Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Nachweis der Elterneigenschaft

wodisc 21.02.2011, 18:57#1
Hallo liebes Forum,
ich habe jetzt erst nach 5 Jahren festgestellt, dass mir mein Arbeitgeber o,25% Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung abgezogen hat (mein Fehler, dass ich das nicht früher gemerkt habe), obwohl ich 2 Kinder habe . Habe jetzt die Elterneigenschaft meiner zwischnzeitlich 35 & 40 Jahre alten Kinder nachgewiesen. Habe ich eine Chance die 5 Jahre zuviel bezahlten Beiträge zurück zu bekommen ? Danke für Infos
Seti 21.02.2011, 19:32#2
AW: Nachweis der Elterneigenschaft

Hmmm das geht ins Arbeitsrecht:kopfkratz: , da bin ich leider nicht so firm.
Daniel 22.02.2011, 08:55#3
AW: Nachweis der Elterneigenschaft

Ebenfalls: Hmmm.... ;)
Da der Arbeitgeber das Geld ja letztlich nur an die PV weiterleitet, seh ich die Sache schon im Sozialrecht verankert.

Demgemäß könnte man zumindest sinngemäß auf den 44 SGB X abstellen und einen Rückerstattungsanspruch für die letzten 4 Kalenderjahre vermuten.
Allerdings würde ich das nicht mit der Brechstange durchsetzen wollen, da das "Malheur" letztlich auf einer Fahrlässigkeit Deiner basiert.

Vielleicht rufst Du einfach mal bei der PV an und fragst nach, was man da machen könnte - kann ja sein, dass die sich kulant zeigen und die Erstattung ohne großes Kino gleich anbieten.
Inge 22.02.2011, 09:19#4
AW: Nachweis der Elterneigenschaft
Zitat von Accolon
Vielleicht rufst Du einfach mal bei der PV an und fragst nach, was man da machen könnte - kann ja sein, dass die sich kulant zeigen und die Erstattung ohne großes Kino gleich anbieten.

Hallo Wodisc,

herzlich willkommen hier im Intakt-Forum :winke:
Du könntest auch einfach einen kurzen schriftlichen und formlosen Antrag auf Rückerstattung stellen.