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Abzugszeiten neu geregelt!

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    Abzugszeiten neu geregelt!

    Hallo Zusammen,

    durch Rechtsprechung des BSG wurde § 15 Absatz 2 SGB XI konkretisiert.

    Bei Kindern ist für die Zuordnung der zusätzliche Hilfebedarf gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend.
    Demnach sind in den einzelnen Altersstufen die Mittelwerte maßgebend. Im Einzelnen könnt ihr die Werte der angehängten Tabelle entnehmen. Die Regelung gilt rückwirkend für die Begutachtung ab 01.09. 2006.

    Leitsatz: Auf der Grundlage der neuen BRi hat die Berechnung der Abzugswerte für den normalen Grundpflegebedarf von Kindern (§ 15 Abs 2 SGB XI) entgegen der bisherigen, auf der Basis der alten BRi gerechtfertigten Praxis nicht mehr durch die Bildung von Zwischenwerten mittels Interpolation zu erfolgen, sondern durch die Bildung rechnerischer Mittelwerte...
    BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 15.3.2012, B 3 P 1/11 R

    Achtung Rechtsfolge!
    Wenn im Gutachten für die entsprechende Altersgruppe (von...bis) ein abweichender höherer Abzugswert angegeben wurde und dadurch eine niedrigere Pflegestufe zustande kam, ist dies rechtswidrig. Ggf. kann die höhere Pflegestufe gemäß § 44 SGB X bis zu 4 Jahren nachgefordert werden. Entsprechendes gilt für die Höhe der Rentenbeiträge, wenn sich eine andere Stufe ergibt.

    Beispiel:
    Kind 3 Jahre alt. Hilfebedarf laut GA in der Grundpflege 100 Minuten = Pflegestufe I. Als Abzugswert für gleichalte gesunde Kinder wurden 138 Minuten angegeben.
    Nach der akt. Rechtsprechung sind aber nur 113 Minuten zu berücksichtigen. Differenz: 25 Minuten.
    Ergebnis: Der Hilfebedarf in der Grundpflege beträgt nunmehr 125 Minuten = Pflegestufe II.

    LG Michael
    Angehängte Dateien

    #2
    AW: Abzugszeiten neu geregelt!

    Hallo Michael,
    vielen Dank für diese sehr wichtige Information.

    Wie immer sind hier die Betroffenen selber gefragt, sich zu kümmern und aktiv zu werden, falls diese Neuregelung die Einstufung verändert, damit ihre Rechte gewahrt bleiben.

    LG, amai

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      #3
      AW: Abzugszeiten neu geregelt!

      Hallo,

      ich möchte noch nachtragen, dass die Abzugswerte, die der Gutachter verwendet hat nach der bisher gültigen Methode (math. Interpolieren) unterstellt werden dürfen. D.h. also, auch wenn im Gutachten keine Minutenzahl genannt wurde, könnt ihr die Werte aus dem Anhang der Pflegegeld-Fibel unterstellen.

      LG Michael

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        #4
        AW: Abzugszeiten neu geregelt!

        Hallo Michael,

        habe eben im rehakids deinen Thread dazu durchgelesen,
        schreib aber lieber hier

        Irgendwie blick ich nun garnichts mehr.
        Wir haben erst vor kurzem rückwirkend Pflegestufe 1 bekommen (nach Gerichtsgutachten Vergleich zu den Daten des Gutachtens)

        Ich geb dir mal die Daten, weil ich schon so konfus bin mit dem Zahlengedrehe
        das ich es nicht mehr peile.

        Also Bella geboren 01.06.2009
        Pflegestufe ab 01.06.2010 beantragt (Klage)
        Gerichtsgutachterin am 09.01.2012 bei uns gewesen.
        Alterangabe laut Gutachten 2 1/2 Jahre

        So und ich habe außer den ganzen Texten mit den Erläuterungen warum wieviel mehr gegenüber "normalen" Kind auch am Ende des Gutachtens eine Zusammenfassung mit den Komplettzeiten des Hilfebedarfs.
        also hier steht z.B. Waschen 15 MIn. Morgends.....und so weiter.
        macht alles zusammen 243 Minuten plus 55 Minuten für Hauswirtschaftliche Versorgung. Gesamt 290 Minuten.

        Der gesamte Zeitaufwand für die Grundpflege beträgt täglich 134 Minuten, wobei für die Grundpflege 79 Minuten anfallen (steht so da)

        Hiese dann ja - 290 MInuten festgestellt - es bleiben 134 Minuten
        hat sie also 156 Minuten abgezogen.
        Und Pflegestufe 1 ab 01.10.2010 empfohlen - wir auch bekommen.
        Bei dir stehen 154 Minuten drin - bei 2 bis 3 Jahre.
        Aber am 01.06.12 ist nun 3 Jahre geworden und somit wäre ab jetzt
        nur noch 113 Minuten abzuziehen.

        Ich habe die Höherstufung hier liegen und komme auf Gesamt 257,5 Minuten Ohne Haushaltliche Versorgung.

        (Selbst beim Gerichtsgutachten haben ein paar Sachen gefehlt - davon abgesehen steht sie in der Entwicklung und mit Sachen wie Töpfchentraining kommen neuen Zeiten dazu) Davon nun nur noch die 113 Minuten weg - bleiben 144,5 Minuten übrig. Wäre somit Pflegestufe 2.

        Hab ich da nun einen Dreher drin - oder sehe ich das richtig ?
        Wird man ja echt irre davon.

        Tschüssi Sabine

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          #5
          AW: Abzugszeiten neu geregelt!

          Hallo michael,
          kannst du mir sagen wo ich nachlesen kann welche
          Aufgaben ich im pflegdtagebuch eintragen darf? Welche angerechnet werden?

          Liebe grüsse moppel

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            #6
            AW: Abzugszeiten neu geregelt!

            http://behinderte-kinder.de/

            dort unter pflegegeld findest du viele hinweise dazu und es müßte auch der link zur pflegefibel weiter unten zu finden sein.

            tschüssi sabine

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              #7
              AW: Abzugszeiten neu geregelt!

              Hallo Ihr,

              Die neue Version der Fibel steht jetzt zum Download bereit. Aufgrund der Rechtsprechung des BSG konnte ich die Tabelle zu den Abzugswerten jetzt wesentlich reduzieren und die Übergangsregelung aus dem PNG hab ich auch eingefügt.
              Ansonsten hat sich am Verfahren nix geändert.
              Der Speicherort ist unverändert: http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic7006-0-asc-0.html

              LG Michael

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                #8
                AW: Abzugszeiten neu geregelt!

                Hallo Michael,
                vielen Dank für deine Mühe und die Information der Aktualisierung.

                Deine Pflegefibel ist eine sehr gute und übersichtliche Hilfe durch die Tücken und sehr umfangreichen und nicht so einfach verständlichen Richtlinien zur Begutachtung für die Pflegestufe.

                LG, amai

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