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Verhinderungspflege

Gast 26.11.2002, 10:54#1
Bislang habe ich die Verhinderungspflege über eine im Hause lebende Studentin stundenweise abgerechnet und erhielt damit die 2800 DM pro Jahr. Nun ist diese verzogen.
Kann auch ein Angehöriger (Oma o.Ä.) abgerechnet werden? Zum gleichen Satz? Wir hatten immer 25 DM pro Stunde berechnet. Mein Kind hat seit 3 Jahren Pflegestufe 3.
Danke Lars
Yvonne 26.11.2002, 13:47#2
Hallo Lars,

Personden 1. Grades dürfen keine Verhinderungsplege in Anspruch nehmen und 2. Grades soviel ich weiß werden Kürzungen vorgenommen.

Viele Grüße
Yvonne
Yvonne 26.11.2002, 17:34#3
Hallo Lars,

habe mich mal im Netz umgesehen und folgende Seite gefunden. Vielleicht kann sie dir ja helfen.
Aktuelles zur Pflegeversicherung

Viele Grüße
Yvonne