AW: Übersicht über die Änderungen der Pflegereform
Hallo Anke.
es müssen die Voraussetzungen für die Leistungen nach § 45 b SGB XI für die eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegen und vom MDK festgestellt worden sein.
Ich finde es auch immer sehr verwunderlich, wenn die Mitarbeiter nicht über Dinge und Änderungen Bescheid wissen, die eigentlich ihre Arbeitsgrundlagen sind, denn es gibt ja auch eine gesetzlich festgelegte Beratungspflicht und Januar ist ja nicht mehr lang hin, da sollte man vorbereitet sein.
Ich zitiere aus der Informationsbroschüre des Bundesministeriums:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/dateien/Publikationen/Pflege/Broschueren/Broschuere_Das_Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz_Stand_nach_der_3._Lesung_im_Bundestag.pdf
"Das Pflege-Neuausrichtungs- Gesetz
Bessere Leistungen insbesondere für demenziell Erkrankte
Die Bedürfnisse von
Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz – zum Beispiel bei demenziellen Erkrankungen – wurden im Hinblick
auf die zusätzlich erforderliche Betreuung bisher nicht ausreichend
berücksichtigt.[...]
Die erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz wird dabei durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung festgestellt. Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Alltagskompetenz könnten zum Beispiel sein,wenn sich Menschen wiederholt in gefährliche Situationen bringen, einen starken Bewegungsdrang bei fehlendem Orientierungsvermögen oder einen gestörten TagNachtRhythmus haben.
Demenziell erkrankte Menschen erhalten ab 2013 mehr Leistungen und mit der häuslichen Betreuung auch zielgenauere Leistungen aus
der Pflegeversicherung. Zusätzlich zum heutigen Betreuungsbetrag werden für demenziell Erkrankte in häuslicher Umgebung zum 1. Januar 2013 Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhöht. Und das funktioniert so: Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz haben in der sogenannten Pflegestufe 0 Anspruch auf monatlich 225 Euro für Pflegesachleistungen oder 120 Euro Pflegegeld für pflegende Angehörige.
Bisher gab es in dieser sogenannten Pflegestufe 0 diese Leistungen nicht.
Demenziell Erkrankte in der Pflegestufe I erhalten 665 Euro für Pflegesachleistungen (bisher: 450 Euro) beziehungsweise 305 Euro Pflegegeld (bisher: 235 Euro). In der Pflegestufe II sind es 1.250 Euro für Pflegesachleistungen (bisher: 1.100 Euro) beziehungsweise 525 Euro Pflegegeld (bisher: 440 Euro – siehe Grafik auf Seite 12). Pflegesachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert werden. In der Pflegestufe III bleiben die Leistungen auf dem bisherigen Niveau.[...]"
"Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erreichen Sie montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr unter folgenden Telefonnummern:
[...]
Fragen zur Pflegeversicherung
030/340 60 66 - 02"
LG, amai