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Rückzahlung ?

strubbel 22.09.2005, 15:21#1
Unsere 4 Jährige Tochter ist zu 100% geistig behindert und soll Pflegegeld bekommen.Meine Frage wird das Pflegegeld auch rückwirkend gezahlt wenn der Arzt es bescheinigt das es von der Geburt an ist die behinderung und wie lange wird das Pflegegeld zurückgezahlt ? Alle 4 Jahre oder nur einen festen Betrag ?
amai 23.09.2005, 00:05#2
Hallo Strubbel,
Pflegegeld wird erst ab Antragstellung bezahlt, d.h. auch wenn eine Pflegebedürftigkeit vorher vorliegt, es wird frühestens ab Antragstellung rückwirkend gezahlt, meist dauert das Verfahren ja selbst einige Monate, bei Widerspruch evtl. auch länger bis eine Pflegestufe durch ist.

LG, amai
Pauline 26.09.2005, 12:57#3
Hallo Strubbel,
amai hat Recht. Wenn Ihr allerdings einen Schwerbehindertenausweis beantragt, so beantragt ihn gleich ab Geburt. Dies geht und auf die Weise habt Ihr rückwirkend Anspruch auf einen höheren Steuerfreibetrag, d.h. gegebenenfalls Steuerrückzahlungen.
lg Pauline