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Erstattung Kosten Windeln

Stella 08.01.2011, 22:08#1
Hallo Zusammen!

Ich habe folgende Frage:

Ich habe mal irgendwo gelesen, daß man die Kosten für Windeln erstattet bekommt, wenn das Kind aufgrund seiner Erkrankung noch nicht "trocken" ist. Stimmt das? Weiß da jemand etwas drüber?

Vielleicht noch zur näheren Information: Unsere Tochter hat das Angelman-Syndrom und wird im März 5 Jahre. Pflegegeld bekommen wir keines; diesbezüglich läuft das Klageverfahren.

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten und viele Grüße

Stella
amai 08.01.2011, 22:38#2
AW: Erstattung Kosten Windeln

Hallo Stella,
und herzlich willkommen erst einmal.
Windeln sind erstattungsfähig, wenn dein Kind wegen einer Krankheit oder Behinderung inkontinent ist und das dritte Lebensjahr (also den dritten Geburtstag) vollendet hat.
Notwendig ist eine Verordnung vom Arzt der Windeln mit Diagnose, Größe, Stückzahl pro Tag.

Siehe SGB V § 33 Hilfsmittel (1) :
" Versicherte habe Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen."

Weiter steht im Hilfsmittelverzeichnis der KK:
"Es entspricht durchaus der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Kinder bis zum dritten Lebensjahr mit Windeln versorgt werden. Daher besteht grundsätzlich bis zu diesem Lebensalter keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung."

LG, amai
Stella 09.01.2011, 09:45#3
AW: Erstattung Kosten Windeln

Hallo amai,

ganz herzlichen Dank für Deine Information. Das hilft mir ja schon mal ein ganzes Stück weiter!!

Viele Grüße

Stella