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Pflegestufe 1

Gast 12.08.2004, 11:33#1
Hallo,

ich bin 29 Jahre und bin schwerbehindert mit 90 GDB und den Merkzeichen B und G. Mein Sohn Sammy hat die Behinderung von mir geerbt. Am 16.12.2003 habe ich bei der KK die Pflegestufe 1 beantragt. Nach jedem Gutachter wurde abgelehnt. Ich habe immer wieder Widerspruch eingereicht. Bei Sammy ist es nun schon seit fast 2 Monaten beim sozialgericht in Schwerin. Es ist erwiesen, daßß wir auf die Hilfe meines Mannes den ganzen Tag über angwiesen sind, der kann deshalb nicht arbeiten gehen. Der MDK pauschalisiert auber nur den Minutenmehraufwand, obwohl mein Mann viel länger für alles braucht.
Soll ich jetzt mal einen Anwalt einschalten, welcher sich in Sachen Pflege auskennt oder was soll ich jetzt machen.

Es wäre sehr lieb, wenn ihr mir weiterhelfen könnt.

Gruß Kathrin
Karin1 12.08.2004, 20:53#2
Hallo! wir haben unsere Pflegestufe auch vorm Sozialgericht eingeklagt.Ich würde dir raten auf jeden Fall einen Rechtsanwalt eizuschalten der sich damit auskennt,du bekommst Prozesskosten Beihilfe damit endstehen dir dafür keine Kosten.unsere anwältin hat sich damals für Daniel sehr stark gemacht KK muste auch alles nachzahlen.wenn du weitere fragen hast melde dich.Karin mit Daniel 8 jahre ICP,Tetraspastik und noch einiges mehr
gaby1967 13.08.2004, 17:11#3
Hallo,

ich habe auch eine Klage gegen die Pflegekasse laufen, wegen Pflegestufe für meine Tochter.

Nehmt Euch einem Anwalt, der sich mit sowas auskennt. Vorher aber einen Beratungsschein vom Gericht holen. Ob ihr jetzt noch Prozesskostenhilfe bekommt, obwohl die Sache schon bei Gericht liegt, weis ich nicht, aber das kann Euch der Anwalt dann sagen.

Führt auf jeden Fall ein Pflegetagebuch, damit ihr die tatsächlich benötigten Zeiten nachweisen könnt.

Gruss Gaby
Gast 07.04.2005, 23:17#4
<!--QuoteBegin--+----><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="0" cellspacing="0"><tr><td>Zitat ( @ --)</td></tr><tr><td id="QUOTE"><!--QuoteEBegin-->
Hallo,auch wir haben einen Antrag für die Pflegestufe1 gestellt. Meine Tochter ist bald 4Jahre alt und einen SBAmit 70%Mz:B,G,H.diagnose:Hydrocep.intern.;entwicklungsverz,mit Muskelhypotonie.Sie kann weder sitzen ;laufen,stehen.Der Antrag wurde am9.4.04 gestellt,hatten seit dem 2mal den MDK vor der Haustüre, wurden jedesmal abgelehnt.Wir hätten nur 32min. Mehraufwand,???  [Bild: www.intakt.info]            
Da fÄllt mir nichts mehr zu ein... Naja,jetzt klagen wir vor Gericht .Hatten auch ein Pflegetagebuch geführt, das hatte die Dame vom Mdk ca.2Min. in der Hand.Die Zeit für das Ausfüllen hätte ich lieber mit meinen Kindern auf dem Spielplatz verbringen sollen .Bin ja auf das Urteil gespannt!
Yvonne 08.04.2005, 12:21#5
Hallo Susi,

also ich bin der Meinung, dass 70% Schwerbehinderung viel zu wenig sind und auch das aG würde ich beantragen. Last euch nicht unterkriegen und kämpft um eure Rechte.

Viele Grüße

Yvonne
Gast 08.04.2005, 23:14#6
Zitat von [b
Zitat ( @ --)]
Hallo Yvonne,erstmal ein ganz grosses Lob für dieses Forum!
Habe hier schon einige Stunden verbracht und viele Tipps aufgeschnappt .Das mit dem SBA ist momentan auch wieder am laufen ,bin gespannt ob sie dann höher eingestuft wird. Man soll die Hoffnung nie aufgeben, auch wenn man manchmal denkt es geht nicht mehr . [Bild: www.intakt.info]
Du hattest was von aG geschrieben ? Kannst du mich mal aufklären was das ist, steh heut ein bisschen auf der langen
Leitung... bin grad mit Luftballon aufblasen fertig geworden,meine Kleine hat morgen Geburtstag
[Bild: www.intakt.info] Danke schon mal im voraus!
Holger 09.04.2005, 10:16#7
Hallo Susi!

Erst mal Glückwunsch an deine Kleine!
aG bedeutet "außergewöhnlich gehbehindert". Was euch das genau bringt, findest du auf http://www.intakt.info/69-0-schwerbehinderung.html.
Viel Spaß beim Feiern!

Grüße,
Holger
SUSI&CO. 12.04.2005, 22:41#8
<!--QuoteBegin--+----><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="0" cellspacing="0"><tr><td>Zitat ( @ --)</td></tr><tr><td id="QUOTE"><!--QuoteEBegin-->
Hallo Holger,
danke für die schnelle Antwort.Hab mich da mal durchgewälzt und bin wieder ein bisschen weiter gekommen.Müssen jetzt erstmal auf unseren neuen SBA warten,bin mal gespannt ob dann aG mit drin ist...wenn nicht werden wir auf jedenfall Einspruch erheben,allein schon wegen der Parkerlaubnis.Nochmal eine ganz andere Frage an Alle... !!!
Gibt es ewtl.irgendwo finanzielle Hilfen für Eltern mit behinderten Kindern . Da wir ja schon seit 01.04 um Pflegestufe 1 kämpfen, und auch nicht wissen wie lange es noch dauern wird ,ist mein Mann schon soweit das er am Wochenende auch noch arbeiten gehen will / muss . L.G.SUSI
Pauline 17.04.2005, 19:19#9
Hallo Susi,
von meiner Seite nochmal eine kurze Ermutigung, nicht aufzugeben. Nach Deiner kurzen Beschreibung würde ich selbst Pflegestufe 1 für einen Witz halten. Und wenn Ihr (mindestens)Pflegestufe 2 durchgekämpft habt,entspannt sich Eure finanzielle Lage sicherlich. Sonstige Hilfen? Kenne ich keine außer Stiftungen.
lg Pauline
SUSI&CO. 18.04.2005, 22:10#10
Zitat von [b
Zitat ( @ --)]
Hallo Pauline,
danke für die aufmunternden Worte.Hoffe das es mal langsam vorwärts geht.Uns wäre mit der Pflegestufe 1 schon geholfen,auch wenn es nur ein Tropfen auf dem heissen Stein ist.
Bei einem bin ich mir sicher , sollten wir nochmal das Vergnügen mit dem MDK haben ,werden wir auf jedenfall einen Rechtsanwalt mit einschalten.Ich denke das es dann viel leichter ist zu seinem Recht zu kommen.Als wenn man es nicht schon schwer genug hat, da werden einem nur Steine in den Weg gelegt.Und diese ewige Warterei,und diese Ungewissheit...das macht einen schon ganz schön fertig!

L.G.SUSI
Gast 12.06.2005, 22:44#11
Hallo liebe Leute hier im Forum!

Ich bin nicht registreit hier, erhoffe mir aber doch Hilfe von eurem Wissenstand. Habe einen Sohn (15 m.) der mit Doppelter LKGS geboren wurde. Habe leider erst nach knapp 4 Monaten einen antrag auf Pflegeversicherung gestellt. Mitlerweile wurde der 2. Einspruch abgeschmettert und genau aus dem Grund aus welchen wir die Einspruche gestellt hatten.
Es wurde nicht auf die tatsächlichen Zeiten bei der Pflege und Hauswirtschaft eingegangen und korregiert!
Nun meine Frage. An wenn kann ich mich zur Beratung wenden? Reichen den da auch die Leute der Rechtschutzversicherung? Habe mal gehört das es ein kostenloses Schiedsgericht gibt, aber wo ist das? Wohne im Einzugsgebiet München! Bin mitlerweile sehr verärgert auf unsere Krankenkasse und MDK,da nicht mal eine Zustimmung zu den Anmerkung von uns,gemacht wurde und wir jetzt ein Jahr hingehalten wurden.
Hoffe ihr könnt mir da weiter helfen. Die Pflegeliste aus euerer HP war schon eine Hilfe, aber das interessierte leider die KK nicht, und die haben nur welche für Erwachsene!

Liebe Grüße

Andrea
gaby1967 13.06.2005, 23:38#12
Hallo Andrea,

hast du bereits einen Widerspruchsbescheid? Wenn ja, kannst du Klage beim Sozialgericht einreichen.

Deckt deine Rechtsschutzversicherung auch Fälle vor dem Sozialgericht ab? Wenn ja, dann such dir einen Anwalt für Sozialrecht und reiche über den Klage beim Sozialgericht ein.

Wenn Deine Rechtsschutzversicherung keine Sozialrechtsfälle abdeckt, kannst Du bei geringem Einkommen einen Beratungshilfeschein auf dem Amtsgericht holen. Mit dem gehst Du dann zu einem Anwalt Deiner Wahl. Der kann dann Klage für dich einreichen und gleichzeitig Prozesskostenhilfe und seine Beisitzung beim Sozialgericht beantragen.

Richte Dich bei einer Klage aber auf eine lange Bearbeitung ein.

Meiner Kleinen wurde zum Oktober 2003 die Pflegestufe 1 aberkannt. Am kommenden Freitag (17.06.2005) - also nach 21 Monaten ohne Pflegegeldzahlung - ist nun endlich der Termin vor dem Sozialgericht (Klage eingereicht im April 2004). Sieht aber gut aus für uns. Das Gutachten vom gerichtlichbestellten Gutachter fällt voll und ganz zu unseren Gunsten aus und trotzdem kommt der MDK mit immer hirnrissigeren Begründungen die Pflegestufe nicht anzuerkennen.

Erst war die Begründung, daß meine Kleine eine überdurchschnittliche geistige Entwicklung hätte und deswegen keine Pflegestufe mehr bekommt (klar, sie wäscht sich mit dem Gehirn) und dann kam die Begründung, daß bei altergemäßer weiteren Entwicklung davon auszugehen ist, daß sich der Pflegeaufwand bis zu Beginn der Pupertät normalisiert hat und deswegen keine Pflegestufe gerechtfertigt sei. ÄÄÄHm, meine Kleine ist jetzt gerade mal 6 Jahre alt - was interessiert mich jetzt, was in 8 oder 10 Jahren ist?

Also in etwa so: Eine 85jährige bekommt jetzt keine Pflegestufe, weil bei weiterer altergemäßer Entwicklung in 10 Jahren nur noch die Blumen zu pflegen sind, die kein Pflegegeld rechtfertigen oder wie???

Also, richtige dich auf die irrsinnigsten Begründungen ein und viel Nerven.

Viel Erfolg.

Gruss Gaby
Gast 30.06.2005, 19:52#13
Hallo,
danke für die Antwort Gaby. Habe mich bei der Versicherung kundig gemacht und und wir haben uns entschlossen zu klagen, da wir volle rückgendeckung haben. Habe an ein bis zwei Stellen unseren Fall geschilder und überall kam die Antwort "Klagen sie!"

Glückwunsch zu Deinem Ergebnis und Danke nochmals.