Wenn ein Elternteil in ein Pflegeheim kommt, müssen, falls deren Einkommen (in meinem Fall: der Mutter) nicht zur Deckung der Kosten "ran". Ein gewisses Vermögen des leiblichen Sohnes/der leiblichen Tochter bleit aber unangetastet - das heißt, wenn am Familie hat, ein Kind studiert, dann bleiben Ersparnisse von XXXX EUR unangetastet - kann mir jemand hier sagen, bis zu welche Betrag in etwas Ersparnisse vo Sozialamt unangetastet bleiben?
Danke im Voraus für Eure Tipps!
Manfred
Danke im Voraus für Eure Tipps!
Manfred

