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Pflegestufe 1 - Frühförderung angerechnet?

lumber 09.01.2011, 14:26#1
Guten Tag,

bei uns kommt morgen der MDK. Nun stellt sich mir die Frage, ob die Frühförderung als Grundpflege mit angerechnet wird. Normalerweise würde ich sagen nein. Aber lest mal das (Pflegefibel von Michael K.):


• Maßnahmen der Eingliederungshilfe (einschl. Frühförderung).
Erhält der Antragsteller während eines Aufenthaltes z. B. in einer Einrichtung
der Hilfe für behinderte Menschen, Frühförderstellen oder einem sozialpädiatrischen Zentrum ärztliche Behandlung bzw. therapeutische Maßnahmen so ist dies nicht als Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung zu werten.

Anmerkung:
Hier gibt es eine Abweichung zwischen den Richtlinien der Pflegekassen und der aktuellen Fassung der leistungsrechtlichen Rundschreiben zum Pflegeversicherungsgesetz. Während die BRi ärztliche Behandlung und Therapien in vorgenannten Einrichtungen als "nicht berücksichtigungsfähig" bezeichnen, heißt es in den Rundschreiben, dass diese Maßnahmen nur bei einem "sonst üblichen Aufenthalt" in diesen Einrichtungen nicht berücksichtigt
werden. Werden also die Therapien oder ärztl. Untersuchungen gewöhnlich (wöchentlich) in den genannten Einrichtungen durchgeführt, dann sind sie selbstverständlich auch zu berücksichtigen !!


Was bedeutet das? Ich verstehe es nicht!

Mein Sohn bekommt 10 h Frühförderung in der Woche, 2 h davon zu Hause und 8 h in der Krippe.
Findet davon irgendwas Berücksichtigung oder nicht?
Hat jemand eine Ahnung? Bitte helft mir!

Danke!
Jana
MichaelK 09.01.2011, 14:45#2
AW: Pflegestufe 1 - Frühförderung angerechnet?

Hallo Jana,

steht doch da eigentlich ganz klar drin:

"Werden also die Therapien oder ärztl. Untersuchungen gewöhnlich (wöchentlich) in den genannten Einrichtungen durchgeführt, dann sind sie selbstverständlich auch zu berücksichtigen !!"

es geht um ärztlich verordnete Therapien in Frühfördereinrichtungen, nicht um die Frühförderung selbst.

LG Michael
lumber 09.01.2011, 14:49#3
AW: Pflegestufe 1 - Frühförderung angerechnet?

Hallo Michael,

danke für Deine schnelle Antwort. Hast Du die Pflegefibel geschrieben?

Aber was sind Frühfördereinrichtungen? Ich kann damit nichts anfangen.

Liebe Grüße
Jana
MichaelK 09.01.2011, 16:29#4
AW: Pflegestufe 1 - Frühförderung angerechnet?

Hallo Jana,

ja, ich bin der Verfasser der Fibel.

Es kommt eher selten vor, aber manchmal schon, dass die regulären Therapien (Krankengynastik, Ergotherapie usw.) beispielsweise in einem SPZ oder in Einrichtungen der Lebenshilfe etc. durchgeführt werden. Diese Einrichtungen dienen aber ihrem Zweck nach der Eingliederungshilfe.
Da aber Maßnahmen der Eingliederungshilfe ausdrücklich keine berücksichtigungsfähigen Anlässe im Sinne der Pflegeversicherung sind, wird ein typischer Termin dort auch nicht als Pflege bewertet. Typische Termine sind z.B. Arztbesuche zur fachübergreifenden Entwicklungsdiagnostik, Tests, Sozialpädagogische Beratung etc....

Insofern ist eine reguläre Therapie in solche Einrichtungen untypisch, kommt aber in Einzelfällen vor, wenn man in der Nähe wohnt und dort die Kapazität an Therapeuten vorhanden ist. Liegt dieser untypische Fall vor, sind die Termine dann genauso zu berücksichtigen, wie "Normalerweise" in einer therapeutischen Praxis aber nur dann, wenn die Einrichtung ausschließlich zu diesem Zweck aufgesucht wird.

LG Michael
ludmilla 15.02.2011, 16:24#5
AW: Pflegestufe 1 - Frühförderung angerechnet?

Hallo Jana,
so wie ich das bisher kenne, ist letztlich entscheidend was der Kinderarzt verordnet. Verordnet er Frühförderung dann wird es nicht angerechnet.
Frühförderung beinhaltet ganzheitliche umfangreiche Maßnahmen, u.U. auch eng angelehnt an Physiotherapie und ähnliches.
Meist wird nach Beendigung der Frühförderung Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie in unterschiedlichen Umfang fortgeführt. Manche tun das bei den Therapeuten in den Frühförderzentren, andere in den Praxen der jeweiligen Therapeuten. Dann wird es anerkannt.

Gruß
Ludmilla
thorstensteen 10.11.2011, 12:45#6
AW: Pflegestufe 1 - Frühförderung angerechnet?

Hallo Michael,

wir fahren mit unserem Sohn zur Autismus-Therapie (vom Kreis bewilligt) und zum therapeutischen Reiten (vom Kinderarzt verordnet, aber leider nicht von der KK übernommen).
Muss dies vom MDK beim Gutachten berücksichtigt werden?

Danke für eine Antwort

Thorsten
ludmilla 10.11.2011, 16:59#7
AW: Pflegestufe 1 - Frühförderung angerechnet?
Zitat von thorstensteen
Hallo Michael,

wir fahren mit unserem Sohn zur Autismus-Therapie (vom Kreis bewilligt) und zum therapeutischen Reiten (vom Kinderarzt verordnet, aber leider nicht von der KK übernommen).
Muss dies vom MDK beim Gutachten berücksichtigt werden?

Danke für eine Antwort

Thorsten

Nein
Gruß ludmilla
MichaelK 14.11.2011, 13:22#8
AW: Pflegestufe 1 - Frühförderung angerechnet?

Hallo Thorsten,

JEIN.

man muß das im Einzelfall beurteilen. Grundsätzlich sind im Rahmen der Pflegeverrichtung "Verlassen und Wiederaufsuchen" alle Maßnahmen berücksichtigungsfähig, die notwendig sind, um das weitere Leben in der häusl. Umgebung zu gewährleisten, idS. also stationäre Pflege bzw. Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu reduzieren.

Danach steht auch nicht generell fest, dass eine Autismustherapie in keinem Fall berücksichtigungsfähig ist. Man muß immer die konkreten Umstände (bspw. den Schweregrad der Beeinträchtigung, die Art der Beeinträchtigung, die Inhalte und den konkreten Zweck der Therapie) berücksichtigen und ggf. im Einzelfall den medizinischen und/oder sozialmedizinischen Sachverstand dazu einholen. Die PK ist in der Pflicht, den Sachverhalt vom Amts wegen aufzuklären (§ 20 SGB X). Dazu genügt es nicht, einen Gutachter zu schicken, der dies u.U. gar nicht beurteilen kann, weil er mit dem Krankheitsbild und der Therapie bspw. nicht vertraut ist.

LG Michael