Hallo liebe Forumianer;
vieleicht kann mir einer Auskunft geben oder kann aus eigener Erfahrung berichten.
Mein Sohn ist 19 Jahre und körperlich und Geistig behindert Pflegestufe 1.
Ich hole Ihn alle zwei Wochen von Freitag 18 Uhr bis Sonntag Mittag.
Würde mir für die Zeit anteilig das Pflegeld zustehen oder würde das über die Verhinderungspflege gezahlt oder???
Ich habe gelesen das Pflegeld gezahlt wird wenn die 8 std nicht überschritten werden. Wie würde das in meinem Fall gerechnet. Kann man das auch Rückwirkend geltend machen???
Gruß
Summer
vieleicht kann mir einer Auskunft geben oder kann aus eigener Erfahrung berichten.
Mein Sohn ist 19 Jahre und körperlich und Geistig behindert Pflegestufe 1.
Ich hole Ihn alle zwei Wochen von Freitag 18 Uhr bis Sonntag Mittag.
Würde mir für die Zeit anteilig das Pflegeld zustehen oder würde das über die Verhinderungspflege gezahlt oder???
Ich habe gelesen das Pflegeld gezahlt wird wenn die 8 std nicht überschritten werden. Wie würde das in meinem Fall gerechnet. Kann man das auch Rückwirkend geltend machen???
Gruß
Summer
