Guten Tag,
bei uns kommt morgen der MDK. Nun stellt sich mir die Frage, ob die Frühförderung als Grundpflege mit angerechnet wird. Normalerweise würde ich sagen nein. Aber lest mal das (Pflegefibel von Michael K.):
• Maßnahmen der Eingliederungshilfe (einschl. Frühförderung).
Erhält der Antragsteller während eines Aufenthaltes z. B. in einer Einrichtung
der Hilfe für behinderte Menschen, Frühförderstellen oder einem sozialpädiatrischen Zentrum ärztliche Behandlung bzw. therapeutische Maßnahmen so ist dies nicht als Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung zu werten.
Anmerkung:
Hier gibt es eine Abweichung zwischen den Richtlinien der Pflegekassen und der aktuellen Fassung der leistungsrechtlichen Rundschreiben zum Pflegeversicherungsgesetz. Während die BRi ärztliche Behandlung und Therapien in vorgenannten Einrichtungen als "nicht berücksichtigungsfähig" bezeichnen, heißt es in den Rundschreiben, dass diese Maßnahmen nur bei einem "sonst üblichen Aufenthalt" in diesen Einrichtungen nicht berücksichtigt
werden. Werden also die Therapien oder ärztl. Untersuchungen gewöhnlich (wöchentlich) in den genannten Einrichtungen durchgeführt, dann sind sie selbstverständlich auch zu berücksichtigen !!
Was bedeutet das? Ich verstehe es nicht!
Mein Sohn bekommt 10 h Frühförderung in der Woche, 2 h davon zu Hause und 8 h in der Krippe.
Findet davon irgendwas Berücksichtigung oder nicht?
Hat jemand eine Ahnung? Bitte helft mir!
Danke!
Jana
bei uns kommt morgen der MDK. Nun stellt sich mir die Frage, ob die Frühförderung als Grundpflege mit angerechnet wird. Normalerweise würde ich sagen nein. Aber lest mal das (Pflegefibel von Michael K.):
• Maßnahmen der Eingliederungshilfe (einschl. Frühförderung).
Erhält der Antragsteller während eines Aufenthaltes z. B. in einer Einrichtung
der Hilfe für behinderte Menschen, Frühförderstellen oder einem sozialpädiatrischen Zentrum ärztliche Behandlung bzw. therapeutische Maßnahmen so ist dies nicht als Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung zu werten.
Anmerkung:
Hier gibt es eine Abweichung zwischen den Richtlinien der Pflegekassen und der aktuellen Fassung der leistungsrechtlichen Rundschreiben zum Pflegeversicherungsgesetz. Während die BRi ärztliche Behandlung und Therapien in vorgenannten Einrichtungen als "nicht berücksichtigungsfähig" bezeichnen, heißt es in den Rundschreiben, dass diese Maßnahmen nur bei einem "sonst üblichen Aufenthalt" in diesen Einrichtungen nicht berücksichtigt
werden. Werden also die Therapien oder ärztl. Untersuchungen gewöhnlich (wöchentlich) in den genannten Einrichtungen durchgeführt, dann sind sie selbstverständlich auch zu berücksichtigen !!
Was bedeutet das? Ich verstehe es nicht!
Mein Sohn bekommt 10 h Frühförderung in der Woche, 2 h davon zu Hause und 8 h in der Krippe.
Findet davon irgendwas Berücksichtigung oder nicht?
Hat jemand eine Ahnung? Bitte helft mir!
Danke!
Jana
