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Häusl. Krankenpflege von der Verhindertenpflege

grubies 21.02.2011, 20:08#1
Hallo

nach langem Lesen hätte ich nun mal eine Frage.

Aufgrund einer OP benötige ich für ca 4 Wochen eine Haushaltshilfe. Die Kasse bewilligt nun eine woche 5 Stunden täglich und danach soll ich die Verhindertenpflege verwenden.

Irgendwie seh ich das aber nicht ein, da die Verhindertenpflege meines Erachtens nicht dafür da ist, den Haushalt zu machen sondern auf Alex aufzupassen, Ausflüge zu machen oder er mit der OBA in den Urlaub fahren kann.

kann die KK wirklich verlangen, dass die restliche Zeit über die Verhindertenpflege gemacht wird und der rest des Jahres ist dann weg?

Für mich ist das nur so, wir zahlen nicht und sollen doch die anderen zahlen

Danke für die Hilfe

claudia
Yvonne 21.02.2011, 21:49#2
AW: Häusl. Krankenpflege von der Verhindertenpfleg

Hallo Claudia,

die Haushaltshilfe und die Verhinderungspflege sind 2 paar verschiedene Schuhe. Ich denke dein Arzt hat dir eine Haushaltshilfe verschrieben die kommt und den Haushalt macht, putzt, kocht wäscht etc. oder?
Sprich eine Haushaltshilfe ist auch nicht für die Pflege zuständig. Um die zu pflegnde Person zu versogen weil du verhindert bist, dafür ist die Verhinderungspflege zuständig.

Liebe Grüße

Yvonne
elfriede 21.02.2011, 22:17#3
AW: Häusl. Krankenpflege von der Verhindertenpfleg

hallo grubis.
ja .genau ,alles was du nicht tun kannst für dein kind ,wo versorgt werden muss.geht über die verhinderungspflege.
was anderes gibt es da nicht,von der krankenkasse.
grubies 22.02.2011, 07:01#4
AW: Häusl. Krankenpflege von der Verhindertenpfleg

Guten Morgen,

gibtr es irgendwo einen Gesetzestext, dass es zwei paar stiefel sind, denn ich darf ja nix machen für ihn, egal ob Haushalt oder Pflege, somit sieht die Kasse das als eines ;l((

Danke
elfriede 22.02.2011, 08:15#5
AW: Häusl. Krankenpflege von der Verhindertenpfleg
Zitat von grubies
Guten Morgen,

gibtr es irgendwo einen Gesetzestext, dass es zwei paar stiefel sind, denn ich darf ja nix machen für ihn, egal ob Haushalt oder Pflege, somit sieht die Kasse das als eines ;l((

Danke

ja klar das sieht die kasse als eins nach ihren gesetzen.
.ich würde die verhienderungspflege aus-schöpfen denn meine gesundheit ist mir lieber
als das fehlende geld.das du damit ausgeschöpft hast.
:hop:
grubies 22.02.2011, 08:19#6
AW: Häusl. Krankenpflege von der Verhindertenpfleg

klar ist die Gesundheit wichtig - aber irgendwie sehe ich auch nicht ein, dass Alex das Geld dann auf der anderen Seite fehlt für die Ausflüge usw und die Kasse damit sparen kann wo sie will, wenns eventuell nicht rechtens ist
amai 22.02.2011, 08:43#7
AW: Häusl. Krankenpflege von der Verhindertenpfleg

Hallo grubies,
gibt es ausser dem behinderten Kind noch andere Kinder zu versorgen? Die Verhinderungspflege ist ausschliesslich zur PFLEGE des Behinderten gedacht.

Und für die Pflegestufe zählt übrigens nur der hauswirtschaftliche Teil mit hinein, der behinderungsbedingter MEHRAUFWAND ist. Ausserdem eben die Pflege ausschliesslich des behinderten Kindes/ des Behinderten.

Für die allgemeine Weiterführung des Haushaltes und Versorgung evtl. weiterer Kinder bzw. dir ist die Leistung der Ersatzpflege nicht gedacht.

Du solltest in die Satzung deiner KK schauen, was dort genau zur Haushaltshilfe festgelegt ist.

Gesetzlich festgelegt für alle Kassen ist folgendes:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/38.html

"§ 38 SGB V Haushaltshilfe
(1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, daß im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

(2) Die Satzung kann bestimmen, daß die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen.

(3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.

(4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.

(5) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag an die Krankenkasse."

§ 37 wäre , wenn du häusliche Krankenpflege bekommst, d.h. z.b. zur Vermeidung von Krankenhauspflege ("[...]wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird[...]"

LG, amai
grubies 22.02.2011, 08:49#8
AW: Häusl. Krankenpflege von der Verhindertenpfleg

Vielen Dank für die ausführliche Antwort, da kann ich dann wohl nur auf das goodwill der AOK hoffen, länger als eine Woche zu zahlen und nicht die Verhindertenpflege anzugreifen, wenn ich den text richtig interpretiere.
ich hab noch drei Kids, die jedoch arbeiten/studieren und auch nicht immer daheim sind - mein Mann ist nur am WE daheim unter der Woche nicht, was schon als Kriterium lt. AOK berücksichtigt wurde.

na ich werd mein Glück trotzdem versuchen, mehr als nein können sie nicht sagen ;o), da meine Ärzte die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen haben , dass es nicht länger bewilligt wurde

Danke für die Info Claudia
amai 22.02.2011, 09:11#9
AW: Häusl. Krankenpflege von der Verhindertenpfleg

Hallo Claudia,
um welche AOK handelt es sich denn genau?

In der Satzung der AOK Niedersachsen steht zum Beispiel folgendes, was über die gesetzlichen Leistung hinausgehen würde:

http://www.krankenkassensuche.de/kassendetail.php?action=satzleist&homelink=&land=0&koopname=&kasse=2&satzleist_index=3&satzleist=4&pkv=&clip=&f_monatsbrutto=

"Über die in § 38 Abs. 1 SGB V* genannten Fälle hinaus stellt die AOK Haushaltshilfe unter folgenden Voraussetzungen zur Verfügung: - Haushaltshilfe ist wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen erforderlich und im Haushalt lebt ein Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Dauer: bis zu 52 Wochen. - Die AOK stellt bei akuter schwerer Krankheit oder bei akuter Verschlimmerung einer Krankheit Haushaltshilfe bis zu 4 Wochen auch dann zur Verfügung, wenn kein Kind im Haushalt lebt. Umfang der Hilfe: Grundsätzlich 8 Stunden/Tag, Abweichungen je nach individueller Erfordernis möglich. Bei selbstbeschaffter Haushaltshilfe bis zu € 7,50 stündlich. (*Voraussetzung für diese Leistung ist immer: Keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt weiterführen)"

LG, amai
grubies 22.02.2011, 09:14#10
AW: Häusl. Krankenpflege von der Verhindertenpfleg

-aok bayern - leider kann da so einen passus nicht finden
amai 22.02.2011, 12:22#11
AW: Häusl. Krankenpflege von der Verhindertenpfleg

Hallo Claudia,

die Satzung findest du hier:
https://www.aok.de/assets/media/bayern/aok-bayern-satzung-08-2009.pdf

"Satzung AOK Bayern
§ 14
Mehrleistungen zur Haushaltshilfe
(1) Außer in den in § 38 Abs. 1 SGB V genannten Fällen stellt die AOK Haushaltshilfe auch dann zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiter führen kann.
(2) Haushaltshilfe nach Absatz 1 wird ab dem 4. Anspruchstag, höchstens für 26 Wochen im Kalenderjahr zur Verfügung gestellt. Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 1 unmittelbar nach einem stationären Krankenhausaufenthalt vor, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass die Haushaltshilfe ab dem 1. Anspruchstag gewährt wird.
(3) Darüber hinaus kann die AOK in begründeten Ausnahmefällen Haushaltshilfe in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen. 01.08.2009"

Du solltest gegenüber der Kasse argumentieren, dass die Verhinderungspflege lediglich die Pflege deines behinderten Kindes beinhaltet, nicht aber die allgemeine Haushaltsführung, deine Versorgung und gegen eine Ablehnung Widerspruch einlegen.

LG, amai
grubies 22.02.2011, 13:44#12
AW: Häusl. Krankenpflege von der Verhindertenpfleg

Super, das werde ich versuchen, Danke ;o)
Kirsten 23.02.2011, 21:35#13
AW: Häusl. Krankenpflege von der Verhindertenpfleg

Hallo Grubies,

erst einmal herzlich Willkommen im Forum. Auf der Seite der AOK-Bayern findet man unheimlich viel Information. Man muss sich nur der Muse hingeben, sich durchzuarbeiten. Ist nicht ganz so einfach, aber es ist es manchmal echt wert.

Ansonsten ist es wohl so, dass die Verhinderungspflege nunmal dafür da ist, Ersatz für die Zeit zu finanzieren, in der die Pflegeperson verhindert ist, ihrer Aufgabe nach zu kommen. Egal durch was oder warum.
Wenn man dann eine Oma oder Schwester oder so in der Nähe hätte, wäre das natürlich ideal. Mit dem schweren Gedanken, was ist wenn wir mal ausfallen, tragen sich hier die meisten Eltern. Solange es nur ein paar Tage oder Wochen sind, mag es ja noch gehen. Aber 4 Wochen ist da schon die Grenze. Dann muss man für den Rest des Jahres sehen, wo man bleibt.

Unser junger Minister der Herr Rössler, hat es ja (?) erkannt. Vielleicht schreibst du ihm mal dein Problem. Wäre mal eine Anfrage wert.

Wenn ihr in Bayern wohnt, wie sieht es denn mit dem FeD aus? Ich meine die Ausflüge, von denen du geschrieben hast?

L.G.
Kirsten