Hallo,
wer kann mir helfen oder weiß Rat? Ich möchte die komplette Summe Verhinderungspflege beantragen. Dies will ich nutzen um damit z.B. unseren Babysitter zu bezahlen etc. Ich denke das sie aber noch zu jung (16 J.) ist um dafür zu unterschreiben. Außerdem muß sie dann doch wohl den Betrag versteuern, oder? Wie macht ihr das?
Gruß Kati
Hallo Kati,
ich nehme Verhinderungspflege monatlich in Anspruch. Für jeden Tag den ich in Anspruch nehme lass ich mir von der Person Quittieren und was sie an Geld bekommen hat und wieviel Stunden es waren. Niemals über 8 Stunden pro Tag gehen, denn dann wird es vom Pflegegeld abgezogen.
Am Ende des Monats reiche ich die Belege ein und bekomme das Geld erstattet.
Ich denke nicht, dass die KK Probleme macht, wenn ein 16 Jähriges Mädchen die Verhinderungspflege übernimmt. Wir hatten hier auch schon eine angehende Erzieherin von 17 die die Verhinderungspflege gemacht hat und nach dem Alter wurde auch nicht gefragt. Ich habe im Monat so um die 18 Stunden die ich in Anspruch nehme und zahle pro Stunde 7 Euro. Dieses Geld muss nicht versteuert werden.
Viele Grüße
Yvonne
Hallo Yvonne,
danke für deine Antwort, hat mir gut geholfen. Jetzt ist noch eine weitere Frage aufgetaucht: Ist es möglich die Verhinderungspflege in einer Summe, mit einer Privatperson abzurechnen? Es scheint mir nicht. Aber was mache ich wenn ich mal 2 oder 3 Wochen am Stück Urlaub machen möchte und Paul privat gepflegt werden soll?
Außerdem würde ich gerne noch wissen, wie weit ich nachträglich die Verhinderungspflege beantragen kann. Wir bekommen jetzt seit November 2001 Pflegegeld.
Danke und schöne Grüße
Kati
Hallo Kati,
also ich denke nicht, dass du Rückwirkend die Verhinderungspflege für die Jahre bekommen kannst. Sofern du dieses Jahr die Belege gesammelt hast spreche mit der KK ob du sie einreichen kannst um es mit der Verhinderungspflege verrechnen zu lassen für 2003. Wenn du 3 Wochen z.B. am Stück Verhinderungspflege in Anspruch nimmst, wird es von der Pflege abgezogen und von der Verhinderungspflege nichts oder sehr wenig über bleiben. Wie das sich aber genau verhält kann dir vielleicht jemand anders hier sagen, den in dieser Art haben wir es noch nie in Anspruch genommen.
Viele Grüße
Yvonne
hallo
Ich habe bisher die Verhinderungspflege nur in der Form in Anspruch genommen, daß ich mir für 4 x 1 Woche oder 2 x 2 Wochen (o.ä.) jemanden( nicht verwandt in 1. und 2. Linie, aber zum Beispiel eine Freundin) Vertretung in der Pflege für meinen Sohn gesucht habe und das mit der Krankenkasse abgerechnet. Der Betrag von jährlich 1432,- Euro wurde dann entsprechent geteilt und nur ein geringer Teil davon wird in Abzug mit dem monatlichen Pflegegeld gebracht.
Ich weiß von einer Freundin, daß diese auch rückwirkend für das vergangene Jahr - in ihrem Fall für das Jahr 2002 - die Verhinderungspflege bei der Krankenkasse geltend gemacht hat.
Bei uns beiden genügt zum Beispiel als Beleg für die von uns jeweils geleistete Pflege eine einfache Quittung, die der andere unterschreibt.
Also ganz einfach.
Liebe Grüße
Daniela
Hallöchen
Ui dazu hab ich gleich auch mal eine Frage. Muss ich voher die Verhinderungspflege beantragen, oder wird die anstandslos gezahlt, wenn man Pflegegeld bekommt und dann eine Rechnung einreicht? Oder erst bewilligen lassen und dann einreichen?
Lieben Gruß
Anke
Hallo Anke!
Ich habe beim 1. Mal bei der KK um die Zusendung eines Antrages zur Verhinderungspflege gebeten. Der kam dann, ich füllte ihn aus. Darauf stand unter anderem gleich der Zeitraum, für den die Pflege in Anspruch genommen wurde und die Kosten, die erstattet werden sollten. Dazu sollten Belege und/oder Quittungen eingereicht werden. Alles zusammen und "ab geht die Post" zurück zur KK.
Eventuell handhaben die Kassen aber unterschiedlich. Ich denke, einfach mal anrufen und nachfragen. Keine Scheu, denn es steht Dir zu!!
Hallo Daniela,
ganz lieben Dank für Deine Zeilen. So werd ich das mal versuchen. Ich glaub auf nen Anruf von mir freuen die sich nicht, weil ich momentan gegen meine KK Klage <fg>. Ich werd es einfach schriftlich anfordern.
Danke und lieben Gruß
Anke
Hallo,
jetzt habe ich es endlich geschafft die Verhinderungspflege zu beantragen. Meine Freundin die ganz in der Nähe wohnt ist da für mich da.
Nun will die Krankenkasse einen Nachweis über Verdienstausfall und Fahrtkosten, sonst könnten sie es nicht bezahlen. Habe nun in dem Buch "Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen" nachgesehen. Dort kann ich nur finden, dass die Aufwendungen bis zur Höhe von € 1432,00 nachgewiesen werden müssen damit sie erstattet werden (wie ich das verstehe).
Was sagt ihr dazu? Was soll ich tun?
Gruß Kati