Hallöchen
Ab nächstem Jahr wird sich ja einiges durch die Hartz - Reformen ändern.
Nun gibt es einen Punkt bei der Berechnung
unter "Sozialgeld", was praktisch Kindern bis zum 14. Lebensjahr gezahlt wird ... wo es einen Mehrbedarfszuschlag von 35% des Regelsatzes gibt.
Es steht folgendermaßen geschrieben:
Mehrbedarf für behinderte Hilfebedürftige
(35%), wenn Eingliederungshilfe nach
§ 49 I Nr. 1 u. 2 SGB XII gezahlt wird
Alleinerziehendenzuschlag fällt weg, da weder 1 Kind unter 7 vorhanden noch 2 Kinder unter 16. Meine Große ist 17.
Weiss nun einer, wer diesen Zuschlag bekommt und unter welchen Voraussetzungen?
Anke
Hallo Anke,
ich beschäftige mich schon eine ganze Zeitlang mit dem Thema "AlgII".
Diesen Paragraphen 49 habe ich bis jetzt so noch nicht gefunden, wo das mit dem 35%-Mehrbedarf steht. Im SGB XII steht bei § 49 was zur Familienplanung. Keine Ahnung wo der andere Text herkommt (suche mich schon dabbisch im Netz bei Google

)
Einen alleinerziehenden Zuschlag erhälst du doch ab 01.01.2005 und zwar für jedes Kind 12% - jedoch bei einem Kind unter 7 Jahren 36% und bei 2 oder 3 Kindern unter 16 J. sind es auch 36%. Bei einem Kind über 7 bzw. 4 und mehr Kindern unter 16 J. gibt es pro Kind 12% jedoch höchstens 60%.
z.B. Du hast am 01.01.2005 2 Kinder unter 16 Jahren und erhälst einen alleinerziehenden Zuschlag von 36 %. Im März wird eines der beiden 16 Jahre, dann erhälst Du für jedes der beiden je 12% und somit 24% Zuschlag.
So habe ich das zumindest verstanden.
Gruss Gaby
ALG II-Ansprüche kann man hier selber berechnen:
zum Downloaden, runtergeladen kann man sich eine Exel-Tabelle - wer damit klar kommt...
http://www.michael-brinkmann.de/arbeitslosengeld2.html
Hallo Gaby
das mit den 12% hab ich schon oft gehört, jedoch weiss ich nur was vom alleinerziehendenmehrbedarf bei 1 Kind unter 7 oder 2 Kinder unter 16. Das wäre dann bei mir gegessen.
Die 12% tauchen auch nicht in dieser Exel-Tabelle auf ;o(
Also ich bleib dran *fg*
Anke
Hallo!
Also, ich habe den Antrag schon bekommen, und dort wird nur der Mehrbedarf für Behinderte, die Hilfe zur Eingliederung ins Arbeitsleben bekommen, angegeben. Das heißt also im Klartext, behinderte Minderjährige bekommen keinen Mehrbedarf angerechnet. Nur wenn besondere Ernährung notwendig ist, kann man Mehrbedarf geltend machen. In irgendeinem Chatprotokoll zum Thema Hartz IV wurde die Frage nach dem Mehrbedarf für behinderte Kinder von dem Experten auch so beantwortet. Dafür bekommen wir ja einen Steuerfreibetrag. Nur nützt der Dir nichts, wenn Du Arbeitslosenhilfe bekommst. Von wegen "Keiner darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Wenigstens wird das Pflegegeld nicht auch noch als Einkommen angerechnet.
Liebe Grüße
Grit