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Pflegebett für Wohneinrichtung

gisibabe 19.03.2012, 10:47#1
Hallo
wir haben uns entschieden unseren Sohn (bald 15 J) in eine Wohneinrichtung für behinderte Kinder zu geben. Pascal ist nach einem Ertrinkungsunfall schwerstmehrfachbehindert.
Jetzt stellt sich die Frage: Muss die Krankenkasse ein Pflegebett für die Wohneinrichtung bezahlen.
Sein Bett bleibt zu Hause, da wir ihn ja sporadisch die Wochenenden nach Hause holen. Es wäre sozusagen eine Zweitversorgung, die die Kassen normalerweise nicht übernehmen:kopfkratz:

Meine Idee wäre ein neues Bett für die Wohneinrichtung zu beantragen und das alte Bett der Kasse abkaufen.

Wer hat da Informationen und kann mir Tips geben.

LG
Marika
Tobi 19.03.2012, 14:51#2
AW: Pflegebett für Wohneinrichtung

Hallo Gisibabe,

da es bei der Einrichtung wohl um eine Einrichtung der Eingliederungshilfe ( §43a SGB XI) handelt, müssen diese keine Hilfsmittel vorhalten. Diese Hilfmittel sind auch nicht in der Vergütung dieser Einrichtung einkalkuliert. Bei Pflegeheimen ist dies der Fall. Somit die Pflegekasse eigentlich dazu verpflichtet ein solches Hilfsmittel bereitzustellen.

Wie das mit eurem Pflegebett zuhause ist kann ich die leider nicht sagen. Kann schon sein, dass man verlangt, dass eurer Pflegebett mit umziehen muss.

Viele Grüße

Tobi