Hilfeleistungen anzurechnen, unabhängig davon, wer diese erbringt bzw. ob die Kosten von einem Sozialleistungsträger getragen werden (z.B. Hilfe beim Treppensteigen, Einoder Aussteigen durch den Taxifahrer oder durch das Personal bei Krankenfahrten).

                    Fahrzeiten sind dann zu berücksichtigen, wenn während der Fahrt Beaufsichtigungsbedarf besteht und deshalb eine kontinuierliche Begleitung des Pflegebedürftigen erforderlich ist. Dies gilt unabhängig davon, ob z. B. ein privater PKW, öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi benutzt werden. Fahrzeiten sind auch zu berücksichtigen, wenn die Anwesenheit der Begleitperson beim Arzt oder bei der Inanspruchnahme vertragsärztlich verordneter Therapien zur Sicherstellung
                    der Behandlung erforderlich ist.

                    Zusätzlich zu den ggf. zu berücksichtigenden Wege- und Fahrzeiten sind die zwangsläufig anfallenden Warte- und Begleitzeiten der Begleitperson anzurechnen,wenn sie dadurch zeitlich und örtlich gebunden ist. Bei Kindern und Personen mit mindestens erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz kann die Notwendigkeit der Begleitung beim Arzt zur Durchführung therapeutischer Zwecke oder der Begleitung bei Inanspruchnahme vertragsärztlich verordneter Therapien in der Regel vorausgesetzt und einschließlich der Wartezeit als Hilfebedarf berücksichtigt werden. Notwendige Fahr- und Wartezeiten, die nicht täglich anfallen, sind für die Bemessung des zeitlichen Gesamtpflegeaufwandes auf den Tag umzurechnen."

                    LG, amai

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