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Häusliche Krankenpflege in Einrichtungen

Inge 03.01.2012, 15:18#1
Häusliche Krankenpflege auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe – BSG vom 10.11.11- AZ: B 8 SO 16/09 R

Im Streit ist die Übernahme der Kosten von Harnblasenkatheterisierungen während des Aufenthalts der Klägerin in einem Behindertenwohnheim für die Zeit vom 8.2.2006 bis 8.2.2008.
Hiergegen wandte sich die Klägerin und machte geltend, spätestens seit der Neufassung des § 37 Abs 2 SGB V zum 1.4.2007 („sonst an einem geeigneten Ort“) sei ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege allein wegen der Unterbringung in einer Einrichtung der Behindertenhilfe nicht mehr ausgeschlossen. Wenn ein Anspruch gegen die Beigeladene zu 2 (Krankenkasse) nicht bestehe, habe sie jedenfalls Anspruch auf Übernahme der Katheterisierungskosten nach dem SGB XII durch den Beklagten.

Beim BSG endete das Verfahren endlich pragmatisch:
Der Beklagte hat den Anspruch der Klägerin anerkannt, und die beigeladene Krankenkasse hat sich gegenüber dem beklagten Sozialhilfeträger verpflichtet, diesem die ab 1. April 2007 entstandenen Kosten zu erstatten.

Quelle und kompletter Text: jus@publicum