Hallo,
ich hoffe sehr, Ihr könnt mir helfen.
Unser Sohn ist 17 Jahre alt und erhielt bisher Pflegestufe 2. Nach dem Besuch vom MDK sollte er auf Pflegestufe 1 runter gestuft werden. Wir haben Einspruch eingelegt und hatten heute wieder Besuch vom MDK.
Hierbei gab man uns die Info, dass bei einem 17jährigen, der nicht ständig auf Hilfe angewiessen ist, die Fahrten zur KG und Arztbesuche, die bei uns erheblich sind, nicht mehr angerechnet werden. Unser Sohn ist komplett stuhlinkontinent und wir haben gefragt, wie wir ihn denn allein zu einem 400 km entfernten ärztlichen Kontrolltermin schicken sollte. Er hat im Schwerbehindertenausweis G und H. Man gab uns keine Antwort, als wir fragten, was denn die Altersgrenze sei, ab der die Fahrten nicht mehr gerechnet werden. Dies sei nun so und daran sei nichts zu machen.
Momentan sieht es so aus, dass wg. der fehlenden Minuten hierdurch wir nicht wieder auf Pflegestufe 2 kommen.
Habt Ihr von einer solchen Regelung gehört? An wen können wir uns sonst noch wenden, um Hilfe zu erhalten?
Vielen Dank und viele Grüße
Annette
AW: Mobiltät Anrechnung Arztbesuche Pflegegeld
Hallo Anette,
wow, nach 8 Jahren ...........
lt. Vorschrift gilt:
1.
"Fahrzeiten sind dann zu berücksichtigen, wenn während der Fahrt Beaufsichtigungsbedarf besteht und deshalb eine kontinuierliche Begleitung des Pflegebedürftigen erforderlich ist.
Dies gilt unabhängig davon, ob z. B. ein privater PKW, öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi benutzt werden.
Fahrzeiten sind auch zu berücksichtigen, wenn die Anwesenheit der Begleitperson beim Arzt oder bei der Inanspruchnahme vertragsärztlich verordneter Therapien zur Sicherstellung der Behandlung erforderlich ist.."
2.
"Zusätzlich zu den ggf. zu berücksichtigenden Wege- und Fahrzeiten sind die zwangsläufig anfallenden Warte- und Begleitzeiten der Begleitperson anzurechnen, wenn sie dadurch zeitlich und örtlich gebunden ist.
Bei Kindern und Personen mit mindestens erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz kann die Notwendigkeit der Begleitung beim Arzt zur Durchführung therapeutischer Zwecke oder der Begleitung bei Inanspruchnahme vertragsärztlich verordneter Therapien in der Regel vorausgesetzt und einschließlich der Wartezeit als Hilfebedarf berücksichtigt werden...."
LG Michael
AW: Mobiltät Anrechnung Arztbesuche Pflegegeld
Hallo Michael,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gilt denn komplette Stuhlinkontinenz als erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz? Außerdem hat unser Sohn Ventilatonsstörungen und kann nur kurze Strecken laufen.
Die Person vom MDK sagte uns, unsere Sohn habe ja keine geistige Einschränkung, man müsse ihm nicht die Türen aufhalten, etc., deshalb zähle das nicht mehr??? Dann haben wir gesagt, was denn sei, wenn beim Arzt oder auf dem Weg dorthin, unser Sohn Hilfe brauche wg. Stuhlgang, da sagte sie, das zähle nicht. Das würde nur zählen, wenn er ständigen Hilfebdarf, also Pflegestufe 3 habe.
Gibt es wirklich eine Altersgrenze? Ich denke nicht.
Danke im voraus und viele Grüße
Annette
AW: Mobiltät Anrechnung Arztbesuche Pflegegeld
Hallo Anette,
eine mindestens erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz stellt der MDK anläßlich der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit ohnehin fest. Müßte also im Gutachten stehen und die Pflegekasse müßte euch dazu Mitteilung machen, weil daraus ein Leistungsanspruch auf zusätzliche Betreuungsleistung entsteht.
Ich kann natürlich den konkreten Fall nicht wirklich einschätzen. Eine Altersgrenze gibt es nicht in dem Sinne, dass ein konkretes Alter genannt wird. Die Vorschrift spricht nur von "Kindern".
Aus meiner Sicht besteht wegen der Stuhlinkontinenz und der eingeschränkten Mobilität ein Beaufsichtigungsbedarf. "....Dies sei nun so und daran sei nichts zu machen.... ist darauf zumindest keine sachliche und nachvollziehbare Antwort, geschweige denn, eine gutachterliche Feststellung.
LG Michael
AW: Mobiltät Anrechnung Arztbesuche Pflegegeld
Hallo Michael,
danke für Deine Antwort. Du schreibst, dass der MDK mindestens eine erhebliche Alltagskompetenz bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit festsstellt.
Habe daraufhin das Gutachten von 2008 durchgesehen, aufgrund dessen unser Sohn wieder Pflegestuft 2 erhielt. Da steht unter 5.2: Es besteht keine eingeschränkte Alltagskompetenz. Da haben wir damals überhaupt nicht nachgesehen. Wir waren damit zufrieden, dass er weiterhin in Pflegestuft 2 war.
Kann das sein: Pflegestufe und keine eingeschränkte Alltagskompetenz?
Hier wäre ja auch die Frage, wie diese Alltagskompetenz definiert wird. Meiner Meinung nach ist schon alleine die Stuhlinkontinenz eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz.
Könntest Du mir bitte dazu noch mal Deine Meinung schreiben?
Wie sind die Erfahrungen anderer mit dem Punkt Alltagskompetenz?
Viele Grüße
Annette
AW: Mobiltät Anrechnung Arztbesuche Pflegegeld
Hallo Anette,
eine eingeschränkte Alltagskompetenz wird unabhängig von der Pflegestufe beurteilt. Es gibt sowohl Menschen mit Pflegestufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz als auch Menschen ohne Pflegestufe, aber mit eingeschränkter Alltagskompetenz.
Die Stuhlinkontinenz allein begründet keine eingeschränkte Alltagskompetenz, könnte aber ein Hinweis sein. Kommt auf die Ursache an.
Die Kriterien für die eingeschränkte Alltagskompetenz kannst du in der Vorschrift dafür nachlesen. Hier alle Informationen dazu:
http://www.mds-ev.org/Pflegebegutachtung_Demenz.htm
LG Michael
AW: Mobiltät Anrechnung Arztbesuche Pflegegeld
Er hat ja das H im Behindertenausweis stehen das bedeutet Hilflos .
Somit ist doch seine Alltagkompetenz eingeschrenk.
Mein Sohn hat auch die Pflegestufe II.
Ohne Aufsicht ißt er nix oder hört auf zu essen. Aufsicht beim Baden ,Zähne putzen und und und.Es muss ständig jemand da sein.
Und was mich sauer macht wenn hier behauptet wird mit 17 braucht man Ihn nicht mehr zur KG und zum Arzt begleiten.
Las Dir bitte die vollständige Auswertung vom MDK schicken.
Du wirst selber stauen wo die drücken wollen.
Allein beim Baden sollten uns nur 2 min zugestanden werden.
An und Ausziehen.
Windelwechseln . Schau Dir alles genau an.
Halte am Widerspruch fest.
Mach eine Pflegetagebuch
AW: Mobiltät Anrechnung Arztbesuche Pflegegeld
Zitat von Seti
Er hat ja das H im Behindertenausweis stehen das bedeutet Hilflos .
Somit ist doch seine Alltagkompetenz eingeschrenk.
Hallo Seti,
könnte man meinen, ist aber nicht zwangsläufig so.
LG Michael
AW: Mobiltät Anrechnung Arztbesuche Pflegegeld
Die Person vom MDK sagte uns, unsere Sohn habe ja keine geistige Einschränkung, man müsse ihm nicht die Türen aufhalten, etc., deshalb zähle das nicht mehr??? Dann haben wir gesagt, was denn sei, wenn beim Arzt oder auf dem Weg dorthin, unser Sohn Hilfe brauche wg. Stuhlgang, da sagte sie, das zähle nicht. Das würde nur zählen, wenn er ständigen Hilfebdarf, also Pflegestufe 3 habe.
Also diese Aussage lässt mir die Haare zu Berge stehen
AW: Mobiltät Anrechnung Arztbesuche Pflegegeld
Hallo,
danke für den Link mit den Kriterien zur Alltagskompetenz und Eure anderen Mails.
Ja, das sind genau die Dinge, die die Mitarbeiterin des MDK gefragt hat, Orientierung etc., wenn "nur" dies die Kriterien für die Alltagskompetenz sind, ist diese bei unserem Sohn tatsächlich nicht eingeschränkt; was natürlich der absolute Witz ist, aber ich befürchte, das ist wieder so eine Regelung gegen die man nichts machen kann.
Könnte man nur noch argumentieren, ob man mit 17 Jahren wirklich nicht mehr als Kind zählt, denn bei Kindern werden ja die Minuten für KG und Arztbesuche angerechnet. Das ist alles ein blöder Mist....
Ich denke, wir warten jetzt erst einmal den Bescheid des zweiten Gutachtens ab und sehen dann weiter.
Vielen Dank für die guten Tipps und Infos!
Annette
AW: Mobiltät Anrechnung Arztbesuche Pflegegeld
Hallo Anette,
ihr solltet mit dem Beaufsichtigungsbedarf wegen der Inkontinenz und der eingeschränkten Mobilität argumentieren. Eventuell könnten aussagekräftige ärztliche Zeugnisse da hilfreich sein. Auf das Argument "Kind" würde ich mich nicht verlassen. Kind im Sinne eines Hilfebedarfes ist man in der Pflegeversicherung schon ab 11 nicht mehr. Wenn es berechtigte Gründe gibt, warum ihr eueren Sohn zu den Arztterminen/Therapien begleiten müßt, dann müßt ihr auch das Sozialgericht nicht fürchten.
LG Michael
AW: Mobiltät Anrechnung Arztbesuche Pflegegeld
Hallo zusammen,
mir fehlen zur Beurteilung des Sachverhalts einige Informationen. Wenn jemand ein H für hilflos im SBA hat, ist das für zunächst mal ein deutliches Zeichen für die eingeschränkte Alltagskompetenz. Geht dein Sohn noch zur Schule? Wie kommt er dorthin? Geht er allein zum Bus, weiß er wo er aussteigen muss? Kann er sich außerhalb der Wohnung alleine bewegen oder begleitest du ihn immer? Ist er verkehrssicher?
Wie häufig sind die Arztbesuche, wenn die nicht wöchentlich anfallen, werden die gar nicht berücksichtigt!
Ob eine lange Fahrzeit von 400 km zu berücksichtigten ist, kann ich mir nicht vorstellen, weil es bestimmt auch Ärzte mit vergleichbarer Qualifikation in eurer Nähe gibt. Und zu wirklichen Spezialisten fährt man ja nicht jede Woche, oder doch?
Das Alter ist bei der Berücksichtigung der Fahrtzeiten kein Ausschlußkriterium. Es muss geprüft werden, ob dein Sohn aufgrund seiner Einschränkungen in der Lage ist, solche Termine alleine wahrzunehmen. Eine Stuhlinkontionenz alleine reicht dafür nicht aus. Viele inkontinente Menschen versorgen sich selbst, verlassen ihre Wohnung alleine und können Termine wahrnehmen.
Gruß
ludmilla