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Anspruch auf Kopie des Gutachtens

Gast 25.02.2004, 17:09#1
Hallo,
für einen Bekannten frage ich mal etwas: Wo steht eigentlich, das die Pflegekasse einem eine Kopie des Gutachtens überlassen muß? Im Pflegegesetz habe ich es nicht gefunden. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Übrigens: Das gilt ja auch für Privat Versicherte oder nicht ?

Danke für eure Hilfe vorab!!

Liebe Grüße
Harald
amai 25.02.2004, 17:42#2
Hallo Harald ,
hier ein Zitat dazu:
"[.....]Bekomme ich das Gutachten zu sehen?
Einige Pflegekassen schicken automatisch eine Kopie des Gutachtens, andere erst auf Anfrage. In jedem Fall besteht ein Recht auf Einsichtnahme. Wird dies verweigert, kann dies mit einem Schreiben an die Pflegekasse unter Verweis auf §25 Abs. 1 SGB X eingefordert werden. Das Gutachten sollte auf jeden Fall angefordert werden, schon um eine Vergleichsmöglichkeit für eine eventuelle Wiederholungsuntersuchung zu haben.

Alle Informationen in diesem Artikel stammen aus der Broschüre "Das Pflegegutachten", herausgegeben von den Verbraucher-Zentralen und Verbraucherverbänden"
Näheres zu dem genannten § findest du hier:
http://www.global-help.de/exekuti....tm

Dies sollte ohne Zweifel auch für die private Pflegeversicherung gelten.
Viel erfolg!
Liebe Grüsse, amai