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Besitzstandswahrung + Pflegegeld

Gast 06.04.2004, 11:56#1
Hallo Listis,

heute wurde meine Tochter vom Med. Dienst begutachtet. Nach dem Gespräch habe ich nachgefragt ob die Pflegestufe (1) weitergezahlt wird. Aber Sie sagte nur, sie müsse zu Hause nochmals die Daten prüfen und die Zeiten zusammenaddieren. Mir hat sie bei der Befragung keinerlei Zeiten abverlangt ausser wie oft Badet, Duscht und Wäscht sich meine Tochter in der Woche/Tag. Hier wurden aber keine Zeiten konkretisiert, wie z.B. Waschen 10 Min. usw.

Außerdem bekäme ich ja schon seit 1995 Pflegegeld, da würde die Besitzstandswahrung hinzukommen.

Wer kann mir was zur Besitzstandswahrung sagen ?

Schönen Tag

Ingrid
Ulrich 07.04.2004, 10:15#2
Hallo,

durch eine Wiederbegutachtung kann sich bei gleich gebliebenen Pflegeaufwand die Einstufung nicht zum Nachteil des Pflegebedürftigen ändern, dies gilt z.B. auch bei Begutachtungen nach Einsprüchen. Insofern kann man von Besitzstandswahrung sprechen.
Wenn sich allerdings der Pflegeaufwand zwischen den Begutachtungen verändert hat, kann, oder auch muss, sich die Pflegestufe ändern. Dies schließt nicht aus, das man am Ende nicht mehr in die 1. Stufe hineinfällt.
Genaugenommen ist man als Angehöriger darüber auch froh wenn der Zustand sich so bessert.

Ulrich