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verhinderungspflege

Gluta 22.07.2011, 02:23#1
hallo zusammen mein sohn hat pflegestuffe 3. im jahr 2010 haben wir eine pflegeperson damit bauftagt mein sohn zu pflegen und eine rechnung an die aok geschickt, die rechnung wurde von der aok bis heute nicht bezahlt mit der begründung sie hätten keine rechnung von uns erhalten und ich hatte keine lust zu kämpfen. wie sieht es jetzt aus kann ich für 2010 rückwirgend nochmal eine rechnung stellen.
2.frage: wie stellt man am besten so ein antrag und muß drin stehen
3.frage: mein sohn ist heute in der schule von seinem therapiestuhl runter gefalen und hat seine beiden schneidezähne verloren sollte ich eine anzeige gegen die schule machen, weil er auch zum zweiten mal da runter fällt.

gruß gluta
amai 22.07.2011, 11:29#2
AW: verhinderungspflege

Hallo Gluta,
erst einmal herzlich Willkommen hier im Intakt-Forum und einen guten Austausch.

Zu deinen Fragen:
Wie alt ist euer Sohn ? Um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, muss mindestens ein halbes Jahr häuslich gepflegt worden sein, es muss aber nicht ein halbes Jahr eine Pflegestufe vorhanden gewesen sein.

Die Quittungen für in Anspruch genommene Verhinderungspflege im Jahr 2010 könnt ihr jetzt auch noch einreichen. Wenn also die Ersatzpflegeperson(en) bereit sind , euch noch einmal den Erhalt des Geldes zu unterschreiben, muss die AOK zahlen.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/45.html :
"
§ 45 SGB I Verjährung
(1) Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind.
(2) Für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß.
(3) Die Verjährung wird auch durch schriftlichen Antrag auf die Sozialleistung oder durch Erhebung eines Widerspruchs gehemmt. Die Hemmung endet sechs Monate nach Bekanntgabe der Entscheidung über den Antrag oder den Widerspruch."

Da das erste Mal wohl Unterlagen verloren gingen, würde ich das Schreiben persönlich gegen Empfangsbestätigung in der Filiale abgeben oder aber per Einschreiben schicken.

Aus der Quittung muss ersichtlich sein:
- Für wen die Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39, SGB XI beantragt werden, wer also gepflegt wurde, hier dein Sohn
-Name der Person, die die Ersatzpflege ausgeführt hat
-wann gepflegt wurde, jeweilige Daten, an denen die Pflege stattfand
-wie lange gepflegt wurde (ob unter oder über acht Stunden am Tag ist sehr wichtig dafür, ob das Pflegegeld anteilmäßig gekürzt wird)
-Stundensatz, der bezahlt wurde
-Geamtsumme, die sich daraus ergibt
-Unterschrift der Ersatzpflegeperson
- Der Satz:" Ich bin mit dem Pflegebedürftigen nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert und wohne nicht mit ihm in einer häuslichen Gemeinschaft." sofern dies zutrifft, weil für Haushaltsangehörige und Verwandte bis zum zweiten Grad Einschränkungen bestehen bei der Höhe des zu erstattenden Geldes.
Das ist in diesem Fall nämlich auf jährlich maximal die Höhe eines Pflegegeldes der jeweiligen Stufe begrenzt, zuzüglich evtl. nachgewiesener Fahrtkosten und Verdienstausfall bis dann insgesamt also maximal 1510 Euro jährlich zur Zeit.

Das Geld der Verhinderungspflege tritt an Stelle des Pflegegeldes. Der erste und letzte Tag der Ersatzpflege darf nicht gekürzt werden, die restlichen Tage um 1/30, wenn die Pflege zusammenhängend tageweise in Anspruch genommen wurde. Für Tage , an denen die Verhinderungspflege unter acht Stunden am Tag in Anspruch genommen wurde, darf das Pflegegeld nicht gekürzt werden.

Zum Unfall in der Schule: unbedingt bei allen Ärzten wo du warst oder die ihr wegen der Verletzungen und der Zähne aufsucht angeben, das es sich um einen Schulunfall handelt! In der Schule darauf bestehen, dass eine Unfallmeldung geschrieben wird! Alle Kosten der Behandlung und auch spätere Folgekosten wie etwa für Zahnersatz (waren es vielleicht sogar schon bleibende Zähne?) werden dann von der Unfallkasse getragen.

Eine Anzeige könnte man stellen, wenn eine Aufsichtsverletzung vorläge und nachweisbar wäre, was hat man euch denn gesagt wie es genau passiert ist? Wird euer Sohn nicht gesichert durch Gurte im Therapiestuhl? Kann er alleine sitzen?

LG, amai
Andrea61 22.07.2011, 17:38#3
AW: verhinderungspflege

Hallo Gluta, zu deiner frage 3 würde ich sagen auf alle Fälle ein Unfallprotokol schreiben lassen das brauchst du für den Zahnarzt falls er später eine Krone oder Ersatz braucht.
Ich würde zu Frage 2 sagen lass dir die Rechnung noch mal ausdrucken u reiche sie per Rückantwort oder Persöhnlich bei der KK ein.
Lieben grüß Andrea
Gluta 23.07.2011, 03:53#4
AW: verhinderungspflege

hallo amai
mein sohn ist 10 jahre alt und hat seit 2005 die pflegestufe 3 .
mein sohn muß gesichert werden die schule hat gesagt entweder man hat ihn vergessen zu sichern oder ein kind hat ihn entsichert, für mich haben die in beiden fällen die aufsichtspflicht verletzt.
danke für eure hilfe
gruß gluta
amai 23.07.2011, 12:30#5
AW: verhinderungspflege

Hallo Gluta,
so wie du die Umstände schilderst, hört sich das schon danach an, als ob euer Sohn (bzw. mehrere Kinder) nicht richtig überwacht wurden oder nicht pflichtgemäß gesichert wurde.
Allerdings solltest du bedenken, dass das Verhältnis zur Schule durch eine Anzeige sicher belastet wird. Habt ihr vor zu wechseln?
Was ergaben Gespräche mit der Schulleitung, es ist ja schon einmal vorgekommen? Es scheint ja generell ein Problem zu bestehen (Personalmangel, schlecht geschultes Personal?) wenn sich solche Unfälle wiederholen.

Zur Verhinderungspflege noch eine Frage: geht es nur um das Jahr 2010 oder ist dir generell erst jetzt bekannt geworden, dass ihr in Anspruch genommene Verhinderungspflege mit der Kasse abrechnen könnt? Falls dies der Fall ist, könnt ihr wie gesagt rückwirkend bis vier Jahre die Ansprüche anmelden, sofern ihr die entsprechenden Aufwendungen noch durch Quittungen nachweisen könnt.

LG, amai
Gluta 25.07.2011, 02:49#6
AW: verhinderungspflege

hi ich hab 3 kinder aber nur der älteste ist schwer behindert. ich hab mit der schulleitung noch nicht gesprochen, das war ja der letzte schultag wo es passiert ist und die schule können wir nicht wechseln das ist die einzige schule weit und breit. mein sohn hat eine einzel betreuung deswegen verstehe ich das alles nicht. wir verstehen uns auch mit der schule seher gut.
das mit der verhinderungspflege wußte ich auch nicht erst seit 2010 wiß ich das.

gruß gluta