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Hartz 4 und Pflegegeld

Schwarzerose 01.08.2012, 15:18#1
Hallo,

ich bekomme Ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt und musste einen neuen Antrag stellen! Ehrlich wie ich bin, gab ich an, dass meine Tochter seit kurzem Pflegegeld bekommt auch die Höhe!
Nun fordert das Jobcenter Unterlagen, die ich in der Form aber nicht abgeben möchte ... und zwar:

- Nachweis der Krankenkasse (kann ich nach vollziehen ist okay solln sie bekommen)
- kontoauszüge über die Zahlungen (verstehe ich nicht, is doch mit obigen bestättigt -ich hab noch nie meine Kontoauszüge abgegeben! nur vorgelegt zum drüber schauen)
- vollständiges MDK-Gutachten (hierbei vergeht mir alles, es unterliegt der ärztl. Schweigepflicht und ich bin mal sowas von gar nicht scharf drauf, dieses Gutachten irgendwem auszuhändigen, schließlich geht es niemanden was an, was meine Tochter warum für Einschränkungen hat!)

Kann mir da jemand weiter helfen?

Ich dachte auch, da es sich beim Pflegegeld um Sozialleistungen handelt, sind die gar nicht anrechenbar und auch nicht weiter von Bedeutung!

Traurig genug, dass man mit beh. Kind in Vollzeit arbeitet und dennoch Hartz 4 benötigt!

Danke erstmal
Lieben Gruß SchwarzeRose
Seti 01.08.2012, 15:34#2
AW: Hartz 4 und Pflegegeld

Man muss zwar angeben das man Pflegegeld erhält ABER Pflegegeld ist Zweckbestimmt und darf NICHT angerechnet werden.

Nachweise wie Kontoauszug ist okay auch ein Nachweis der Pflegekassse ist auch okay ABER MDK Gutachten geht die vom JC nix an da diese keinerlei Med. Fachkenntnisse kannst Du verweigern

Lg Seti

Noch ne Frage welche Pflegestufe hat Dein Kind ???
Anke 02.08.2012, 16:47#3
AW: Hartz 4 und Pflegegeld

Hallo,

Pflegegeld darf nicht angerechnet werden, aus diesem Grund also sind keine Kontoauszüge erforderlich. Dieses fällt unter sogenanntes "Privilegiertes Einkommen"
Die Kontoauszüge kann die SB allenfalls bei Weiterbewilligungsantrag verlangen...

Da die SB unter Garantie keine medizinischen Kenntnisse zur Beurteilung besitzt, braucht sie auch dieses nicht. Ich frage mich wozu?! Das Einzige was mir einfällt, wäre die Vermittelbarkeit von Dir Aufgrund der Pflege. Du arbeitest aber ... also was soll das?!

Frage SCHRIFTLICH an, mit welcher gesetzlichen Grundlage sie diese Unterlagen anfordert. Das Pflegegeld ist außerdem Leistung deines Kindes!
Schwarzerose 07.08.2012, 21:14#4
AW: Hartz 4 und Pflegegeld

Hallo Anke,

bei dem Weiterbewilligungsantrag würden sie aber auch keinen Kontoauszug benötigen, da sich an meinem Einkommen ja nichts geändert hat!

Zum Einkommen des Kindes kann, würde es so sein, kann man natürlich so agumentieren, dass sie mit dem Geld ihren Lebensunterhalt sichert (wäre es anrechenbar) und dann muss geprüft werden ob sie noch Wohngeld bekommen würde statt H4. (Da es nicht angerechnet wird... hat es sich erledigt)!

Da ich schon mehrmals ärger mit denen hatte (Zuletzt ging es vor Gericht und da is noch kein Urteil gesprochen ^^) werde ich morgen Nachmittag da hinfahren (mit volljährigen Zeugen) und nochmal Nachfragen, meine Unterlagen von Sonnenschein kriegen sie aber nicht, dass is unnötig!

Telefonisch is da ja auch keiner zu erreichen! Also persönlich und zur Kenntnissnahme nochmal schriftlich mit Quittung ... argggg Bürokratie :wand::grantel:
Anke 08.08.2012, 08:48#5
AW: Hartz 4 und Pflegegeld

Hallo Schwarzerose,

nun ja, Einkommen hin oder her, das Jobcenter darf bei Dir dennoch - auch wenn sich an Deiner Einkommenssituation nichts ändert- bei jedem Fortgewährungsantrag die Kontoauszüge der letzten 3 Monate anfordern. Und wenn sie sehen - als Bsp. - Oma hat Dir 500€ überwiesen, daaann haben die genau das, was sie sehen wollen.
Aber das nur als Bsp.

Da das Pflegegeld nun mal nicht anrechnungsfähig ist, erübrigt sich die Überlegung, warum sie die Unterlagen nun haben wollen.

Ich denke mal, dass die SB vll. noch nicht die Kenntnis besitzt. Dann soll sie sich halt informieren.

Ich rate Dir aber, alles schriftlich zu machen!