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Übersicht über die Änderungen der Pflegereform

Inge 27.07.2012, 16:16#1
Eine ausführliche Übersicht der wesentlichen Änderungen gibt es als PDF-Dokument bei der Lebenshilfe

Ich hänge die Info noch mal als Datei an, da der Link nicht immer korrekt funktioniert.
Anke 02.08.2012, 17:01#2
AW: Übersicht über die Änderungen der Pflegereform

Vielen lieben Dank Inge.

Was ich mich frage ist ... für Betreuung ist in der Pflegeversicherung noch immer nichts vorgesehen. Gerade Geistig Behinderte oder Menschen die unter Demenz leiden, brauchen eine "Rundum Betreuung".

Unter Punkt 2: "Neue Leistungsart der häuslichen Betreuung" steht, wer sie in Anspruch nehmen kann und wofür diese gedacht ist.

Bisher war es ja so, dass diese Leistung nur eine zertifizierte Einrichtung/zertifizierte Anbieter abrechnen durften. Nicht wir, als "Betreuende und Pflegende" Angehörige.

Ob dies nach wie vor so sein wird?

LG
Anke
Inge 03.08.2012, 07:59#3
AW: Übersicht über die Änderungen der Pflegereform

Hallo Anke,

da bin ich auch sehr gespannt, wie diese Dinge im Endeffekt umgesetzt werden.
In einigen Bundesländern gibt es auch Vereinbarungen, dass die zusätzlichen Betreuungsleistungen mit Privatpersonen (außerhalb der Familie / Verwandtschaft) abgerechnet werden dürfen.
zippe 03.08.2012, 08:14#4
AW: Übersicht über die Änderungen der Pflegereform

Hallo zusammen,

bei der Pflegestufe 3 wurden ja weder die Beiträge für die häusliche Pflege noch für die Sachleistungen erhöht. Weiß jemand von Euch die Begründung dafür?
Wenn ich dann überlege, dass gerade diese Menschen bei der Betreuung sehr oft noch höhere Stundensätze zahlen müssen, ist das ein Hammer :grantel:
MichaelK 10.08.2012, 19:43#5
AW: Übersicht über die Änderungen der Pflegereform
Zitat von zippe
bei der Pflegestufe 3 wurden ja weder die Beiträge für die häusliche Pflege noch für die Sachleistungen erhöht. Weiß jemand von Euch die Begründung dafür?

Hallo,

die Begründung steht im Gesetzentwurf. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/093/1709369.pdf
Die Leistungen für Pflegebedürftige der Pflegestufe III mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz werden im Rahmen dieser Übergangsregelung nicht erhöht. Nur Pflege- bedürftige der Pflegestufe 0, Pflegestufe I und Pflegestufe II mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz sind durch die heutige Begutachtung benachteiligt, ihr besonderer Hilfebedarf wird nicht ausreichend berücksichtigt und des- halb kommt es nicht immer zur Einstufung in eine angemes- sene, höhere Pflegestufe. Bei Pflegebedürftigen der Pflege- stufe III wurde (auch ohne eine Berücksichtigung von er- heblich eingeschränkter Alltagskompetenz) die höchste Pflegestufe bereits eingeräumt (in aller Regel würden die Härtefallkriterien auch bei einer Berücksichtigung von er- heblich eingeschränkter Alltagskompetenz nicht erfüllt wer- den). Es liegt also kein Fall einer Benachteiligung bei der Einstufung vor, die durch höhere Leistungen übergangs- weise auszugleichen wären....
Zudem kann aus Gleichbehandlungsgründen für Pflegebe- dürftige mit einem gleich hohen Bedarfsgrad keine unter- schiedliche Leistungshöhe gewährt werden, je nach dem ob dieser Bedarfsgrad durch somatische oder geistig/psychi- sche Ursachen ausgelöst wird. Es bestünde aber die erhebli- che Gefahr einer Ungleichbehandlung, wenn nur für Pflege- bedürftige der Pflegestufe III mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz eine Leistungserhöhung vorgenommen würde und somatisch Pflegebedürftige der Pflegestufe III mit einem besonders hohem Pflegebedarf keine Leistungs- erhöhung erhielten. Würde man die Leistungen für alle Pfle- gebedürftige der Pflegestufe III anheben, um dem Gleichbe- handlungsgebot zu entsprechen, würde der gesetzte finan- zielle Rahmen überschritten werden.

LG Michael
Inge 10.08.2012, 19:57#6
AW: Übersicht über die Änderungen der Pflegereform

Hallo Michael,

das interessiert bestimmt einige Eltern hier. Hast Du vielleicht auch noch einen Link zu dem Gesetzentwurf?
MichaelK 10.08.2012, 20:37#7
AW: Übersicht über die Änderungen der Pflegereform
Zitat von Inge
Hallo Michael,

das interessiert bestimmt einige Eltern hier. Hast Du vielleicht auch noch einen Link zu dem Gesetzentwurf?

klar Inge, den hab ich oben schon eingefügt.

LG Michael
zippe 14.08.2012, 14:17#8
AW: Übersicht über die Änderungen der Pflegereform

Hallo Michael,

danke für die Info.
Dass Menschen mit schweren Behinderungen sehr oft einen höheren Kostensatz für die Betreuung zahlen müssen, wird allerdings außer acht gelassen :unsicher:
amai 17.08.2012, 16:51#9
AW: Übersicht über die Änderungen der Pflegereform

Hallo zusammen,
hier kann man eine Broschüre vom Bundesministerium herunterladen oder aber auch kostenfrei anfordern:

"Unsere Broschüre zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz haben wir nach dem Bundestagsbeschluss noch einmal überarbeitet und nun in dritter Auflage herausgebracht. Sie können sie unter Angabe der Bestell-Nr BMG-P-07069 per Mail an kostenlos bestellen oder hier herunterladen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/png-broschuere "

LG, amai
Maria Magdalena 24.08.2012, 12:34#10
AW: Übersicht über die Änderungen der Pflegereform

Hallo,

diese Regelung gilt nur für Demenzkranke Menschen?

Maria Magdalena
amai 24.08.2012, 13:02#11
AW: Übersicht über die Änderungen der Pflegereform

Hallo Maria Magdalena,
ich finde es auch verwirrend und schade, dass immer nur von "Demenzkranken" geredet wird.

Tatsächlich sind die Verbesserungen der Leistungen aber für Allel diejenigen gedacht, die in ihrer Alltagskompetenz beeinträchtigt sind und Leistungen nach § 45 b/c SGB XI beziehen.

LG, amai
Anke 23.10.2012, 01:27#12
AW: Übersicht über die Änderungen der Pflegereform

Hallo Amai,

stimmt, überall ist nur die Rede von einer Erhöhung in der Pflegestufe 1 und 2 bei Demenz.
Nun schreibst Du, dass diese Erhöhung für alle gilt, "die in ihrer Alltagskompetenz beeinträchtigt sind und Leistungen nach § 45 b/c SGB XI beziehen". Muß man diese zusätzliche Leistung denn tatsächlich abgerufen, also bezogen haben oder reicht dazu die Einschätzung und der Vermerk des MdK auf dem Gutachten, dass die Alltagskompetenz beeinträchtigt ist und ein erhöhter Betreuungsbedarf vorhanden ist.

Irgendwie weiß doch wieder keiner wirklich Bescheid. Von der Krankenkasse kommt auch keine Information. Das heisst dann wieder abwarten, ob im Januar eine Erhöhung überwiesen wird oder ob Pflegegeld wie bisher gezahlt wird und man dann wieder Widerspruch und ggf. klagen muss. :wand:

Liebe Grüße
Anke
amai 23.10.2012, 13:12#13
AW: Übersicht über die Änderungen der Pflegereform

Hallo Anke.
es müssen die Voraussetzungen für die Leistungen nach § 45 b SGB XI für die eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegen und vom MDK festgestellt worden sein.

Ich finde es auch immer sehr verwunderlich, wenn die Mitarbeiter nicht über Dinge und Änderungen Bescheid wissen, die eigentlich ihre Arbeitsgrundlagen sind, denn es gibt ja auch eine gesetzlich festgelegte Beratungspflicht und Januar ist ja nicht mehr lang hin, da sollte man vorbereitet sein.

Ich zitiere aus der Informationsbroschüre des Bundesministeriums:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/dateien/Publikationen/Pflege/Broschueren/Broschuere_Das_Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz_Stand_nach_der_3._Lesung_im_Bundestag.pdf

"Das Pflege-Neuausrichtungs- Gesetz

Bessere Leistungen insbesondere für demenziell Erkrankte

Die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz – zum Beispiel bei demenziellen Erkrankungen – wurden im Hinblick
auf die zusätzlich erforderliche Betreuung bisher nicht ausreichend
berücksichtigt.[...]

Die erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz wird dabei durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung festgestellt. Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Alltagskompetenz könnten zum Beispiel sein,wenn sich Menschen wiederholt in gefährliche Situationen bringen, einen starken Bewegungsdrang bei fehlendem Orientierungsvermögen oder einen gestörten TagNachtRhythmus haben.

Demenziell erkrankte Menschen erhalten ab 2013 mehr Leistungen und mit der häuslichen Betreuung auch zielgenauere Leistungen aus
der Pflegeversicherung. Zusätzlich zum heutigen Betreuungsbetrag werden für demenziell Erkrankte in häuslicher Umgebung zum 1. Januar 2013 Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhöht. Und das funktioniert so: Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz haben in der sogenannten Pflegestufe 0 Anspruch auf monatlich 225 Euro für Pflegesachleistungen oder 120 Euro Pflegegeld für pflegende Angehörige.
Bisher gab es in dieser sogenannten Pflegestufe 0 diese Leistungen nicht.

Demenziell Erkrankte in der Pflegestufe I erhalten 665 Euro für Pflegesachleistungen (bisher: 450 Euro) beziehungsweise 305 Euro Pflegegeld (bisher: 235 Euro). In der Pflegestufe II sind es 1.250 Euro für Pflegesachleistungen (bisher: 1.100 Euro) beziehungsweise 525 Euro Pflegegeld (bisher: 440 Euro – siehe Grafik auf Seite 12). Pflegesachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert werden. In der Pflegestufe III bleiben die Leistungen auf dem bisherigen Niveau.[...]"

"Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erreichen Sie montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr unter folgenden Telefonnummern:
[...]
Fragen zur Pflegeversicherung
030/340 60 66 - 02"

LG, amai
Anke 23.10.2012, 13:33#14
AW: Übersicht über die Änderungen der Pflegereform

Hallo Amai, vielen Dank für Deine Rückmeldung.

Für mich persönlich ist ja klar, dass meine Tochter keine Alltagskompetenz besitzt, ob man das bisher berücksichtigt hatte, war mir nicht 100% klar, drum habe ich noch mal auf meine Gutachten geschaut. Nun weiß ich, dass dies durch den MdK bereits festgestellt wurde, weil es mit "ja" angekreuzt war.

Wenn ich heute unsere Gutachten überfliege, kann ich mitunter noch immer nur mit dem Kopf schütteln. Entweder wurden pflegerelevante Gründe gar nicht aufgeführt oder so dermaßen verharmlost, dass jemand, der meine Tochter nicht kennt meinen könnte "och, alles nicht so wild" ...

Ich bin mal gespannt, wann die nächste Begutachtung angestrebt wird. Die letzte war 2008. 2011 sollte eine neue Begutachtung durchgeführt werden, weil der MdK laut Gutachten vermerkte, dass eine Entwicklung stattfinden würde...da war meine Tochter 18. Als dann 2011 ein Brief von der Krankenkasse einflog, war mir gleich schon wieder Angst und Bange ... aber ... entgegen eines neuen Begutachtungstermins wurde uns mitgeteilt, dass nach Aktenlage nachwievor die vorhandene Pflegestufe bestätigt wird. Für mich ja klar, aber erwartet hatte ich dies nicht.

Nun, dann warten wir mal geduldig, was geschehen wird .....

Schönen Tag und liebe Grüße
Anke
zippe 23.10.2012, 14:05#15
AW: Übersicht über die Änderungen der Pflegereform

Hallo zusammen,

das angebliche (Noch)-Nicht-Wissen ist mittlerweile eine beliebte Methode, um Anträge zu verzögern oder durch Zermürbung der Antragsteller ganz zu verhindern.

Es regt mich :grantel: furchtbar auf, dass so viele Sachbearbeiter (auf wessen Weisung auch immer) falsche, unvollständige oder gar keine Auskünfte geben. Verflixt noch mal, die haben eine Beratungs- und Auskunftspflicht:
Sie [die Behörde] erteilt, soweit erforderlich, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten.
Anke 23.10.2012, 14:18#16
AW: Übersicht über die Änderungen der Pflegereform

Hallo noch einmal :winke:

Habt Ihr diesbezüglich schon direkt bei Euren Pflegekassen angefragt? Ich kann ja noch nicht klagen, eine Falschauskunft bekommen zu haben, sondern ich habe noch gar nix erhalten. Aber vielleicht kommt das ja doch noch.

Herzlichst
Anke
zippe 29.04.2014, 15:02#17
AW: Übersicht über die Änderungen der Pflegereform
Referentenentwurf für erste Stufe der Pflegereform veröffentlicht

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen ersten Referentenentwurf zur Reform der sozialen Pflegeversicherung vorgelegt (sog. 5. SGB XI-ÄndG). [...]
die kompletten Infos gibt es bei der Lebenshilfe
MichaelK 25.05.2014, 10:32#18
AW: Übersicht über die Änderungen der Pflegereform

Hallo,

danke für die Info.

Hallo,

ich hab mal einige Eckpunkte herausgenommen:

1.
die Geld und Sachleistungen für die häusliche Pflege werden ab 2015 generell um 4 Prozent angehoben

2.
Verhinderungspflege. Der Nutzungszeitraum wird auf 6 Wochen verlängert. Durch Übertragung von maximal 806 € aus der Kurzzeitpflege kann der Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege auf 2 418 € aufgestockt werden.

3.
Der Anspruch für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel steigt von 31 auf 40 €.

4.
die Maßnahmen für Wohnumfeldverbesserungen werden von 2557 auf 4000 € pro Maßnahme erhöht.

5.
Die Betreuungsleistungen werden auf 104 bzw 208 € monatlich erhöht. Die Verhinderungspflege kann jetzt für die Betreuungsleistungen eingesetzt werden. Auch Pflegebedürftige ohne eingeschränkte Alltagskompetenz können jetzt Betreuungsleistungen in Höhe von 104 € monatlich beanspruchen.

LG Michael
amai 25.05.2014, 20:53#19
AW: Übersicht über die Änderungen der Pflegereform

Lieber Michael,

vielen Dank für deine Mühe den Referentenentwurf zu durchforsten und die wichtigsten Punkte heraus zu suchen und aufzulisten.

In Punkt 5 führst du u.a. auf : " Die Verhinderungspflege kann jetzt für die Betreuungsleistungen eingesetzt werden."

War das nicht schon bisher möglich? Interessanter und eine wirkliche Verbesserung hätte ich gefunden, wenn man die Betreuungsleistungen wie die Verhinderungspflege einsetzen könnte , ohne zwingend einen Träger zwischenzuschalten, wie es ja bisher nur in Hamburg, NRW und Sachsen möglich ist.

LG, amai
Hildegard 26.05.2014, 07:05#20
AW: Übersicht über die Änderungen der Pflegereform

Hallo alle zusammen,
dies ist der erste Entwurf, der zweite sieht schon etwas anders aus. Die Finanzierung steht nun viel mehr im Mittelpunkt und ihr könnt euch denken was das bedeutet.
LG Hildegard
Anke 26.05.2014, 08:54#21
AW: Übersicht über die Änderungen der Pflegereform
Zitat von amai
Lieber Michael,

vielen Dank für deine Mühe den Referentenentwurf zu durchforsten und die wichtigsten Punkte heraus zu suchen und aufzulisten.

In Punkt 5 führst du u.a. auf : " Die Verhinderungspflege kann jetzt für die Betreuungsleistungen eingesetzt werden."

War das nicht schon bisher möglich? Interessanter und eine wirkliche Verbesserung hätte ich gefunden, wenn man die Betreuungsleistungen wie die Verhinderungspflege einsetzen könnte , ohne zwingend einen Träger zwischenzuschalten, wie es ja bisher nur in Hamburg, NRW und Sachsen möglich ist.

LG, amai


Hallo Amai,

wie meinst Du das denn?

LG
Anke
amai 26.05.2014, 11:45#22
AW: Übersicht über die Änderungen der Pflegereform

Hallo Anke,
die genaue Regelung für den § 45 b,c SGB XI ist Ländersache. In den von mir aufgeführten Bundesländern ist es möglich die zusätzlichen Betreuungsleistungen privat mit einer Person abzurechnen, die die Voraussetzungen erfüllt , ohne dass dies über einen Träger wie z.B. FED oder FUD, Caritas, Diakonie , Helferverein etc. laufen muss.

Ich stelle dir hier einmal den Link für die gesetzliche Regelung von NRW ein:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=8&ugl_nr=820&bes_id=5177&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det294955

"[...](3) Wird die Betreuungsleistung als Einzelfallhilfe entsprechend § 2 Abs. 2 Nr. 8 erbracht, ist der Nachweis über die Teilnahme an einem Pflegekurs nach § 45 SGB XI Voraussetzung für die Anerkennung. Die Anerkennung dieses Betreuungsangebotes im Einzelfall erfolgt durch die zuständige Pflegekasse.[...]


Hier § 2 Abs. 2 Nr. 8: "[...]8. Einzelfallbetreuung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe unter der Voraussetzung, dass ein Pflegekurs nach § 45 SGB XI absolviert wurde. [...]


Wenn die Einzelperson anerkannt wurde von der Pflegekasse gilt dann folgendes:

"§ 4
Wirkung der Anerkennung

Die Anerkennung begründet einen Anspruch des Leistungserbringers auf Aufnahme in das Verzeichnis der anerkannten niedrigschwelligen Angebote und ermöglicht die Erbringung von Betreuungsleistungen im Sinne des § 45b Abs. 1 SGB XI. Sie begründet keinen Anspruch auf öffentliche Förderung."

LG, amai
MichaelK 26.05.2014, 14:53#23
AW: Übersicht über die Änderungen der Pflegereform
Zitat von amai
Lieber Michael,In Punkt 5 führst du u.a. auf : " Die Verhinderungspflege kann jetzt für die Betreuungsleistungen eingesetzt werden."

War das nicht schon bisher möglich? Interessanter und eine wirkliche Verbesserung hätte ich gefunden, wenn man die Betreuungsleistungen wie die Verhinderungspflege einsetzen könnte , ohne zwingend einen Träger zwischenzuschalten, wie es ja bisher nur in Hamburg, NRW und Sachsen möglich ist.

Hallo Amai,

das bezog sich auf den neuen Satz 7 in § 45b Absatz 1 SGB XI
Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt auch, wenn für die Finanzierung der in Satz 6 genannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen Mittel der Verhinderungspflege gemäß § 39 eingesetzt werden.

zur Begründung wird im Entwurf auf "diesbezüglich divergente Auslegungen in der Praxis" hingewiesen. Der Satz soll der Klarstellung dienen und die einheitliche Leistungsgewährung sichern.

Die Betreuungsleistungen sollen ja laut Entwurf zu Betreuungs und Entlastungsleistungen umfunktioniert werden. Allerdings bleiben die Länder weiterhin Verordnungsgeber für die Anerkennung entsprechender Angebote.

LG Michael
amai 26.05.2014, 19:09#24
AW: Übersicht über die Änderungen der Pflegereform

Lieber Michael,
danke für die Aufklärung.

Bedeutet also Kassen dürfen also nun Leistungen der Verhinderungspflege nicht verweigern, weil sie zum Beispiel der Meinung sind im Pflegegutachten ist ein Pflegeaufwand von 130 Minuten täglich angegeben, dann bezahlen wir auch nur maximal für diese Zeitspanne , weil der Rest wäre eben "nur" Betreuung und Beaufsichtigung ? Richtig verstanden?

Irgendwo hatte ich mal von solch einer abstrusen Rechtsauslegung einer Kasse gelesen, ist mir aber erst wieder eingefallen, als ich deinen jetzgen Beitrag las.

LG, amai
MichaelK 31.05.2014, 17:59#25
AW: Übersicht über die Änderungen der Pflegereform

Hallo,

der Entwurf wurde vom Kabinett Merkel beschlossen. Nähere Infos: http://www.bmg.bund.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2014-02/1-pflegestaerkungsgesetz.html

LG Michael