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Kindergeld 45 J. Berechnung Einspruch

bibu30 16.12.2011, 22:20#1
Hallo,

ich bin froh, dass ich dieses Forum gefunden habe und hoffe, dass ich ein paar Informationen bekommen kann.
Meine Schwester ist zu 100 % schwerbehindert mit Kennzeichen H. Sie hat bis Mitte des Jahres Kindergeld bezogen. Nach der jährlichen Überprüfung wurde nun die Zahlung abgelehnt, da sie sich selbst versorgen könne. Leider ohne Berechnung. Informationen bekomme ich am Telefon nicht, geht nur schriftlich. Es hat sich nichts verändert, daher konnte ich nicht verstehen, warum es eingestellt wurde.
Hier nun zu den Daten. Meine Schwester bekommt 713 Euro EU-Rente und 103 Euro Gehalt für ihre Halbtagstätigkeit bei der Lebenshilfe. Sie wird dort nicht verpflegt. Sie hat Pflegestufe 1, das Geld geht aber komplett für den Pflegedienst weg. Unsere zusätzlichen Leistungen haben wir uns bisher nicht bestätigen lassen, da wir davon ausgegangen sind, dass sie eh die Grenze nicht überschreitet. Sie lebt allein in einer Wohnung.
Nun kam der Ablehnungsbescheid (14 Tage nach Verkündung).
Man rechnet ihr Eingliederungshilfe 1000 Euro an plus Rente plus Gehalt. Dagegen werden 1000 Euro für Unterkunft abgezogen und 84 Sachbezugs für Verpflegung wieder draufgerechnet.
Mit den plus minus 1000 Euro kann ich leben, wobei ich nicht weiß, wie sie darauf kommen. Aber dass man ihr die 84 Euro als Einkommen anrechnet, obwohl sie gar nicht verpflegt wird verstehe ich nicht.
Sie liegt nun 50 Euro über den Bedarf und bekommt dadurch kein Kindergeld mehr.

Kann mir einer durch den Dschungel helfen ?

Ein Beratungsgespräch ist mir in den nächsten 10 Tagen versprochen worden, mir läuft aber die Zeit weg, wegen der 4 Wochen Klagefrist.

Vielen vielen Dank
xxwollixx 26.12.2011, 15:14#2
AW: Kindergeld 45 J. Berechnung Einspruch

guten tag und noch ein schönes restliches weihnachtsfest

will mal nur kurz antworten und fragen
warum bekommt sie nur pflegestufe eins und hat aber buchstaben H.

wer hat denne das die einstellung der zahlung vom kindergeld vorgenommen?

hat sie einen eigenen haushalt oder wohnt sie bei den eltern und warium pflegedienst obwohl sie stunden arbeiten kann. denke hier ist es notwendig einen antrag zu stellen für feststellung einer neuen pflegestufe.

wenn sie eine pflegestufe hat kannst du verhinderrungspflege beantragen únd damit die hilfe des nachbarn bezahlen.

aus welcher ecke kommst du und sollte es nicht zu weit weg sein kann ich dir bestimmt einen guten anwalt empfehlen. ihr solltet nicht versuchen so probleme alleine zu klären sondern dafür einen fachanwalt aufsuchen.
früher habe ich viele sachen selber geklärt bis ich es einen anwalt übergeben habe und seit dem lebe ich ruhiger und es wird besser geklärt zu unseren gunsten.

mfg wolli
bibu30 26.12.2011, 21:32#3
AW: Kindergeld 45 J. Berechnung Einspruch

Hallo,

wir kommen aus dem Raum Wolfsburg.

Meine Schwester bekommt P1 weil es der MDK festgestellt hat. Das H hat sie schon gehabt, bevor es überhaupt die Pflegekassen gab. Sie hatte im Kindesalter einen Hirntumor.

Die Kindergeldkasse hat die Zahlung eingestellt, nachdem wir die jährliche Überprüfung eingereicht haben.

Sie hat einen eigenen Haushalt, auf der selben Straße wie meine Mutter. Wir und der Pflegedienst übernehmen so diverse Grundpflegeanteile.
In ihrer Halbtagsarbeit macht sie in der Lebenshilfe einfache Arbeiten (z.B. Elternbriefe falten).

VG bibu
Kirsten 27.12.2011, 13:08#4
AW: Kindergeld 45 J. Berechnung Einspruch

Hallo Bibu,

ganz schnell möchte ich dich ganz herzlich hier bei uns im Forum begrüßen. Wir freuen uns, dass du zu uns gefunden hast und hoffen, dir kann hier mit Tipps und Info`s geholfen werden. Momentan ist ja die etwas ruhigere Zeit und so können weitere von dir gesuchte Info`s auch noch folgen.
Das wünsche ich dir, sowie auch eine gute Zeit,
Kirsten
Myriam 27.12.2011, 13:12#5
AW: Kindergeld 45 J. Berechnung Einspruch

Hallo Bibu,

es werden doch bei der Berechnung auch Freibeträge berücksichtigt, oder? Habt ihr die alle auch angegeben? Das würde doch die "Gesammteinnahmen" um die absetzbaren Aufwendungen reduzieren? Auf jeden Fall würde ich mir die Berechnungsgrundlage schriftlich geben lassen.
bibu30 10.01.2012, 09:57#6
AW: Kindergeld 45 J. Berechnung Einspruch

Hallo,

ich wollte noch informieren, dass nun doch Kindergeld gezahlt wird. Meiner Schwester wurde ein Sachbezugswert für Verpflegung angerechnet, den sie aber nicht erhalten hat. Im Rahmen eines Antrags auf schlichte Änderung konnte ich das noch erwirken und so die Klage umgehen.

Viele Grüße
bibu30