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höherstufung von PS1 auf PS2

monalisa1976 10.09.2012, 21:53#1
hallo!
ich habe einen 14 1/2 jährigen sohn der durch einen sauerstoffmangel bei der geburt
eine hirnschädigung und dadurch eine intelligenzminderung,epilepsie,geistige behinderung hat!seit 2006 hat er einen schwerbehindertenausweis mit dem merkzeichen G,B,H,RF+100%GdB.seit 2007 hat er die PS1!
Das ist nun über 5jahre her,mein sohn ist mittlerweile im jugendlichenalter,einen halben kopf grösser als ich(Pflegeperson),mitten in der pubertät mit starken verhaltensstörungen!Der Pflegebedarf seit damals hat sich nicht geändert,er ist immernoch auf dem gleichen Stand-nur der aufwand ist deutlich grösser und schwieriger geworden!
Durch die Behinderung und die Verhaltensstörung verweigert er,die Verrichtungen(Körperpflege usw.),sodass es heute wesentlich aufwendiger,anstrengender und vor allem zeitaufwendiger ist,ihn zu pflegen,als damals im alter von 9jahren!

vor 1 woche hatten wir Besuch vom Mdk,mit dem Ergebnis(nach ca. 15min. Gespräch mit mir-NICHT mit meinem Sohn),dass er weiterhin die PS1 bekommt!

Möchte aber in Widerspruch gehen und die PS2 beantragen,da mir eine Freundin,die in der Pflege arbeitet,geraten hat es zu probieren!
Habe mir auch ein Pflegetagebuch zugelegt,das soll ja ganz nützlich sein!

Kann mir vielleicht jemand sagen,ob ich überhaupt Chancen habe für meinen Sohn die PS2 zu bekommen?

Für evtl. Tipps oder Erfahrungen wäre ich natürlich sehr dankbar:-D

liebe Grüsse

Monalisa1976
whs 10.10.2012, 14:34#2
AW: höherstufung von PS1 auf PS2

Hallo, selbstverständlich, wenn du den Bescheid bekommst und dieser "nur Pf1" Ausweist, sofort Einspruch einlegen.
Das mit dem Pflegetagebuch, kannst Dir schenken, das wird eh nicht bewertet. Die Begutachterin vom MDK, ist eine ehemalige Pflegekraft und darf dir sowas garnicht sagen, denn die Entscheidung trifft ein Arzt und kein Ausendienstler.

Bei den Merkmalen im Ausweis hätte ich Pf3 beantragt, die solltest Du bekommen. Man muss es nur richtig dar legen. Hast du einen Pflegedienst oder ist dein Sohn in einer Einrichtung. Bekommst du Verhinderungspflege? P.S eine Begutachtung dirch den MDK dauert normaler weise länger als 15 min!

Als Tipp kann ich Dir nur mit auf den Weg geben, ein Nein einer Krankenkasse heist noch lange nciht das es ein Nein ist :-)
elfriede 10.10.2012, 18:06#3
AW: höherstufung von PS1 auf PS2

hallo monalisa.
und wenn die 2. begutachtung nichts bringt dann kannst du dir für deinen sohn einen anwalt nehmen auf beratungs-schein.
lasse dich blos nicht unterbuttern.
:winke:
whs 10.10.2012, 20:18#4
AW: höherstufung von PS1 auf PS2

einen beratungsschein würde ich nicht nehmen, damit kansté nur zu jedem wald und wiesen anwalt gehen, besser währe es in solch einem fall zu einer sozialrechtlerin zu gehen.

der vorteil ist der, da es ja ein sozialfall ist, dich erst mal garnichts kostet :-P

aber zu anfang würde ich erst mal den bescheid abwarten und dann weiter sehen
elfriede 10.10.2012, 23:05#5
AW: höherstufung von PS1 auf PS2
Zitat von whs
einen beratungsschein würde ich nicht nehmen, damit kansté nur zu jedem wald und wiesen anwalt gehen, besser währe es in solch einem fall zu einer sozialrechtlerin zu gehen.

der vorteil ist der, da es ja ein sozialfall ist, dich erst mal garnichts kostet :-P

aber zu anfang würde ich erst mal den bescheid abwarten und dann weiter sehen

hy noch besser ist es dem grössten sozialverband vdk beizutreten, kostet im jahr 50euro.
die haben ihre anwälte.:-D
whs 11.10.2012, 06:11#6
AW: höherstufung von PS1 auf PS2

ja ja, der liebe vdk und seine anwälte. die noch nicht mal in der lage sind fristen ein zu halten oder gerichtlich angeordnete papiere und unterlagen weiter zu leiten.

würde ich noch immer auf den allmächtigen vdk vertrauen, würde ich noch immer das blindengeld für meine tochter einklagen müssen und würde mich noch immer mit der zbfs rumstreiten.

der vdk ist ein ganz toller club (achtung ironie)
gero 11.10.2012, 09:39#7
AW: höherstufung von PS1 auf PS2

Hallo whs,
Zitat von whs
einen beratungsschein würde ich nicht nehmen, damit kansté nur zu jedem wald und wiesen anwalt gehen, besser währe es in solch einem fall zu einer sozialrechtlerin zu gehen.

Den Beratungsschein vom Gericht braucht man, um überhaupt kostenlose anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Und diese Beratungshilfe gibt es nur, wenn man ein geringes Einkommen hat:
Die Beratungshilfe ist in Deutschland eine staatliche Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht.
Quelle und komplette Info: Beratungshilfe
zippe 11.10.2012, 09:43#8
AW: höherstufung von PS1 auf PS2

Hallo whs,
Zitat von whs
Das mit dem Pflegetagebuch, kannst Dir schenken, das wird eh nicht bewertet.
bei uns war das Pflegetagebuch die wichtigste Unterlage für den MDK :pfeif:
Bei den Merkmalen im Ausweis hätte ich Pf3 beantragt, die solltest Du bekommen.
es kommt nicht auf die Merkzeichen im Ausweis an, sondern ausschließlich auf die Minuten und Stunden, die als Pflegezeit angerechnet werden. Dafür gibt es auch gute Infos hier.
Inge 11.10.2012, 10:12#9
AW: höherstufung von PS1 auf PS2

Hallo Monalisa1976,

zuerst mal ein verspätetes, aber sehr herzliches Willkommen bei Intakt :winke:
Informationen, welche Pflegestufe für Deinen Sohn zutrifft, findest Du in der Rubrik Auf welche Pflegestufe hat mein Kind Anspruch?.
Wenn Du mit der Einstufung nicht einverstanden bist, dann kannst Du das Gutachten des MDK anfordern und Widerspruch einlegen. Sollte dieser abgelehnt werden, kannst Du Klage einreichen.
Es gibt einige Organisationen, die Euch hier helfend zur Seite stehen können. Diese Organisationen sind sehr unterschiedlich aufgestellt, sodass Du Dich am besten auch noch in Eurer Region informierst, wer Dich hier am besten informieren und unterstützen kann.
whs 11.10.2012, 10:26#10
AW: höherstufung von PS1 auf PS2

Also es gibt genügend Anwälte, dei das auch so machen. Beispiel Kanzlei Glufke-Böhm in Regensburg, die Rechnen nach RVG ab. Eine Anwaltliche vertretung vor einem Gericht als Klagende Partei ist Vorteiöhaft, aber nicht zwingend nötig.

Für die PKH müssen die Wirtschaftlichen Vorraussetzungen gegeben sein, was wiederum bedeutet, das man damit zu einem Anwqlt gehen kann, der aber wiederum nur nach RVG abrechnen kann. Bringt also keinen Vorteil weder für die Klage Partei noch vor Den RAW. Da in über 80% der Fälle, über kurz oder lang, meist für die Klagepartei Entschieden wird, muss Ergo die Beklagte die kosten übernehmen.
Ob diese nun will oder nicht.

Zu dem (ach so hoch Heiligen) Pflegetagebuch. Alles was man da Aufschreibt, beweist nur das man so und so lange für eine Tätigkeit benötigt hat, ist aber sinnloß, da der MDK ganz klare Vorschrifften hat, wie lange eine Tätigkeit dauern darf und wie lange nicht. Dabei ist es egal ob die Person 1 mal oder 10 mal in der Woche gebadet wird. Der MDK hählt sich nur an die vorgegeben Zeiten und mehr nicht. Also gilt es zu belegen das ,man in dem Rahmen der VOrgegeben Zeiten als Pflegeperson, die Tätigkeiten auch verrichtet hat. Dabei hilft kein Pflegetagebuch, da kann man nämlich reinschreiben was man will.

Ein Beispiel: Am Montag habe ich meine Tochter 1 Stunde gebadet. Warum, als Sie mit dem ersten BAden fertig war und ich Sie anziehen wollte, hatte Sie einen kleine Unfall (dürfte klar sein was damit gemeint ist), also wieder alles Ausziehen und das vollgeschi..... Kind wieder in die Wann und alles von Vorne. Zählt für den MDK aber nur als 1 mal Baden und das dauert (laut Vorgeaben des MDK) nicht länger als 17 min. Ergo ist es egal.
Dem MDK geht es nur um Zeiten und um sonst nichts.
Ist Traurig, aber so ist es nun mal. Für die Krankenkasse und den MDK sind Behinderte MEnschen nur Kostenfaktoren.
Eleonore 13.10.2012, 08:23#11
AW: höherstufung von PS1 auf PS2

Hallo Monalisa:

sich von einem Anwalt für Sozialrecht beraten zu lassen, ist immer gut:
Ich habe sehr gute Erfahrungen mit RA Alexandra Glufke-Böhm in Regensburg
und in Würzburg mit RA Dörthe Leopold. Behinderte haben Rechte - Polemik
ist fehl am Platz. Alles Gute!
Eleonore
barbara17 13.10.2012, 10:05#12
AW: höherstufung von PS1 auf PS2

Hallo zusammen,
was Monalisa schildert sind unsere täglichen Probleme mit unserem Hilfssystem auf das wir angewiesen sind. Wir kämpfen uns da durch, immer wieder auf der Suche nach richtigen Beratungen und Tipps. Wissen ist Macht und bedeutet Kompetenz in eigener Sache und genau das passiert hier. Wir geben uns gegenseitig Infos weiter, unterschiedliche Wege können auch zum Ziel führen. Auf der einen Seite brauchen wir also sachliche Informationen - z.B. was steht in einem Pflegetagebuch. Wir müssen wissen wie sowas berechnet wird, nur dann kann ich auch meine tägliche Pflege selbst anschauen. Wir Eltern neigen oft dazu die Einschätzung unserer täglichen Pflege viel zu gering anzusetzen. Wir sind so gewohnt die vielen Handgriffe, die Zeiten, als selbstverständlich anzusehen. Wer da ohne Wissen in eine Überprüfung reingeht hat oft nicht die richtige Sicherheit und eigene Überzeugung von der Richtigkeit seiner Forderung. "Achte auf deine Gedanken denn sie sind der Beginn deiner Handlungen". Jeder der mir dabei helfen kann zu meinem Recht zu kommen- z.B. der VDK - kann doch nur von Vorteil sein. Die Erfahrungen können hier auch sehr unterschiedlich sein, abhängig von Ort und Person. Verallgemeinerungen helfen da nicht weiter und sind kein Mutmacher. Mir hat der VDK sehr geholfen und ich will hier wirklich keine Werbung machen. Sozialrecht ist für viele Anwälte keine gutes Geschäft, also was bleibt? Hier reinschreiben was Sache ist und sich gegenseitig mit unterschiedlichen Erfahrungen und Infos weiterhelfen!!!
LG Barbara