Hallo zusammen!
In der Pflegegeldfibel von Michael heisst es auf Seite 18, dass bei Internatsunterbringung das Pflegegeld nicht gekürzt wird, wenn die zu pflegende Person jedes Wochenende zu Hause ist.
Gibt es dazu irgendwo eine Rechtsquelle, Gesetzestext, Urteil o.ä.?
Wenn ja, würdet ihr mir damit sehr weiterhelfen.
Meine Tochter wird ab September eine berufsvorbereitende Bildungsmassnahme in Internatsform im BBW Volmarstein besuchen und jedes WE nach Hause kommen. Unsere Pflegekasse ist nun der Meinung, Pflegegeld nur noch für die Tage zu zahlen, wo meine Tochter zu Hause ist.
Vielen Dank und Gruß vom Krümelmonster
In der Pflegegeldfibel von Michael heisst es auf Seite 18, dass bei Internatsunterbringung das Pflegegeld nicht gekürzt wird, wenn die zu pflegende Person jedes Wochenende zu Hause ist.
Gibt es dazu irgendwo eine Rechtsquelle, Gesetzestext, Urteil o.ä.?
Wenn ja, würdet ihr mir damit sehr weiterhelfen.
Meine Tochter wird ab September eine berufsvorbereitende Bildungsmassnahme in Internatsform im BBW Volmarstein besuchen und jedes WE nach Hause kommen. Unsere Pflegekasse ist nun der Meinung, Pflegegeld nur noch für die Tage zu zahlen, wo meine Tochter zu Hause ist.

Vielen Dank und Gruß vom Krümelmonster
