Hallo, bin neu hier in diesem tollen Forum. Habe eine autistische Tochter, Pflegestufe 2. Die letzten Jahre habe ich immer die Oma oder meine Freundin stundenweise als Betreuung eingesetzt. Meine Freundin erhält dafür im Monat
ca. 100-150,-- Euro.Die Oma springt noch öfter als Betreuerin ein, da ich 2x die Woche etwas dazu verdiene.(Bin allein erziehend). Meine Frage an Euch? Kann ich dieses Geld bei der Pflegekasse als Verhinderungspflege geltend machen?
Ich dachte, das geht nur über Pflegedienste(was bei meiner Tochter gar nicht geht
bisher). Wäre dankbar für Eure Antworten. Liebe Grüße - Monalisa
AW: Verhinderungspflege auch für Oma oder Freundin
Kann ich dieses Geld bei der Pflegekasse als Verhinderungspflege geltend machen?
Hallo,
ja kannst du, rückwirkend bis zu 4 Jahre. Antrag bei der Pflegekasse stellen.
LG Michael
AW: Verhinderungspflege auch für Oma oder Freundin
Hallo, vielen Dank für die prompte Antwort. Was erhalte ich denn an
Verhinderungspflege, wenn die Oma die Pflege durchführt? Sie kommt jeden Mittwoch von 18.30-21-30 das ganze Jahr und dies schon seit Jahren. Und meine Freundin(Auch meiner Tochter) kommt zur Beaufsichtigung auch 1x die Woche für ca. 3 Stunden. Was kann ich geltend machen?. Bisher habe ich alles vom Pflegegeld bezahlt (Stufe 2). Es wäre ja ein Segen, wenn ich für die Verhinderungspflege Geld von der Pflegekasse erhalten würde. Mir wurde vor 1 Jahr von der DAK gesagt, die Pflege müßte von einem Pflegedienst durchgeführt werden, was ja dann gelogen wäre.Würde mich über eine oder mehrere Antworten freuen. Gruß - Monalisa
AW: Verhinderungspflege auch für Oma oder Freundin
Hallo Monalisa,
willkommen bei Intakt

Zitat von Monalisa
Mir wurde vor 1 Jahr von der DAK gesagt, die Pflege müßte von einem Pflegedienst durchgeführt werden ...
das stimmt bei den
zusätzlichen Betreuungleisungen und bei der
Kurzzeitpflege
Die
Urlaubs- und Verhinderungspflege kann mit Privatpersonen abgerechnet werden.
Über die Links kommst Du an genauere Informationen.
AW: Verhinderungspflege auch für Oma oder Freundin
Hallo Monalisa,
Die Verhinderungspflege ist prinzipiell auf 28 Tage im Jahr und den Höchsbetrag von 1510€ beschränkt.
Bei ganztägiger Verhinderung (8 Stunden und mehr pro Tag) tritt das Entgelt für die Verhinderungspflege an die Stelle des Pflegegeldes. Entsprechend wird also das Pflegegeld pro Tag um 1/30 gekürzt. Eine Kürzung darf aber nicht am ersten und letzten Tag jedes Zeitraumes der Verhinderung erfolgen. Beispielsweise bei 3 aufeinanderfolgenden Tagen darf nur 1 Tag gekürzt werden usw. Außerdem darf das Pflegegeld nicht gekürzt werden, wenn die Verhinderung "stundenweise" erfolg, d.h. unter 8 Stunden pro Tag. Bei der stundenweisen Ersatzpflege erfolgt auch keine Anrechnung auf die Höchstdauer von 28 Tagen.
Zu beachten ist weiterhin, dass das jährl. Entgelt für die Ersatzpflege auf den Betrag eines Monatspflegegeldes der jeweiligen Stufe beschränkt ist, wenn die Ersatzpflegeperson mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist. Für den Fall können aber zusätzlich Aufwendungen erstattet werden (Fahrtkosten, Verdiensausfall...) Insgesamt bleibt es aber immer beim Höchstbetrag von 1510€ pro Jahr.
Bei allen anderen Fällen ist der Höchstbetrag ohne Einschränkung verfügbar.
LG Michael
AW: Verhinderungspflege auch für Oma oder Freundin
Zitat von MichaelK
Zu beachten ist weiterhin, dass das jährl. Entgelt für die Ersatzpflege auf den Betrag eines Monatspflegegeldes der jeweiligen Stufe beschränkt ist, wenn die Ersatzpflegeperson mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist. Für den Fall können aber zusätzlich Aufwendungen erstattet werden (Fahrtkosten, Verdiensausfall...) Insgesamt bleibt es aber immer beim Höchstbetrag von 1510€ pro Jahr.
Bei allen anderen Fällen ist der Höchstbetrag ohne Einschränkung verfügbar.
LG Michael
Was mir noch immer nicht klar ist, ist, wie eine Kombination von verwandten / nicht verwandten Ersatzpflegepersonen behandelt wird:
Wenn ich den für Verhinderungspflege durch Verwandte maximal möglichen Betrag (bei PS1 - EUR 225.- / Jahr) in Anspruch nehme, ist dann damit der Anspruch auf Verhinderungspflege komplett erschöpft? Oder könnte ich den restlichen Betrag (also EUR 1.510.- minus EUR 225.- = EUR 1.285.- ) für Ersatzpflege durch Nicht-Verwandte verwenden???
Bei uns ist es nämlich so, dass die Oma gelegentlich einspringt und ein nicht-verwandter Babysitter wesentlich öfter...
Danke & viele Grüße,
Andreas
AW: Verhinderungspflege auch für Oma oder Freundin
Hallo Andreas,
die Begrenzung ist (geldmäßig!!) der Maximalbetrag von derzeit 1510€ jährlich. Innerhalb dieser Grenze ist jede Kombination machbar. Zu beachten ist aber auch die Maximaldauer von 28 Tagen, dabei wird jeder Tag der ganztägigen Verhinderung in Abzug gebracht. Sind die 28 Tage erschöpft, gibt es auch kein Geld mehr, selbst wenn der Maximalbetrag noch nicht verbraucht wurde.
LG Michael
AW: Verhinderungspflege auch für Oma oder Freundin
Hallo Andreas,
Michael hat das alles sehr schön erklärt.
Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass die stundenweise Verhinderungspflege nicht auf die 28 Tage angerechnet werden darf.
Habe es schon einmal erlebt, dass eine Kasse einzelne Stunden auf Tage umrechnete, das ist nicht zulässig. Für diese Zeiten gilt lediglich die Begrenzung auf den maximalen Geldbetrag.
LG, amai